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Anwalt Medienrecht Berlin
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Anwälte für Medienrecht in Berlin

Unsere Fachanwälte helfen Ihnen bei allen medienrechtlichen Fallgestaltungen.  Wir unterstützen Sie sowohl als Betroffene bei Rechtsverletzungen durch bzw. in den Medien, als auch als Akteure bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte in den Medien. Unsere Expertise bezieht sich hierbei nicht nur auf zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Aspekte.

 

Wir beraten nicht nur zu den klassische Gebieten des Medienrechts, wie Presse- und Verlagsrecht, Radio und Fernsehen, dem Musik und dem Filmrecht, sondern zu allen digitalen Medien. Nicht nur Künstler:innen und Influencer:innen profitieren von unseren Erfahrungen, auch alle anderen Unternehmen und Personen, deren Rechte verletzt werden oder verteidigt werden müssen.

So ist Rechtsanwalt Kai Jüdemann nicht nur Fachanwalt für Urheber – und  Medienrecht sondern auch Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Bearbeitung medienrechtlicher Mandate

Unser Leistungsspektrum umfasst sowohl die „klassischen“ Medien, wie z.B. Printmedien (Presse), TV oder Radio (Rundfunk), als auch die „neuen“ digitalen und interaktiven Medien wie z.B. Facebook, Twitter oder Youtube.

Anwalt für Medienrecht in Berlin - Wir helfen Ihnen bei medienrechtlichen und damit zusammenhängenden strafrechtlichen Fallgestaltungen.

Was ist Medienrecht?

Medienrecht umfasst zunächst das klassische Presserecht, welches sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst. Der Begriff der Presse umfasst alle Printmedien, vor allem Zeitungen und Zeitschriften. Presseerzeugnisse dienen traditionell dazu, die Meinungsbildung in einer Gesellschaft zu ermöglichen sowie Kultur und Wissen bereit zu stellen. Dazu sollen sie vielfältig, unabhängig und möglichst frei von staatlichem Einfluss sein. Deswegen sind die Meinungs- und Pressefreiheit im Grundgesetz verankert. Diese Freiheiten der Presse stehen jedoch im Spannungsverhältnis insbesondere zu den ebenfalls grundgesetzlich geschützten sog. Persönlichkeitsrechten derjenigen Personen, über die eine Berichterstattung stattfindet. Das Presserecht dient dazu, ein Gleichgewicht herzustellen in diesem Spannungsverhältnis, in dem es z.B. bestimmte Anforderungen an die journalistische und publizistische Sorgfalt für eine rechtmäßige Berichterstattung stellt. Dabei bewegt es sich in juristischen Teilbereichen des Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts.

Darüber hinaus umfasst das Medienrecht auch das Rundfunkrecht (Radio, TV) sowie das Recht der Telemedien. Vor allem die rasante Verbreitung der Telemedien, d.h. von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten und insbesondere Internetdiensten, wie die der sozialen Netzwerke (Facebook & Co), hat dazu geführt, dass medienrechtliche Problemstellungen im Alltag der Menschen angekommen sind. Die rechtswidrige Verbreitung, unwahrer Tatsachen, ehrverletzender Äußerungen oder von Geheimnissen der Privat- und Intimsphäre (z.B. Fotos, Videos) findet nun wesentlich häufiger statt, gerade auch in Fällen der sog. Verdachtsberichterstattung.

Unsere Leistungen

Als Kanzlei für Medienrecht verstehen wir uns als effektive Vertreter für Ihre Rechte, aber auch als Vermittler zwischen den Konfliktparteien. Unsere Leistungen stehen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen offen. Wir haben mehr als 20 Jahre Erfahrung. Unsere Gebühren sind transparent gestaltet und werden mit unseren Mandanten ausführlich besprochen, ebenso wie die Risiken des Falles.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von Unwahrheiten oder der rechtswidrigen Preisgabe von Geheimnissen Ihrer Privat- und Intimsphäre über Print-, Rundfunk und Telemedien (soziale Netzwerke). Als Betroffene können Ihnen im Falle rechtswidriger Veröffentlichungen z.B. Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Entschädigungsansprüche zustehen. Zur effektiven und schnellen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gehen wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegen die Verantwortlichen vor.

Umgekehrt beraten und vertreten wir Sie auch, falls gegen Sie rechtlich aufgrund vermeintlicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgegangen wird. Durch unsere langjährigen Erfahrungen bieten wir Ihnen eine zügige rechtliche Bewertung des Falles, führen Verhandlungen mit der Gegenseite und vertreten sie im Falle unberechtigter Forderungen vor Gericht. 

Unter anderem haben wir unsere Mandant:innen gegenüber folgenden Medien vertreten:

Raptastisch

ZDF Neo

1&1

Piranha Media

Alles Gold

Regional Heute

OK Verlag

NTV

NAU

Stern

RTL Next

Bunte

Der Westen

Huffington Post

Freenet

Kurier

Rolling Stone

BZ

 

HNA

TZ

RP Online

Express

TAZ

RBB

ZDF

und viele andere

Artikel 5 im Grundgesetz
Meinungs- und Pressefreiheit

Berliner
Pressegesetz

Informationsrecht
der Journalisten

Verdachtsberichterstattung
Was dürfen Presse & Blogger?

Anwalt für Medienrecht in Berlin - Wir helfen Ihnen bei medienrechtlichen und damit zusammenhängenden strafrechtlichen Fallgestaltungen.

Sollten Sie rechtliche Beratung zum MEDIENrecht benötigen, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung an.

Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80

Anwalt für Medienrecht in Berlin - Wir helfen Ihnen bei medienrechtlichen und damit zusammenhängenden strafrechtlichen Fallgestaltungen.

Sollten Sie rechtliche Beratung
zum MEDIENrecht benötigen,
bieten wir eine erste kostenlose
telefonische Einschätzung an.

 

Rufen Sie uns an:
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Für Künstler*innen, kleine Start-Ups, Organisationen und Privatpersonen ohne ausreichende Mittel bieten wir bis zur Wiedereröffnung des Holzmarkts unsere kostenlose Rechtsberatung übergangsweise jeden Freitag von 14 bis 17 Uhr in unseren Kanzleiräumen an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Aktuelle Beiträge zum Medienrecht

Kein Unterlassungsanspruch gegen Verbreitung von Szenen aus dem Film „Die Auserwählten“ – BGH, 18.05.2021 – VI ZR 441/19

Kein Unterlassungsanspruch gegen Verbreitung von Szenen aus dem Film „Die Auserwählten“ – BGH, 18.05.2021 – VI ZR 441/19

BGH: Kein Unterlassungsanspruch wegen Darstellung einer realen Person in dem Film „Die Auserwählten“ durch Schauspieler

„Sein oder nicht sein, das ist hier die Frage.“ So heißt es in der Tragödie Hamlet von Wiliam Shakespeare. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich kürzlich mit ähnlich existenziellen Fragen zu befassen, nämlich u.a. der, ob es sich bei der Darstellung einer realen Person – bzw. einer Rolle in enger Anlehnung an eine reale Person – in einem Film durch einen Schauspieler um ein Bildnis dargestellten Person im Sinne des Kunsturhebergesetzes (KUG) handelt.

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