Wir lieben das Urheberrecht
Unsere Fachanwälte beraten, vertreten und verteidigen Sie. Mit Expertise und fairen Gebühren.
Kultur und Kreativität sind unsere ständigen Begleiter, egal in welchen Bereichen wir uns bewegen. Musik aus dem Radio, auf Tonträgern oder digital, das Gemälde und Poster an unseren Wänden, Bücher und Comics, Zeitungsartikel offline und online, um nur einige Beispiele aufzuzählen. Es ist kaum ein Lebensbereich denkbar, in dem nicht von kreativen Geistern gestaltete Werke uns umgeben. Ihnen gemeinsam ist, dass sie Urheber*innen haben, die sie geschaffen haben, die Rechte an ihnen halten und bestimmen dürfen, wer und auf welche Weise wir ihre Schöpfungen verwenden dürften.
Dass hierdurch regelmäßig Konflikte entstehen, lässt sich in Zeiten digitaler Verbreitung von Inhalten nicht verhindern. Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, Kai Jüdemann und Moritz Ott stehen an Ihrer
Ihrer Seite, um diese Konflikte zu lösen, oder aber das Entstehen von Konflikten durch Verhandlungen und Vertragsgestaltungen zu vermeiden.
Seit vielen Jahren sind wir auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen oder Einzelpersonen spezialisiert. Dabei legen wir besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt und eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandantinnen und Mandanten.
Im Rahmen unserer Leistungen werden wir sowohl außergerichtlich – als auch gerichtlich für Sie in allen urheberrechtlichen Fallgestaltungen tätig. Wir setzen Ihre Ansprüche als Urheber oder Inhaber von Verwertungsrechten durch, verteidigen Sie aber auch gegen unberechtigte Ansprüche. Zudem unterstützen wir Sie z.B. auch bei der Gestaltung und Bewertungen von Lizenzverträgen.
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Urheberrecht im digitalen Raum
Infolge der Revolution des Arbeits- und Privatlebens durch das Internet ist die Möglichkeit urheberrechtlicher Konfliktlagen enorm gestiegen. Durch das Urheberrecht geschützte Werke wie Fotografien, Texte, Musik oder Videos sind im digitalen Raum dauerhaft verfügbar. Hierdurch sind sie einem unberechtigten Zugriff faktisch zunächst schrankenlos zugänglich. Digital verfügbare Werke werden per Copy/Paste häufig genutzt, ohne von den Rechteinhabern, u.a. Künstlern, Verlagen und Labels, eine Lizenz zur Nutzung oder Verwertung entgeltlich zu erwerben. Hierdurch entstehen enorme wirtschaftliche Schäden. Dennoch fehlt es oftmals an einem Unrechtsrechtsbewusstsein für derartige Rechtsverletzungen.
Klassisches Beispiel für Rechtsverletzungen im Internet sind Filesharing-Systeme, in denen z.B. Filme, Bilder und Musik zwischen den Nutzern zum Tausch kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Um diesen Bereich besteht schon seit vielen Jahren eine ganze Industrie, die sich mit der Rechtsdurchsetzung befasst.
Wir beraten u.a. zu folgenden Themen:
Urheberrcht / Filmrecht / Urheberpersönlichkeitsrechte / Musikrecht / Datenbankschutz / Verwertungsgesellschaften / Verlagsrecht / Presseverträge / Rechtsfragen zu Werken der bildenden Kunst / Softwarerrecht / Werke der Baukunst / Bühnenverträge / Fotorecht / Sendeverträge / Merchandiseverträge /
Unsere Leistungen
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Phasen urheberrechtlicher Sachverhalte. Außergerichtlich begutachten wir die Schutzfähigkeit Ihrer kreativen Erzeugnisse, prüfen und gestalten Ihre Lizenzverträge.
Als Inhaber von Rechten können Ihnen bei Rechtsverletzungen Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche zustehen. Diese setzen wir für Sie effektiv außergerichtlich als auch gerichtlich durch. Zur schnellen gerichtlichen Durchsetzung führen wir für Sie insbesondere auch einstweilige Verfügungsverfahren. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung von über 20 Jahren können wir für Sie auch im Rahmen von Verhandlungen effektive, interessengerechte und langfristige Lösungen ermöglichen.
Auch im Falle unberechtigter Forderungen von Dritten z.B. in Fällen von Filesharing-Abmahnungen beraten und vertreten wir Sie mit vollem Einsatz.
Schöpfungsprinzip
Grundlagen des
Urheberrechts
Abmahnung
Filesharing
Wie bieten jeden Freitag von 14 – 17 Uhr unsere kostenlose Beratung für Künstler und Startups bis zur Wiedereröffnung des Holzmarkts übergangsweise in unseren Kanzleiräumen an. Wir beraten zum Urheberrecht, Markenrecht, Musikrecht, Wettbewerbsrecht und Gesellschaftsrecht.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Aktuelle Beiträge zum Urheberrecht
Filesharing – Trojanerwarnung – angebliche E-Mail Abmahnung von Bindhardt & Lenz
Zur Zeit sind E-Mails mit verdächtigem Angang unterwegs. Es handelt sich um "Zahlungsaufforderungen" wegen des Downloads eines Albums von "Bon Jovi", die mit Bindhardt & Lenz gezeichnet sind. Unser Rat: nicht den Anhang öffnen - IGNORIEREN! "Guten...
BGH vom 3.7.2014 (I ZR 28/11) vergütungspflichtige Vervielfältigung durch PCs (Drucker und Plotter III)
Drucker und PCs gehören zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach §§ 54, 54a UrhG alte Fassung. Dies entschied der Bundesgerichtshof am heutigen Tag. Hierzu die Pressemeldung: Die Pressemeldung des Bundesgerichtshofs:...
LG Berlin vom 3.5.2011 (16 O 55/11) zu falschen Emittlungen der Guardaley Ltd.
Aus gegebenem Anlass: da zur Zeit "Altfälle" der Berliner Kanzlei Baumgarten und Brandt gerichtlich durchgesetzt werden sollen (unter anderem von Schulenberg & Schenk) veröffentlichen wir hier nochmals das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. Mai 2011 (16 O...
AG München vom 30.5.2014: Klage von Constantin Film abgewiesen (233 C 24497/13)
Bereits dadurch, dass ein Hausgenosse selbstständig auf den Internetanschluss zugreifen kann, ergibt sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die seiner Alleintäterschaft. So das AG München in einer aktuellen Entscheidung, die wir für...
Abmahnung Waldorf Frommer für 20th Century Fox: Crisis
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer nimmt Anschlussinhaber zurzeit im Auftrag der 20th Century Fox wegen Episoden der Serie Crisis auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Staffel 1 Folge 2 vor. Hintergrund sind...
Tarantino v Gawker Ergänzung zur Urteilsveröffentlichung
Tarantino scheitert vor US District Court Quentin Tarantino scheitert mit seinen Ansprüchen gegen Gawker Media, LLC. Die US-Medienfirma hatte in ihrem Blog über das geleakte Drehbuch zu Tarantinos geplantem Western „The Hateful Eight“ berichtet und zusätzlich einen...
Sony verlangt Entfernung des Kurzfilms Sintel von YouTube trotz fehlender Rechte
Sintel, ein Kurzfilm des Filmemachers Colin Levy (www.colinlevy.com/blog), ist Gegenstand von Unterlassungsansprüchen von Sony Picture. Sony verlangt von YouTube die Entfernung des Films, da er angeblich Rechte Sonys verletzt. Meldungen zufolge besitzt jedoch Sony...
VG Stuttgart vom 16.1.2014 zu einem Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid (3 K 5159/13) PM
Rundfunkgebühren sind vielen ein Dorn im Auge - die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebühren wurde bisher allerdings nicht abschließend beantwortet, so dass Eilanträge regelmäßig scheitern. Wir aktuell vor dem VG Stuttgart. Hierzu die Pressemeldung: Das...
LG Hamburg vom 31.7.2007 zur Schutzfähigkeit von Pressemitteilungen (308 O 793/06)
Auch Pressemitteilungen genießen als Sprachwerke kleiner Münze Urheberrechtsschutz. Die Veröffentlichung bedarf daher der Genehmigung des Rechteinhabers. Diese wird meist vorab erteilt - ein Blick in die Nutzungsbedingungen lohne sich daher. Voraussetzung fast immer:...
AG München Urteil vom 01.02.2008, AZ: 142 C 16597/07, Stadtplanausschnitt
Niederlage für Berliner Stadtplanverlag vor dem Amtsgericht München
Die Bilder „Außer Atem I“ und „Außer Atem II“ der Künstlerin Xenia Hausner dürfen weiter gezeigt werden (LG München, 21 O 7436/06)
Das Landgericht München hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann es sich bei der Nutzung einer Fotografie als Vorlage eines Gemäldes um eine freie oder eine unfreie Bearbeitung handelt. Es hat hierzu ausgeführt, dass nur in dem Fall, in dem das Orginal gegenüber dem neuen Werk verblasst, das Urheberrecht eine Nutzung unabhängig von dem Einverständnis des Schöpfers des Ausgangswerkes zu lässt. Dies sei hier nicht der Fall. Die Parteien haben, um die Werke zu erhalten, einen Vergleich geschlossen.
BGH I ZR 311/98 vom 5. Juli 2001 Spiegel CD ROM
Hat ein Fotograf einer Zeitschrift das Recht eingeräumt, eine seiner Fotografien abzudrucken, erstreckt sich die Nutzungsrechtseinräumung nicht auf eine später erschienene CD-ROM-Ausgabe der Jahrgangsbände der Zeitschrift.

