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Der Wortfolge „Die grüne Genossenschatt“ (DE3020191102746)  fehlt es an Unterscheidungskraft. Die Zurückweisung des Registrierungsantrages durch das DPMA wurde aktuell vom BPatG bestätigt.

Nach Ansicht des BPatG werde die Bezeichnung von den angesprochenen Verkehrskreisen nur als Sachausssage aufgefasst. Das Adjektiv „grün“  stehe nicht nur für eine Farbe, sondern habe sich sich bereits im Anmeldezeitpunkt, dem 7. August 2019, und lange davor als Kurzbegriff in der Bedeutung „dem Umweltschutz verpflichtet, ihn fördernd“ etabliert. Im Bereich der Wirtschaft sei der Begriff als beschreibendes Adjektiv in dieser Bedeutung weit verbreitet, so spricht man von „grünen Unternehmen“, „grünen Startups“, „grünem Geld“, „grünen Dienstleistungen“ „grüner Zukunft“ etc..

Praxishinweis: Marken, die den Begriff „Grün“ oder „Green“ benutzen, sind nicht immer ohne grafisches Beiwerk  (Wortbildmarke) eintragbar. Bei Wortkombination sollte immer ein Begriff beigefügt sein, der für die beanspruchten Klasen nicht beschreibend ist – wie bei den von uns angemeldeten Marken „Green Sheep“.

Im vorliegende Fall waren die beanspruchten Klassen wie folgt gewählt:

Klasse 33: alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken;
alkoholische Getränke, ausgenommen Bier;
Klasse 41: Verlags und Berichtswesen; Bildung, Erziehung, Unterhaltung und
Sport; Verleih, Vermietung und Verpachtung von Gegenständen in
Zusammenhang mit der Erbringung der vorgenannten
Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten; Beratung und
Information in Bezug auf vorgenannte Dienstleistungen, soweit in
dieser Klasse enthalten;
Klasse 43: Vorübergehende Beherbergung von Gästen; Vermietung von
Möbeln, Haushaltswäsche und Tafelzubehör; Verpflegung von
Gästen; Verleih, Vermietung und Verpachtung von Gegenständen
in Zusammenhang mit der Erbringung der vorgenannten
Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten; Beratung und
Information in Bezug auf vorgenannte Dienstleistungen, soweit in
dieser Klasse enthalte

Nach Ansicht des BPatg können alle diese  Waren und Dienstleistungen von einer Genossenschaft angeboten werden. Gerade Genossenschaften werbten damit, nachhaltig zu wirtschaften. Der Verbraucher, der die Wortfolge „Die grüne Genossenschaft“ auf den Waren sähe, werde sie ohne gedankliche Zwischenschritte als werbende Sachangabe dahingehend verstehen, dass die betreffenden Präparate und Getränke durch eine Genossenschaft, die dem Umweltschutz verpflichtet ist, unter Beachtung von Kriterien der Nachhaltigkeit hergestellt und vertrieben werden. Er verbände damit eine Sachaussage über die Qualität und die Herstellungskriteriender mit ihr bezeichneten Waren und keinen Hinweis auf die Herkunft aus einem einzelnen Unternehmen.

Auch bei den anderen Dienstleistungen gingen die Verbraucher davon aus, dass die Leistungen der Umwelt verpflichtet sind.

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