Sintel, ein Kurzfilm des Filmemachers Colin Levy (www.colinlevy.com/blog), ist Gegenstand von Unterlassungsansprüchen von Sony Picture. Sony verlangt von YouTube die Entfernung des Films, da er angeblich Rechte Sonys verletzt.
Meldungen zufolge besitzt jedoch Sony keinerlei Rechte an dem Film, weder an den Figuren, der Musik oder anderen Bestandteilen, die einem Schutz zugänglich sind.
Der Film wurde über Crowdfunding finanziert und verwende ausschließlich Originalmaterial.
Es ist zu mutmaßen, dass die Entfernung des Films einem fehlerhaften Take-Down Request geschuldet ist. Also lösbar.
Allerdings zeigt das Verhalten Sonys eine Gefahr auf, die sich immer wieder realisiert: dass große Unternehmen unabhängige Konkurrenz durch die Geltendmachung vermeintlicher infringement claims angreift. Die Folge ist, dass Jahre Produktionsarbeit vernichtet werden können. Denn der vermeintlicher Verletzer muss beweisen, dass er Inhaber aller Rechte ist. Für Sony ein wirtschaftlich wenig riskantes Spiel: zu erwartenden Schadenersatzansprüche sind überschaubar, so dass es sich lohnt, erst einmal die Konkurrenz auf diese Weise zu stoppen.
Anwalt Urheberrecht Berlin