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Anwalt Musikrecht Berlin
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Wir leben Musik

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Kai Jüdemann ist Musiker und Mitglied der GEMA. Kai hat ein eigenes Label  geführt und kennt sich mit allen Fragen des Musikrechts Bestens aus.

Anwalt für Musikrecht? Was ist das?

Ein Anwalt, der im Musikrecht tätig ist, sollte nicht nur Erfahrung in beruflicher, sondern auch in künstlerischer Hinsicht haben. Ich habe nicht nur Erfahrung in der Gestaltung und Prüfung von Verträgen, sondern bin Mitglied der GEMA; kenne mich mit den gängigen DAWS aus, mit Produktionstechniken und Synths und habe selber einige Vinyl-Releases hinter mir, u.a. einen der Tracks des bekannten „Techno Viking“ Videos.

Musikrecht ist nämlich weit mehr als nur die Frage nach dem Urheberrecht an einer Tonaufnahme oder Komposition. Musikrecht ist ein Konfüge einer Vielzahl von Rechtsbeziehungen, die sich auf vielen Ebenen abspielen. Die beginnt mit der Gründung von Bands oder Produktionsteams, bei denen gesellschaftsrechtliche Fragen sich aufweren, mit der Wahl von Titeln oder Namen der Produktion, mit dem Abschluss von Verträgen mit Mangement, Tourveranstalter, Labels etc und Fragen zur GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften.

Mein Team und ich begleiten  unsere Mandant*innen bei der Gründung von Bands oder eines Produktionsunternehmen, beraten bei der Anmeldung und Prüfung von Marken, bei Covergestaltungen und dem Rechteclearing,  zum Abschluss oder der Kündigung von Verträgen aber auch Fragen zum Streaming  oder Online-Radio.

Daher umfasst der Begriff des Musikrechts eine Vielzahl verschiedener Aspekte: das Recht des geistigen Eigentums (Urheberrechte, Leistungsschutzrechte), Gesellschaftsrecht (z.B. Band als GbR), Kennzeichenrecht (Namensrecht, Titelschutz, Markenrecht), Vertragsrecht (Verträge, Lizenzfragen), Persönlichkeitsrechte und nicht zuletzt Medienrecht und das Wettbewerbsrecht.

Wir beraten zu den vom Urheberrechtsgesetz geschützten Gruppe – den Urheberrechten und den Leistungsschutzrechten – Urheberrecht betrifft hierbei die Komposition – meist Text und „Melodie“, die Leistungsschutzrechte im Wesentlichen die ausübenden Künstler, den Tonträgerhersteller und das Label.

 

Was ist geschützt ?

§ 2 Abs.2 UrhG lautet: Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. D.h., geschützt wird das Stück, wenn es eine gewisse schöpferische Individualität oder Gestaltungshöhe ausweist. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung zu Bushidos Übernahme von Samples der  Band Dark Sanctuary zur Schöpfungshöhe bei Musiktiteln folgendes ausgeführt:

„Bei Werken der Musik liegt die schöpferische Eigentümlichkeit in ihrer individuellen ästhetischen Ausdruckskraft. An den für die Zubilligung von Urheberrechtschutz erforderlichen individuellen ästhetischen Gehalt dürfen nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden. Im Bereich des musikalischen Schaffens ist der Schutz der kleinen Münze anerkannt, die einfache und gerade noch geschützte geistige Leistungen erfasst. Es reicht daher aus, wenn die formgebende Tätigkeit des Komponisten nur einen verhältnismäßig geringen Eigentümlichkeitsgrad aufweist, ohne dass es dabei auf den künstlerischen Wert ankommt

 

Dabei kann eine individuelle schutzfähige Leistung sich nicht nur aus der Melodie und dem Einsatz der musikalischen Ausdrucksmittel der Rhythmik, des Tempos, der Harmonik und des Arrangements ergeben sondern auch aus der Art und  Weise des Einsatzes der einzelnen Instrumente, also der Durchführung der Instrumentierung und Orchestrierung.“ (BGH Urteil vom 16.4.2015 – I Zr 225/12 „Goldrapper“)

Nicht dagegen geschützt ist das rein handwerkliche Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente,  die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen oder die wie  Tonfolgen einfachster Art oder bekannte rhythmische Strukturen sonst  zum musikalischen Allgemeingut gehören.

 

Hier finden Sie weiterführende Links zu Formularen, Vertragsvorlagen und Rechtssprechungen:

Die „Kleine Münze“
in der Musik

Bandübernahmevertrag
Tape Lease Deal

Künstlerbrief
(Inducement letter)

Künstlerexklusivvertrag

Solltet ihr rechtliche Beratung zum Thema Musikrecht benötigen, ruft uns an! Wir bieten zudem eine kostenlose Beratung für Musikschaffende jeden Freitag Nachmittag in unseren Kanzleiräumen an. Damit Eure Produktion safe ist. Vereinbart einfach einen Termin mit unserem Sekretariat.

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