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Wenn du Producer bist, weißt du, dass du ein wichtiger Bestandteil des Erfolgs des Artists bist, dessen Tracks du betreut hast. Deshalb wirst du wissen wollen, wie du an den Royalties, die die Tracks einspielen, beteiligt wirst. Das neben den Points, die du erhältst, wenn du co-writer bist.

Künstlerischer Produzent

Der künstlerische Produzent (Producer), der im Auftrag eine Labels oder wirtschaftlichen Produzenten ein Ton- oder Bildtonträgerproduktion mit Künstlern durchführt, ist Inhaber von Leistungsschutzrechten und hat daher Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Leistungen. Diese Vergütung erhält er zum einen für seine „Arbeit“ an der Produktion. Hierfür vereinbaren die Vertragspartner meist einen festen Betrag (Festvergütung).

Weiterhin wird der künstlerische Produzent üblicherweise für die Übertragung der Verwertungsrechte an den Tracks an den Verwertungserlösen der Aufnahmen beteiligt. Der übliche Prozentsatz liegt zwischen drei und sechs Prozent, abhängig von der Verhandlungsposition des Producers. Unter drei Prozent sollte man nicht abschließen, da die Vergütung dann m.E.  nicht mehr angemessen wäre.

Oftmals werden im Hinblick auf die Umsatzbeteiligung verrechenbare Vorschüsse gezahlt. Mischformen sind denkbar, z.B. Umsatzbeteiligungen, die erst nach Einspielen der Produktionskosten gezahlt werden.

Denkbar sind auch Beteiligungen an anderen Einnahmen. So verlangen manche Produzenten prozentuale Beteiligungen an  Nettoeinnahmen aus allen nicht auf Lizenzgebühren basierenden Einkünften, die der Auftrageggeber aus der Verwertung des Masters erhält, u.a auf Zahlungen aus der Verwertung der Aufnahmen in Filmen (Master Rights). Ob dies angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab.

Die Vereinbarungen über Producer Royalties sollten immer schriftlich festgehalten werden – in diesen Verträgen, die wir gerne für Euch erstellen, sollten zudem u.a. Regelungen darüber getroffen werden, ob der Producer auch  co-writer ist, als Miturheber geworden ist.

 

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Kai Jüdemann

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Text meist das generische Maskulinum verwendet. Die in unseren Texten verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.