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Tarantino scheitert vor US District Court

Quentin Tarantino scheitert mit seinen Ansprüchen  gegen Gawker Media, LLC. Die US-Medienfirma hatte in ihrem Blog über das geleakte Drehbuch zu Tarantinos geplantem Western „The Hateful Eight“ berichtet und zusätzlich einen Link zum Drehbuch gesetzt. Dieser führte unter anderem auf das Portal AnonFiles.com – dort stand das Skript zum Download bereit. In „The Hateful Eight“ sind zwei Kopfgeldjäger mit einer illustren Gesellschaft während eines Schneesturms in einem Kurzwarenladen eingeschlossen. Nach und nach dezimiert sich die Gesellschaft, da ein unbekannter Mörder unter ihnen weilt.

Richter John F. Walter vom US District Court of California begründete seine Entscheidungl damit, dass Tarantino nicht habe nachweisen können, dass Gawker direkt die Urheberrechte des Filmemachers verletzt habe.

Die Entscheidung hatten wir bereits veröffentlicht. Hier der Link. 

 

 

Laut Urteil kann Tarantino allerdings Rechtsmittel einlegen. Er hat bis zum 1. Mai Zeit, seinen Anspruch  zu überarbeiten und notwendige Details nachzureichen.

 

Anwalt Urheberrecht Berlin