Wir lieben das Urheberrecht
Unsere Fachanwälte beraten, vertreten und verteidigen Sie. Mit Expertise und fairen Gebühren.
Kultur und Kreativität sind unsere ständigen Begleiter, egal in welchen Bereichen wir uns bewegen. Musik aus dem Radio, auf Tonträgern oder digital, das Gemälde und Poster an unseren Wänden, Bücher und Comics, Zeitungsartikel offline und online, um nur einige Beispiele aufzuzählen. Es ist kaum ein Lebensbereich denkbar, in dem nicht von kreativen Geistern gestaltete Werke uns umgeben. Ihnen gemeinsam ist, dass sie Urheber*innen haben, die sie geschaffen haben, die Rechte an ihnen halten und bestimmen dürfen, wer und auf welche Weise wir ihre Schöpfungen verwenden dürften.
Dass hierdurch regelmäßig Konflikte entstehen, lässt sich in Zeiten digitaler Verbreitung von Inhalten nicht verhindern. Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, Kai Jüdemann und Moritz Ott stehen an Ihrer
Ihrer Seite, um diese Konflikte zu lösen, oder aber das Entstehen von Konflikten durch Verhandlungen und Vertragsgestaltungen zu vermeiden.
Seit vielen Jahren sind wir auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen oder Einzelpersonen spezialisiert. Dabei legen wir besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt und eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandantinnen und Mandanten.
Im Rahmen unserer Leistungen werden wir sowohl außergerichtlich – als auch gerichtlich für Sie in allen urheberrechtlichen Fallgestaltungen tätig. Wir setzen Ihre Ansprüche als Urheber oder Inhaber von Verwertungsrechten durch, verteidigen Sie aber auch gegen unberechtigte Ansprüche. Zudem unterstützen wir Sie z.B. auch bei der Gestaltung und Bewertungen von Lizenzverträgen.
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Urheberrecht im digitalen Raum
Infolge der Revolution des Arbeits- und Privatlebens durch das Internet ist die Möglichkeit urheberrechtlicher Konfliktlagen enorm gestiegen. Durch das Urheberrecht geschützte Werke wie Fotografien, Texte, Musik oder Videos sind im digitalen Raum dauerhaft verfügbar. Hierdurch sind sie einem unberechtigten Zugriff faktisch zunächst schrankenlos zugänglich. Digital verfügbare Werke werden per Copy/Paste häufig genutzt, ohne von den Rechteinhabern, u.a. Künstlern, Verlagen und Labels, eine Lizenz zur Nutzung oder Verwertung entgeltlich zu erwerben. Hierdurch entstehen enorme wirtschaftliche Schäden. Dennoch fehlt es oftmals an einem Unrechtsrechtsbewusstsein für derartige Rechtsverletzungen.
Klassisches Beispiel für Rechtsverletzungen im Internet sind Filesharing-Systeme, in denen z.B. Filme, Bilder und Musik zwischen den Nutzern zum Tausch kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Um diesen Bereich besteht schon seit vielen Jahren eine ganze Industrie, die sich mit der Rechtsdurchsetzung befasst.
Wir beraten u.a. zu folgenden Themen:
Urheberrcht / Filmrecht / Urheberpersönlichkeitsrechte / Musikrecht / Datenbankschutz / Verwertungsgesellschaften / Verlagsrecht / Presseverträge / Rechtsfragen zu Werken der bildenden Kunst / Softwarerrecht / Werke der Baukunst / Bühnenverträge / Fotorecht / Sendeverträge / Merchandiseverträge /
Unsere Leistungen
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Phasen urheberrechtlicher Sachverhalte. Außergerichtlich begutachten wir die Schutzfähigkeit Ihrer kreativen Erzeugnisse, prüfen und gestalten Ihre Lizenzverträge.
Als Inhaber von Rechten können Ihnen bei Rechtsverletzungen Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche zustehen. Diese setzen wir für Sie effektiv außergerichtlich als auch gerichtlich durch. Zur schnellen gerichtlichen Durchsetzung führen wir für Sie insbesondere auch einstweilige Verfügungsverfahren. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung von über 20 Jahren können wir für Sie auch im Rahmen von Verhandlungen effektive, interessengerechte und langfristige Lösungen ermöglichen.
Auch im Falle unberechtigter Forderungen von Dritten z.B. in Fällen von Filesharing-Abmahnungen beraten und vertreten wir Sie mit vollem Einsatz.
Schöpfungsprinzip
Grundlagen des
Urheberrechts
Abmahnung
Filesharing
Wie bieten jeden Freitag von 14 – 17 Uhr unsere kostenlose Beratung für Künstler und Startups bis zur Wiedereröffnung des Holzmarkts übergangsweise in unseren Kanzleiräumen an. Wir beraten zum Urheberrecht, Markenrecht, Musikrecht, Wettbewerbsrecht und Gesellschaftsrecht.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Aktuelle Beiträge zum Urheberrecht
Erfolg von Jüdemann Rechtsanwälte: Anknüpfungspunkte der Zweckübertragungslehre
Unter der Federführung von Rechtsanwalt Dr. Moritz Ott haben Jüdemann Rechtsanwälte erfolgreich einen internationalen Performancekünstler auf Unterlassung in Anspruch genommen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Rechtsstreit zwischen unserem Mandanten, den...
Entscheidungsbesprechung: Urteil des Obergerichts Bern vom 2. Juli 2024 – HG 20 117
In dem aktuellen Fall, der sich um die Urheberrechte an Handpans (auch "Hang" genannt) dreht, hat das Obergericht Bern mit Urteil vom 2. Juli 2024 - HG 20 117 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die für Hersteller und Händler von Musikinstrumenten von großer...
Urheberrecht des Architekten – Abriss eines Werks der Baukunst (OLG Celle, Urteil vom 27.2.2024, 13 U 57/23) Zierbrunnen
"Das Recht des Architekten endet da, wo das wirtschaftliche Interesse des Bauherrn beginnt". Bei Werken der Baukunst werden bei einer umfassenden Interessenabwägung in der Regel die Interessen des Eigentümers an einer anderweitigen Nutzung oder Bebauung des...
Urheberrecht – Übertragung von Nutzungsrechten durch Insolvenzverwalter nur bedingt möglich (LG Köln, Urteil vom 14.12.2023, 14 O 347/22)
Nutzungsrechte können nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden (§34 Abs.1 UrhG). Eine Ausnahme gilt bei Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder von Teilen eines Unternehmens (§ 34 Abs. 3 UrhG). § 34 gilt auch in der Insolvenz des Lizenznehmers....
LG Berlin weist Klage von SKY Deutschland gegen Mandantin ab
Klage Sky Deutschland vom Landgericht Berlin abgewiesen Jüdemann Rechtsanwälte erfolgreich für ein Berliner Hotel gegen Sky Deutschland Wir haben eine Mandantin erfolgreich gegen den Vorwurf verteidigt, unberechtigt UEFA Champions League Spiele öffentlich widergegeben...
Urheberrecht – Schranken – Wissenschaftliche Forschung
Schranken des Urheberrechts – Wissenschaftliche Forschung Bei den Schranken des Urheberrechts handelt es sich um im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelte Ausnahmen, welche eine Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne eine Einwilligung des Rechteinhabers...
Bei Auftragsarbeiten ist grds. das gesamte Honorar als Lizenzgebühr anzusehen (LG Köln vom 13.7.2023 14 O 237/22)
Landgericht Köln. Urteil vom 13. Juli 2023, 14 O 237/22 Leitsätze des Verfassers 1. Bei fehlender Urheberbenennung ist regelmäßig ein Zuschlag von 100 % aus die Lizenzgebühr anzusetzen. 2. Bei Auftragsarbeiten ist grds. das gesamte Honorar als Lizenzgebühr...
Produzentenvertrag – angemessene Vergütung
Wenn du Producer bist, weißt du, dass du ein wichtiger Bestandteil des Erfolgs des Artists bist, dessen Tracks du betreut hast. Deshalb wirst du wissen wollen, wie du an den Royalties, die die Tracks einspielen, beteiligt wirst. Das neben den Points, die du erhältst,...
Reproduktionen grafischer Darstellungen – Nachweis der Urheberschaft C-628/21 Schlussantrag
Nachweis der Urheberschaft Muss der Urheber beweisen, dass er Inhaber der Rechte an seinem Werk ist, oder muss die Person dies nur glaubhaft machen? Dies ist zurzeit von EuGH in der Rechtssache C-628/21 aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchen des Regionalgerichts...
OLG Brandenburg – kein gleicher Gegenstand bei Anspruch aus Urheberrecht und Ersatz von Konstruktionskosten (6 W 2/23)
In einem von Jüdemann Rechtsanwälten erfolgreich geführten Rechtsstreit vor dem Landgericht Potsdam auf Feststellung, dass der Gegenseite kein Urheberrecht an Maschinen unserer Mandantin zusteht, hatte die Gegenseite Widerklage erhoben und 76.022,40 EUR als Ersatz für...
Unternehmer Alert: Berechtigungsanfrage Prinz: gewerbliche Nutzung von Musik auf TikTok – es droht Schadenersatz in fünfstelliger Höhe!
Unternehmer Alert: Gewerbliche Nutzung von Musikwerken auf TikTok – es droht Schadenersatz in fünfstelliger Höhe! Berechtigungsanfragen Prinz Rechtsanwälte für diverse Verlage Was Jahre lang Grundlage theoretischer Diskussionen war, scheint sich zu realisieren – die...
LG München zur Parodie, Karikatur und Pastiche bei Nutzung von Fotos (42 S 231/21)
Die Nutzung fremder Werke kann durch Schranken ausnahmsweise erlaubt sein. Hierunter fallen das Zitat, die Parodie, die Karikatur und das Pastiche. In allen Fällen ist sorgfältig zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen - wie in einem aktuell vom Landgericht...