Jüdemann Rechtsanwälte
Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT
Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht
Wir helfen und beraten!
Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.
Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.
Sharing is Caring
Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wir beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Fachanwalt für Strafrecht
Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.
Aktuelle Beiträge
LG Berlin vom 27.9.2011: Christo vs Fotoagentur (16 O 484/10)
Der Künstler Christo hat einen Teilerfolg gegen eine Fotoagentur errungen, die Aufnahmen seiner Kunstauktionen öffentlich zugänglich gemacht hat.
BPatG vom 28.6.2011: keine Unterscheidungskraft der „Genussakademie“ (27 W (pat) 163/10)
Trotz fehlender lexikalischer Nachweisbarkeit handelt es sich bei der Wortzusammensetzung „Genussakademie“ um
eine leicht verständliche Bezeichnung, die für die Vermittlung von Wissen (Akademie) zu einem bestimmten
Thema (hier „Genuss“) steht und damit nicht unterscheidungskräftig ist. Ob das Zeichen zudem beschreibend i.S. von
§ 8 Abs.2 Nr. 2 MarkenG wurde von BPatG nicht mehr geprüft, liegt jedoch nahe.
Fragen? Wir vertreten in allen Fragen zum Recht des geistigen Eigentums und des Wettbewerbsrechts.
BPatG vom 9.6.2011: kein „kult“ bei Bekleidungstücken (27 W (pat) 8/10)
Der Versuch, das Wortzeichen „kult“ als Marke für Kleidung und andere Waren der Klasse 25 eintragen zu lassen, ist auch vor dem BPatG gescheitert. Das DPMA hatte entschieden, dass „kult“ beschreibend für die beanspruchten Waren sein kann („kultig sein“). Damit fehlt dem Wortzeichen die Unterscheidungskraft, was von dem BPatgG bestätigt wurde.
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BPatG vom 27.7.2011: Löschungsverfahren „Micropayment“ (33 W (pat) 101/09)
Aktuell bestätigte das BPatG die Löschungsentscheidung des DPMA bezüglich der Marke „Micropayment“. Diese war 2001 eingetragen worden, obwohl ,Micropayment“ bereits zum Zeitpunkt seiner Eintragung am 20. Februar 2001 ein nach § 8 Abs 2 Nr. 2 MarkenG freihaltungsbedürftiger Fachbegriff für die Bezahlung von Kleinbeträgen, dem jegliche Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlte.
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BGH vom 22.9.2011: BGH zum Schutz der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ ( I ZR 69/04)
Der Streit zwischen der bayerischen Brauwirtschaft und der niederländischen Brauerei BAVARIA über die Marke „BAVARIA HOLLAND BEER“ ist noch nicht endgültig entschieden. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern das zugunsten des Bayerischen Brauerbundes ergangene Urteil aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
(Gewerbemietrecht) KG vom 22.9.2011: „Thor-Steinar“-Mietprozess durch Vergleich beendet (12 U 5/11) PM
er Räumungsprozess wegen des Verkaufs von Bekleidung der Marke „Thor Steinar“ in gemieteten Geschäftsräumen ist heute im Berufungsverfahren vor dem 12. Zivilsenat des Kammergerichts mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Die Prozessparteien haben sich auf die Beendigung des Mietverhältnisses über die Geschäftsräume zum 31. Januar 2015 verständigt. Ferner hat sich die Mieterin verpflichtet, ab dem 1. November 2011 auf den gegenwärtigen Geschäftsnamen zu verzichten und künftig keinen skandinavischen Orts- oder Vornamen als Geschäftsbezeichnung zu verwenden.
EuGH vom 22.9.2011: – Adwords beeinträchtigen nicht die Funktion einer Marke (C-323/09)
Der EuGH hat klar gestellt, dass die Benutzung einer fremden Marke im Rahmen von Referenzierungsdiensten keine Markenverletzung darstellt, sofern keine Verwechslungsgefahr besteht und keine nachgeahmten Produkte angeboten werden.
„Wenn dagegen im Internet anhand eines Schlüsselworts, das einer bekannten Marke
entspricht, eine Werbung gezeigt wird, mit der ohne eine bloße Nachahmung von Waren
oder Dienstleistungen des Inhabers dieser Marke anzubieten, ohne diese zu verwässern oder ihre
Wertschätzung zu beeinträchtigen (Verunglimpfung) und ohne im Übrigen die Funktionen dieser
Marke zu beeinträchtigen eine Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen des Inhabers
der bekannten Marke vorgeschlagen wird, fällt eine solche Benutzung grundsätzlich unter
einen gesunden und lauteren Wettbewerb im Bereich der fraglichen Waren oder
Dienstleistungen.“
EuGH vom 20.9.2011: Das sowjetische Staatswappen kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden (T-232/10) PM
Urteil in der Rechtssache T-232/10
Couture Tech / HABM
Das sowjetische Staatswappen kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen
werden
Es ist von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke auch dann auszuschließen, wenn es nur in
einem einzigen Mitgliedstaat gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt
EuGH vom 22.9.2011: Deutschland kann Weiterverbreitung von Sendungen in kurdischer Sprache in sein Hoheitsgebiet nicht verhindern (C-244/10 und C-245/10)
Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-244/10 und C-245/10
Mesopotamia Broadcast A/S METV und Roj TV A/S/
Bundesrepublik Deutschland
BPatG vom 9.6.2011: Human Nature ./. Hess Nature-Free Human Nature (27 W (pat) 275/09)
Eine aktuelle Entscheidung zum Konflikt zwischen einer IR Wortbildmarke und einer deutschen Marke. Der Inhaber der IR Marke "Human Nature" (s. Abbildung in der Entscheidung) legte Widerspruch gegen die Marke "Hess Nature- Free Human Nature" ein. Das BPatG wies die...
BPatG vom 10.5.2011: Erfolgreiche Beschwerde i.S. „Rosenheim Cops“ (27 W (pat) 27/11)
Das DPMA hatte dem Wortzeichen „Rosenheim-Cops“ jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen, da die angemeldete Bezeichnung insoweit den Inhalt bzw. das Thema der beanspruchten Waren und Dienstleistungen bezeichne.
Das BPatG hob die Entscheidung auf Beschwerde des ZDF auf, “ weil die hier angesprochenen Kreise ,,Rosen-
heim-Cops“ wegen der ungewöhnlichen Zusammenstellung als Unterscheidungsmittel verstehen.“ Die zu beurteilende Wortkombination wirke als Ganzes nicht lediglich als Sachangabe, sondern als betrieblicher Herkunftshinweis, weil der Aus-
druck ,,Cops“ im Kontext mit ,,Rosenheim“ nicht erwartet werde.
BPatG vom 8.6.2011: markenrechtliches Verkehrsdurchsetzungsverfahren in Sachen „Telekom-Partner“ (26 W (pat) 521/10)
Auch bei fehlender Unterscheidungskraft kann eine Marke eingetragen werden, wenn sie sich im Verkehr durchgesetzt hat.
Hierzu wird ein Verkehrsdurchsetzungsverfahren durchgeführt:
