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Die Münchener Kanzlei Waldorf  Frommer nimmt Anschlussinhaber zurzeit im Auftrag der 20th Century Fox wegen Episoden der Serie Crisis auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Staffel 1 Folge 2 vor.

Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p).

Behauptet wird, dass die Episode  über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde, wodurch die Auftraggeberin in ihren Rechten verletzt worden sei. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ihr unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Rechteinhaberin durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

 

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Die Fristen:
Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. In den seltensten Fällen werden bei Ablauf der Frist gerichtliche Maßnahmen eingeleitet. Nehmen Sie diese trotzdem ernst und reagieren Sie zeitnah. 

Nach der Rechtsprechung besteht die Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch für den Verstoß verantwortlich ist. Es gilt zu Prüfen, ob man diesen „Anscheinsbeweis“ erschüttern kann, wenn dies gelingt, besteht die Möglichkeit, sich erfolgreich gegen die Zahlungsansprüche zu verteidigen.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Unverbindlich.

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