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Negative Bewertungen im Internet löschen – Jameda, Google,Yelp etc
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​Negative Bewertungen im Internet löschen? Hilfe gegen Online-Pranger

Schlechte Bewertungen auf einschlägigen Bewertungsplattformen im Internet können immense negative Auswirkungen auf die Reputation Ihres Unternehmens und damit mittelbar auf dessen Umsatzzahlen haben. Dabei ist bei weitem nicht jede rufschädigende Bewertung von der Meinungsfreiheit geschützt. Unwahre Tatsachenbehauptungen oder beleidigende Äußerungen sind, ebenso wie Fake-Bewertungen, nicht geschützt und müssen gelöscht werden. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Identifizierung unzulässiger negativer Bewertungen und ihrer Löschung zu fairen Pauschalpreisen.

Dank unseres Fachwissens in diesem Bereich, langjähriger Erfahrung und Kontakten zu den entsprechenden Stellen sind wir Ihr Partner, wenn es um den Schutz des guten Rufes Ihres Unternehmens geht. Hier erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen, um negative Bewertungen im Internet zu löschen.

Unser Leistungsangebot bei negativen Bewertungen:

Als Teil des Medienrechtes haben wir einen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Vorgehen gegen rufschädigende Bewertungen im Internet gelegt. Als Fachanwälte für Medienrecht in Berlin finden wir in folgenden Fällen prägnant, schnell und effizient Lösungen:

  • Gezieltes Vorgehen gegen negative Bewertungen, die unwahre Tatsachenbehauptungen, Formalbeleidigungen oder Schmähkritik enthalten
  • Überwachung und Wiederherstellung Ihres guten Rufes (online Reputationsmanagement)
  • Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen gegenüber Plattformbetreibern (Google etc.) und/oder gegenüber dem Rezensenten
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüchen,
  • Gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche (bei besonderer Dringlichkeit auch im einstweiligen Verfügungsverfahren)

Welche Bewertungen sind (un)zulässig?

Gegen eine im Internet geäußerte Meinung lässt sich prinzipiell wenig unternehmen, da sie die Meinungsfreiheit in Art. 5 unseres Grundgesetzes unter besonderen Schutz stellt, sofern sie keine Formalbeleidigung oder Schmähkritik enthält. Allerdings handelt es sich bei vielen Bewertungen nicht um bloße Meinungsäußerungen, sondern um Tatsachenbehauptungen, welche dem Beweis zugänglich sind. Der Wahrheitsgehalt konkreter Aussagen wie etwa des Vorwurfs, das bewertete Unternehmen biete keinen Warenumtausch an oder verkaufe qualitativ unzureichende Produkte, lässt sich nachprüfen und stellt daher keine Meinung dar. Stellt sich eine solche Tatsachenbehauptung als unwahr heraus, wird sie nicht länger von der Meinungsfreiheit geschützt und muss gelöscht werden. Bei anderen Behauptungen, die stark vom subjektiven Empfinden des Bewertenden abhängen, ist die Einordnung als Tatsachenbehauptung allerdings schwieriger.

Meinungsäußerungen sind dagegen zulässig, bis die Grenze zur sogenannten Schmähkritik überschritten ist. Schmähkritik ist eine Äußerung, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Polemische oder überspitzte Kritik ist hiervon noch nicht erfasst; erforderlich ist vielmehr, dass die Meinungsäußerung in der Herabsetzung der Person besteht. Es bestehen daher generelle Duldungspflichten, solange die Bewertung als sachliche Kritik zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt.

Löschpflicht der Plattformbetreiber:

Bewertungen werden zunächst auf den einschlägigen Bewertungsportalen wie

  • Yelp
  • Jameda
  • Sanego (Ärztebewertungsportal)
  • HolidayCheck.de (Reisen und Hotels)
  • anwalt.de (Anwaltsbewertungen)
  • Fahrerbewertung.de (Fahrerbewertungen)
  • Google+local (lokale Unternehmen)
  • spickmich.de (Lehrerbewertungen)
  • TripAdvisor
  • Trustpilot
  • Ebay
  • Facebook
  • Google

veröffentlicht. Dabei besteht zwar nicht die Pflicht, aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen, doch sind sie verpflichtet, Bewertungen umgehend zu löschen, sobald sie von deren Rechtswidrigkeit Kenntnis erlangen.

Wir übernehmen für Sie und Ihr Unternehmen die teils umständliche Kommunikation mit den jeweiligen Plattformen und die Durchsetzung ihrer Löschungsansprüche. Jeder Tag, an dem Sie rechtswidrige (weil unwahre oder beleidigende) Bewertungen auf Plattformen widerspruchslos hinnehmen, bedeutet eine nicht gerechtfertigte Abschreckung potenzieller Kunden – handeln Sie daher zeitnah und beauftragen sie einen Rechtsanwalt, um die Löschung der entsprechenden Bewertungen schnellstmöglich in die Wege zu leiten.

Bewertung auf Jameda löschen

Bewertungen ohne Kommentar

Auf zahlreichen Plattformen existiert die Möglichkeit, ohne Kommentar eine Sterne-Bewertung zu hinterlassen. Nach der Rechtsprechung sind diese zwar ebenfalls von der Meinungsfreiheit geschützt, doch sie enthalten gleichzeitig eine konkludente Tatsachenbehauptung. Der Bewertende bringt damit nämlich zum Ausdruck, mit dem bewerteten Unternehmen in geschäftlichem Kontakt gestanden zu haben. Kann dieser Umstand nicht nachgewiesen werden oder ist er gar nachweislich unwahr, besteht ein Anspruch auf Löschung der Bewertung.

Ansprüche gegen Verfasser

Neben den Ansprüchen, die Ihnen als geschädigtem Unternehmen gegen die Betreiber der Plattform zustehen, haben sie außerdem auch gegen den Verfasser der rechtswidrigen Bewertung Ansprüche auf Unterlassung und Löschung. In Extremfällen ist sogar eine strafrechtliche Verfolgung möglich – in Betracht kommen hierbei die Beleidigung (§ 185 StGB), die üble Nachrede (§ 186 StGB) oder die Verleumdung (§ 187 StGB). Problematisch gestaltet sich häufig allerdings die Identifizierung des Verfassers, wenn Bewertungen anonym abgegeben wurden: Wir unterstützen Sie professionell sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Plattformbetreiber als auch gegen den Verfasser unzulässiger Bewertungen. Polizei und Staatsanwaltschaft können in besonders schwerwiegenden Fällen hinzugezogen werden.

Zulässigkeit automatisierter Bewertungsauswahl

Wie der Bundesgerichtshof kürzlich entschied, dürfen Bewertungsplattformen wie Yelp eine automatisierte Auswahl an Bewertungen vornehmen, die sich an Kriterien wie der Qualität, Vertrauenswürdigkeit und bisherigen Aktivität von Nutzern orientiert (BGH, Urteil v. 14.1.2020, Az. VI ZR 496/18). Eine Fitnessstudio-Betreiberin hatte gegen Yelp geklagt, da auf der Yelp-Seite ihres Studios zahlreiche positive Bewertungen erst durch Klicken auf einen separaten Link sichtbar gemacht werden konnten. Die interessierten Nutzern angezeigte Durchschnittsbewertung errechnete sich aus wenigen Bewertungen von Nutzerkonten, die vom Algorithmus der Plattform als vertrauenswürdig eingestuft wurden. Diese Trennung durch einen nicht offen gelegten Algorithmus sei zulässig, so der BGH. Hierdurch werde der Manipulation durch gefälschte Bewertungen vorgebeugt.

Warum sind negative Bewertungen problematisch?

In der heutigen digitalen Welt spielt der Online-Ruf eine entscheidende Rolle für Unternehmen und Einzelpersonen. Negative Bewertungen können schwerwiegende Auswirkungen auf Ihren guten Ruf und Ihre Geschäftsmöglichkeiten haben. Potenzielle Kunden und Partner recherchieren häufig im Internet, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen oder eine Zusammenarbeit eingehen. Negative Bewertungen können sie abschrecken und dazu führen, dass sie sich für Ihre Konkurrenz entscheiden.

Unsere Expertise bei der Entfernung negativer Bewertungen

Unser engagiertes Team von Rechtsanwälten verfügt über umfassende Erfahrung in der Entfernung negativer Bewertungen im Internet. Wir verstehen die Komplexität und die rechtlichen Aspekte, die mit Online-Bewertungen verbunden sind. Mit unserer fachlichen Expertise und unserer juristischen Erfahrung arbeiten wir daran, negative Bewertungen von verschiedenen Plattformen zu entfernen, einschließlich Bewertungsportalen, sozialen Medien und anderen relevanten Websites.

Unser Vorgehen

  1. Analyse: Zunächst analysieren wir die Situation und bewerten die rechtliche Lage. Wir prüfen die Bewertungen, ihre Inhalte und die Plattformen, auf denen sie veröffentlicht wurden.

  2. Rechtliche Schritte: Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie. Wir prüfen die rechtlichen Optionen, um gegen die Veröffentlichung unrechtmäßiger Bewertungen vorzugehen. Dazu gehören beispielsweise Urheberrechtsverletzungen, Verleumdung oder Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform.

  3. Kontakt mit Plattformen: Wir treten in direkten Kontakt mit den Plattformen, auf denen die negativen Bewertungen erscheinen. Wir fordern sie auf, die unerwünschten Bewertungen zu entfernen und den Ruf unserer Mandanten wiederherzustellen.

  4. Überwachung und Wiederherstellung: Wir überwachen die Situation weiterhin und sorgen dafür, dass die Bewertungen tatsächlich entfernt werden. Darüber hinaus helfen wir Ihnen dabei, Ihren Ruf wiederherzustellen, indem wir positive Inhalte und Bewertungen fördern.

Warum sollten Sie uns wählen?

  • Erfahrung: Unsere Anwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Entfernung negativer Bewertungen im Internet.

  • Fachwissen: Unsere Anwälte sind auf das Internetrecht spezialisiert und kennen die rechtlichen Aspekte, die bei der Entfernung von Bewertungen relevant sind.

  • Individuelle Strategie: Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist.

Wurden Sie oder Ihr Unternehmen auch zu Unrecht negativ bewertet und die Bewertung enthält unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um schnell und unverbindlich Kontakt mit uns aufzunehmen. Um die Erfolgsaussichten eines Löschungsbegehrens und etwaiger Folgeansprüche beurteilen zu können, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Übersenden Sie uns hierzu den Link oder ein Screenshot der negativen Bewertung. Wir teilen Ihnen umgehend mit, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung und/oder Verbreitung der streitgegenständlichen Bewertung geltend gemacht werden kann.

RUFEN SIE UNS AN: 030 88 70 23 80

Wer sind Jüdemann Rechtsanwälte?

Jüdemann Rechtsanwälte sind IP-Anwälte. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in allen Fragen des Schutzes und der Verwertbarkeit kreativer Leistungen sowie dem Schutz der Persönlichkeitsrechten Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere aber nicht ausschließlich Mandanten aus der internationalen Kultur- und Kreativwirtschaft: Musik- und Filmproduktionsfirmen, Musiker, Autoren, Künstler, Regisseure, Musikverlage, Film-, TV- und Musikproduzenten sowie Produktions- und Sendeunternehmen, die die kulturellen und kreativen Güter und kreative Leistungen schaffen oder vermarkten. Als Teil des Medienrechtes haben wir uns auf das Vorgehen gegen rufschädigende Bewertungen im Internet spezialisiert. Als erfahrene Experten für die Löschung von negativen Bewertungen im Internet beraten wir seit vielen Jahren Unternehmen und Einzelpersonen bundesweit. Dabei legen wir besonderen Wert auf Verlässlichkeit und Kontinuität.

Jüdemann Rechtsanwälte

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