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Anwalt IT-Recht Berlin
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Anwalt IT-Recht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Informationstechnologierechts (IT-Recht). Unsere Leistungen richten sich an gewerbliche Akteure der IT-Branche wie z.B. mittelständische Soft- oder Hardware Unternehmen, Programmierer und Internetportale, aber auch an Verbraucher die IT-Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Unser Leistungsspektrum umfasst  von allen Fragen zum Kauf und der Miete von Hardware,  Hardware-as-a-Service, Leasingverträge bis zurRechtsfragen der Augmented Reality.  Wir führen regelmäßig die Beratung, Betreuung und Gestaltung von IT-Projekten durch, helfen bei der Vertragsgestaltung und der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen in allen Phasen rechtlicher Konfliktlagen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Informationstechnologierechts (Anwalt IT-Recht). Unsere Leistungen richten sich an gewerbliche Akteure der IT-Branche

Die Informationstechnologien sind die Grundlage der heutigen Informationsgesellschaft geworden. Die Bedeutung wächst täglich – was zuletzt auch bei den Diskussionen über Corona Apps und Datenschutz feststellbar war. Die Übergängen zu anderen Rechtsgebieten und gesellschaftlichen Bereichen sind fließend und verlaufend. Es handelt  handelt es sich um eine komplexe Querschnittsmaterie, die sich u.a. mit dem Internet sowie technischen Prozessen und den damit verbundenen rechtlichen Problemstellungen befasst. Damit berührt das IT-Recht beispielsweise Rechtsgebiete wie das allgemeine Zivilrecht oder das Vertrags-, Urheber-, Marken-, Domain-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, aber auch das öffentliche Recht (z.B. e-Governement). Daher ist die Begleitung von Entstehungs- und Entscheidungsprozesse durch kompetente Rechtsberatung unabdingbar.

Das IT-Recht befindet sich ebenso wie die technischen Entwicklungen im stetigen Wandel. Neben etablierteren Entwicklungen des Internets wie neuen Kommunikations- und Informationswegen (Soziale Netzwerke, Messengerdienste, Suchmaschinen) oder Online-Handelsvertriebswegen (e-Commerce) zeichnet sich bereits heute eine Vielzahl von Innovationen ab, deren rechtliche Bewertung derzeit noch weitgehend ungewiss ist. Dazu gehören Bereiche wie die der Industrie 4.0, Kryptowährungen oder künstliche Intelligenz.

Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Leistungen im IT-Recht:

  • Gestaltung von Verträgen (z.B. Lizenz-, Provider- oder Softwarepflegeverträge)
  • Beratung und Vertretung bei datenschutzrechtlichen Sachverhalten (insbesondere DSGVO, Abmahnungen, Haftung)
  • Schutz Ihrer Domain vor Beeinträchtigungen durch Dritte (z.B. Eintragungen von Domains oder Vertretung bei Konflikten)
  • Rechtliche Beratung und Betreuung von Unternehmen im Bereich eCommerce (z.B. Prüfung und Gestaltung von AGB und Datenschutzerklärungen)
  • Beratung und Vertretung bei computerstrafrechtlichen Sachverhalten (z.B. Computerbetrug, Hacking)
  • IT-Litigation (Vertretung vor allen deutschen Gerichten inklusive Schiedsgerichte sowohl im Eilrechtsschutz als auch in Klageverfahren)

 

Change Request Vereinbarungen
in IT-Verträgen

Für Künstler*innen, kleine Start-Ups, Organisationen und Privatpersonen ohne ausreichende Mittel bieten wir bis zur Wiedereröffnung des Holzmarkts unsere kostenlose Rechtsberatung übergangsweise jeden Freitag von 14 bis 17 Uhr in unseren Kanzleiräumen an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

 Sollten Sie rechtliche Beratung zum Thema IT-Recht benötigen, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.

Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80

Aktuelle Beiträge zum IT-Recht

„WarnWetter“-App des Deutschen Wetterdienstes wettbewerbswidrig – BGH vom 12.03.2020, Az. I ZR 126/18

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BGH: „WarnWetter"-App des Deutschen Wetterdienstes wettbewerbswidrig Alles im Leben hat bekanntlich seinen Preis. Oder in diesem Fall besser: Alle Wetter-Apps müssen in der Vollversion ihren Preis haben oder zumindest Werbung enthalten, kostenfrei und ohne Werbung...

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