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Erfolg gegen die Axel Springer SE im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Berlin

 Jüdemann Rechtsanwälte konnte unter Federführung von Rechtsanwalt Moritz Ott einen presserechtlichen Erfolg für unseren Mandanten gegen die Axel Springer SE verzeichnen. Mit Beschluss vom 21.07.2022 (Az. 27 O 242/22) gab das Landgericht Berlin unserem Antrag, die Antragsgegnerin zur Unterlassung zu verpflichten, im Wesentlichen statt.

Zum Sachverhalt:

Die Axel Springer SE berichtete in mehreren Ausgaben ihrer Zeitungen, unter anderen auf mehreren Titelseiten, aber auch in ihrem online-Angebot von dem Verdacht einer Straftat, in die unser Mandant verwickelt gewesen sein soll. Hierbei wurde eine regelrechte Hetzkampagne veranstaltet, die unser Mandant an den Pranger stellte – und die auf großes öffentliches Interesse stieß und entsprechend reichweitenstark auch in den sozialen Medien war.

Im Rahmen der Kampagne wurde immer wieder behauptet, unser Mandant sei bereits früher einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zudem wurde unter Nennung seines Klarnamens und der Veröffentlichung seiner Bildnisse identifizierend über den Verdacht einer Straftat berichtet.

Mit Beschluss vom 21.07.2022 hat die Pressekammer des Landgerichts Berlin unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes die identifizierende Wort- und Bildberichterstattung untersagt. Der Streitwert wurde auf 225.000 € festgesetzt.

Hierbei folgte das Landgericht unserer Auffassung und beurteilte die streitgegenständlichen Äußerungen einerseits als unwahre Tatsachenbehauptungen und anderseits als eine unzulässige Verdachtsberichterstattung, da nicht einmal ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegt, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert“ verleihen, aber auch, weil die Axel Springer SE journalistische Sorgfaltspflichten in erheblichen Maß verletzt hatte.

Wurden auch Sie Opfer einer unzulässigen Berichterstattung und möchten gegen diese vorgehen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht helfen wir Ihnen als Experten gern.

Anm.:

Der Beschluss des Landgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig. Grundsätzlich kann gegen den Beschluss durch die Axel Springer SE Widerspruch eingelegt werden. Wir berichten.