Anwalt für Designrecht in Berlin
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Designrechts. Unsere Leistungen stehen sowohl freischaffenden Kreativen als auch Unternehmen offen. Kai Jüdemann und Moritz Ott sind beide u.a. Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Moritz ist zudem im Vorstand des Werkbundes Berlin.
Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Designschutzes von der Prüfung des Schutzfähigkeit Ihres Designs, über dessen Anmeldung, bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung.
Außerdem beraten wir Sie auch bei unberechtigten Abmahnungen und nehmen Ihre gerichtliche Interessenvertretung umfassend wahr.
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Gestalt, Form und Farbe als rechtliches Schutzgut
Das Designrecht (EU-Ebene: Geschmacksmusterrecht) schützt die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, die sich unter anderem durch seine Gestalt, Form und Farbe auszeichnet. Geschützt wird damit die individuell gestaltete Ästhetik von Objekten. Was zunächst wie eine schöngeistige oder philosophische Betrachtung anmutet, entspringt einem realen wirtschaftlichen Bedürfnis. Die Ästhetik von Erzeugnissen hat im wirtschaftlichen Wettbewerb eine mindestens ebenso große wirtschaftliche Bedeutung wie ihr Preis und ihre Funktionalität. So stellen Kunden durch Designs emotionale Bindungen zu Gegenständen her und drücken durch Designs bzw. die Verwendung einer spezifischen Ästhetik ihre Persönlichkeit aus.
Um neue, einzigartige Designs bzw. Geschmacksmuster vor der unbefugten Verwendung durch Dritte zu schützen, können ihre Schöpfer oder Inhaber von Rechten die Designs eintragen lassen. Ob ein Design schutzfähig ist, bestimmt sich wesentlich nach dem Designgesetz (DesignG) und der Designverordnung (DesignVO). Auch über das Markengesetzt können in bestimmten Fällen bestimmte zwei- oder dreidimensionale Formengestaltungen geschützt werden.
Bei der Eintragung eines Designs wird stets territorialer Schutz gewährt, der in Deutschland über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), auf europäischer Ebene über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und auf internationaler Ebene über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) beantragt werden kann.
Unsere Leistungen
Im Rahmen unseres Mandats beraten wir Sie über die Schutzfähigkeit Ihres Designs bzw. Geschmacksmusters und unterstützen Sie maßgeblich bei seiner Eintragung oder ggf. Löschung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Auch vertreten wir Sie in Designnichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatengericht für den Fall, dass ein Nichtigkeitseintrag durch Dritte gestellt werden sollte. Ebenso sind wir Ihnen behilflich bei der Gestaltung von Lizenzverträgen zur wirtschaftlichen Verwertung Ihres Designs.
Des Weiteren setzen wir Ihre Ansprüche im Falle von Designrechtsverletzungen für Sie durch. Wir mahnen die Verantwortlichen ab und setzen für Sie Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.
Grundlagen des
Designschutzes
Haftung im
Designrecht
Was ist
ein Design?
Sollten Sie rechtliche Beratung zum Designrecht benötigen, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80
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Aktuelle Beiträge zum Designrecht
Babette Bar – bösgläubige Anmeldung einer Marke zur Behinderung Dritter (BPatG vom 19.5.2022 (25 W (pat) 47/21))
Bösgläubige Anmeldung einer Marke zur Behinderung Dritter Marken, die angemeldet wurden, um Wettbewerber oder andere Dritte zu behindern, unterliegen der Löschung (§ 50 Abs.2 Nr. 14 MarkenG. § 50 MarkenG: Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (1) Die...
Markenrecht – Unternehmenskennzeichen Nachtretter gegen gleichlautende Marke (BPatG vom 19.7.2021 – 26 W (pat) 16/20)
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Wortbildmarke Summer Walker für Schuhe nicht unterscheidungskräftig (BPatG vom 12.12.2022 28 W (pat) 525/20)
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Marke Menukit teilweise unterscheidungskräftig (BPatG vom 6.10.2022 – 30 W (pat) 576/20)
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Titelschutz nicht für Historische Begebenheiten – Kammergericht Urteil vom 25.4.2022 5 U 1032/20 Curveball
Keine Titelschutz für historische Begebenheiten - Curveball Auch Werktitel genießen Schutz über das MarkenG als geschäftliche Bezeichnungen Dritten ist es nach § 15 Abs. 2 MarkenG untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im...
Markenrecht- Freilauf-Rundstall nicht vordergründig beschreibend (BPatG vom 3.4.2019 (28 W (pat 5/19)
Eine ältere Entscheidung zum Markenrecht: Mit Beschluss vom 30.4.2019 (Az.: 28 W (pat) 5/19) hat das Bundespatentgericht (BPatG) einen Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) zurückgewiesen, in dem es die Anmeldung der Wortmarke „Freilauf-Rundstall“,...
Löschungsverfahren “Vent Roll” BPatG vom 21.6.2022 (28 W (pat) 9/19)
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Fehlende Unterscheidungskraft für IR Marke “TACKPIN” für Klasse 6 (metal fasteners) (BPatG 28 W (pat) 558/21)
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