030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

BGH vom 1.12.2010: zweite Zahnarztmeinung (I ZR 55/08)

Der Bundesgerichtshof hatte das Recht der freien Berufe um Patientien zu werben weiter gestärkt. In einem aktuellen Fall hatte ein Zahnarzt auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu einem Heil- und Kostenplan eines Kollegen abgegeben.Kollegen nahmen die...