Das Landgericht Berlin hat gestern der Betreiberin eines Flughafens in der Nähe von
Magdeburg per Urteil untersagt, diesen Flughafen „Airport Magdeburg-Berlin International“ zu nennen und eine entsprechende Verbotsverfügung vom 28. Oktober 2010 bestätigt.
Die Betreibergesellschaft der Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld hatte sich mit einem Unterlassungsantrag im Eilverfahren gegen die angekündigte Umbenennung gewandt und glaubhaft gemacht, diese täusche über Größe, Bedeutung und Lage des Flughafens und sei deswegen wettbewerbswidrig. Der Flughafen in Cochstedt liege etwa 195 km von der Innenstadt Berlins entfernt, sei per Auto nur nach zweistündiger Fahrt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in drei Stunden erreichbar (Busverbindung nach Aschersleben und Magdeburg). Ferner werde mit der Bezeichnung „International“ die Vorstellung einer bestimmten Größe und Infrastruktur suggeriert, die nicht zutreffe.
Die Entscheidungsgründe des gestrigen Urteils liegen noch nicht vor.
Landgericht Berlin, Beschluss vom 28. Oktober 2010
– 16 O 509/10 –
Landgericht Berlin, Urteil vom 9. März 2011
– 97 O 206/10 –
Quelle: PM des Landgerichts Berlin