Fachanwalt für Strafrecht
Wir beraten und vertreten Sie in einer Vielzahl strafrechtlicher Angelegenheiten. Rechtsanwalt Kai Jüdemann verfügt eine über langjährige Berufserfahrung und tritt als Strafverteidiger bundesweit an allen Strafgerichten auf, insbesondere hier in Berlin.
Aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse in den Bereichen Straf- und Strafprozessrecht wurde ihm die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” verliehen.
Gerade im Rahmen strafrechtlicher Fallkonstellationen ist es besonders wichtig, sich frühzeitig von einem kompetenten Rechtsanwalt ausführlich beraten zu lassen, da mögliche Fehler schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können.

Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin
(direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80
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Bei Fragen zum Straf- und Strafprozessrecht bieten wir Ihnen eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
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Stellung des Strafverteidigers
Der Strafverteidiger dient der Herstellung der Waffengleichheit zwischen den staatlichen Strafverfolgungsorganen und dem Beschuldigten. Da der Beschuldigte die strafprozessualen Möglichkeiten seiner Verteidigung in der Regel nicht kennt, ist es essentiell, dass er einen fachlich qualifizierten Beistand an seiner Seite hat. Aus diesem Grund gibt es gesetzlich geregelte Fälle, in denen eine Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss.
Anders als im Zivilrecht ist der Strafverteidiger nicht Vertreter des Beschuldigten, sondern sein Beistand. Der Verteidiger ist durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit seinem Mandanten bzw. dem Beschuldigten vertraglich verbunden, dennoch ist er unabhängig. Deswegen darf er gegen den Willen des Beschuldigten Beweisanträge stellen und auf Freispruch plädieren. Demgegenüber darf er aber Rechtsmittel (Berufung, Revision, Beschwerde) nicht unabhängig vom Beschuldigten einlegen.
Ein guter Strafverteidiger sollte sich sehr gut sowohl im materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht auskennen. Darüber hinaus sollte er genügend Erfahrung in der Bearbeitung strafrechtlicher Mandate aufweisen. Nur so kann er seinen Mandanten schnell, souverän und effektiv in allen Phasen eines Strafverfahrens verteidigen und somit die Waffengleichheit herstellen.
Unsere Leistungen
Unser Leistungsangebot umfasst die Verteidigung in Angelegenheiten des sog. Allgemeinen Strafrechts
(u.a. Diebstahl, Betrug, Hehlerei, Unterschlagung, Untreue, Erpressung, Raub, Körperverletzung, Nötigung,
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“) Brandstiftung, Beleidigung, Urkundenfälschung).
Weiterhin beraten und vertreten wir Sie in folgenden Bereichen des Strafrechts:
- Medienstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Arbeitsstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
Wir bieten keine Leistungen im Bereich des Sexualstrafrechts an.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, sobald Sie wissen, dass ein strafrechtliches Verfahren gegen Sie läuft.
Wir möchten Sie auf unserer Internetpräsenz über Fragen zum Strafrecht, dem Ermittlungsverfahren, dem Strafprozess und über aktuelle Entscheidungen der Strafgerichte informieren.
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Zurzeit wird wegen des Verdachts des Betruges bei Kurzarbeit bundesweit gegen etwa 850 Unternehmen ermittelt.
Ausgangspunkt der Ermittlungen sind meist falsche Angaben über die Reduzierung der Arbeitszeiten, Manipulationen von Arbeitzeitenaufzeichungen, aber auch falsche Angaben bezüglich innerbetrieblicher Qualifizierungen oder auch die Vorenthaltung des Kurzarbeitergeldes gegenüber den Arbeitnehmern.