030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Service und Gebühren

Kosten

Im Rahmen unserer bundesweiten gerichtlichen Tätigkeit richtet sich unsere Vergütung – sofern nichts anderes vereinbart wurde – grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühr abhängig vom so genannten Streitwert sowie vom Umfang und dem Schwierigkeitsgrad des Mandats.

Je nach Art des Mandats bieten wir Ihnen auch individuelle Vergütungsvereinbarungen nach Stundenaufwand oder als Pauschale an. Dies empfiehlt sich vor allem bei der außergerichtlichen Vertretung, bei einer längerfristigen Beratung oder für die Inkassotätigkeit. Die Einzelheiten der Vergütung werden in einem schriftlichen Vergütungsvertrag geregelt.  In Einzelfällen, so etwa gemeinnützigen Organisationen, bieten wir günstigere Sätze an. Wir bieten zudem Beratungen zum Festpreis an.

Unsere Gebühren können gerne in Raten gezahlt werden, die sich nach den finanziellen Möglichkeiten unserer Mandanten richten.

Bitte beachten Sie, dass wir jeden Freitag ab 14:00 Uhr kostenlosen Beratungen für Künstler:innen, kleine Start-Ups und andere Kreative zu unseren Rechtsgebieten an, insbesondere zum gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht) und zum Urheber- und Medienrecht (mit Ausnahme File-Sharing) in unseren Kanzleiräumen oder per Zoom anbieten. Die Beratung erfolgt nur mit Terminvergabe. Ich nehme mir bis zu 30 Minuten Zeit für Sie und vergeben bis zu fünf Terminen.

 

Im Falle urheberrechtlicher Massenabmahnungen im Bereich des File-Sharing bieten wir Gebührenpauschalen sowie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung.

Über die Kosten unserer Tätigkeit und über das von Ihnen zu tragende Kostenrisiko klären wir Sie selbstverständlich vor Beginn unserer Tätigkeit auf.

Download von Formularen

Vergütungsvereinbarung (Vergütung nach Stundensätzen in außergerichtlichen Verfahren)

Vergütungsvereinbarung (pauschale Vergütung in außergerichtlichen Verfahren)

Vollmacht für anwaltliche Vertretung