Jüdemann Rechtsanwälte
Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT
Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht
Wir helfen und beraten!
Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.
Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.
Sharing is Caring
Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wir beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Fachanwalt für Strafrecht
Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.
Aktuelle Beiträge
(Kapitalmarktrecht) BGH vom 26.6.2012 hebt Lehman Urteile auf (XI ZR 356/10 u.a.) PM
Wie die Pressestelle des BGH gerade meldet, wurden Entscheidung der Vorinstanzen im Zusammenhang mit der Pleite der Investmentbank Lehman Brothers vom BGH aufgehoben, weil jedenfalls mit der gegebenen Begründung ein Schadensersatzanspruch der Anleger gegen die beklagte Bank nicht bejaht werden könnten.
(Patentrecht) Streit ums weiße Licht – Landgericht Hamburg urteilt in Patentrechtsstreit über LED-Licht (327 O 378/11) PM
Pressemeldung vom 21.6.2012
Das Landgericht Hamburg hat heute in einem Patentrechtsstreit von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung vier Unternehmen wegen Verletzung des Patentrechts (Patentnummer DE 196 55 185) verboten, weiter Fernseher- und Computerbildschirme mit einer bestimmten LED-Technik in Deutschland zu vertreiben (327 O 378/11).
(Wettbewerbsrecht/AMG) BGH vom 12.1.2012: Kein Verstoß gegen Verbringungsverbot bei Bestellung in Ungarn bei Reimport an Apotheke (I ZR 211/10) Europa-Apotheke Budapest
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 211/10 vom 12.Januar 2012 .... Europa-Apotheke Budapest UWG § 4 Nr. 11; AMG § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Ein inländischer Apotheker, der seinen Kunden anbietet, für sie...
BGH vom 29.5.2012: Kein Tatbestandsberichtigungsanspruch im Revisionsverfahren (I ZR 6/10)
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 6/10 vom 29. Mai 2012 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Mai 2012 durch die Richter Prof. Dr. Büscher, Pokrant, Prof. Dr. Schaffert, Dr. Kirchhoff und Dr. Löffler beschlossen: Der Antrag der...
(Kartellrecht) EuGH vom 21.6.2012: Schlussantag des GA zum Siegelbruch bei E.ON (C-89/11 P)
2006 wurde in den Geschäftsräumen von E.ON in München eine Nachprüfung durchgeführt. da der Verdacht wettbewerbswidriger Absprachen bestand. Da die Prüfung nicht fertig gestellt werden konnte, wurden die Unterlagen i einen von E.ON zur Verfügung gestellten Raum verbracht, verschlossen und ein Siegel angebracht. Am nächsten wurden Manipulationen an dem Siegel festgestellt. Daraufhin wurde ein Geldbuße v0n 38 Millionen EUR festgesetzt. Hiergegen wehrt sich E.ON.
Nunmehr schlägt der Generalanwalt in seinem Schlußantrag dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts zu dem von E.ON Energie bei einer Nachprüfung in Wettbewerbssachen begangenen Siegelbruch teilweise aufzuheben, da das Gericht seine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der von der Kommission wegen dieser Zuwiderhandlung verhängten Geldbuße nicht ausgeübt ausgeübt habe.
Üblicherweise folgt das Gericht dem Antrag.
EuGH vom 21.6.2012: Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden „Bauhaus Möbel“ (C-5/11) PM und Urteil
Wir hatten bereits früher über Entscheidungen zum Import von Bauhaus Möbeln aus Italien berichtet. Da dort zeitweise kein Schutz für Nachbauten bestand, konnten Design-Klassiker sanktionslos produziert werden. In Deutschland war die Verbreitung jedoch verboten. Es kam zu Verfahren, insbesondere auch gegen Spediteure, die Waren an der Grenze übernahmen und auslieferten. Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen einen deutschen Spediteur legte der BGH dem EuGH die Frage vor, ob der freie Warenverkehr zum Schutz des Urheberrechts eingeschränkt werden darf. Diese wurde nun bejaht, auch weil der Schutz des Verbreitungsrechts hier nicht zu einer unverhältnismäßigen oder künstlichen Abschottung der Märkte führt.
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EuGH konkretisiert Anforderungen an die Angabe der Waren und Dienstleistungen (C-307/10)
Eine neue Entscheidung des EuGH führt zu einer erweiterten Prüfungspflicht im Rahmen der Beratung zu Markenanmeldungen. Gerne benutzt man bei der Anmeldung die Oberbegriffe aus dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Das dies zu einem Scheitern der Markeneintragung führen kann, zeigt ein aktueller Fall, der vor dem EuGH verhandelt wurde.
(Strafrecht) Justizministerkonferenz: Einstimmigkeit für Überholspur-Verfahren bei Schrottimmobilien
Glücklicherweise bin ich keiner der Leidtragenden, aber Mandanten: Thema Schrottimmobilien. In einer Zeit, in der die Griechen (und andere) vielen das Vertrauen in die Stabilität des Euro nehmen, flüchtet man in Immobilien. Die Preise explodieren in manchen Kiezenl. Ich als Kreuzberger erlebe es vor der eigenen Tür. Überteuerte Wohnngen, die nicht über Mieten finanzierbar sind. Wer ohne Eigenkapital erwirbt, wird sich bald wundern. Betrügerische Immobilienhändler lauern zwar nicht an jeder Ecke, aber der Markt ist verlockend. Allein in Berlin ermittelt die Polizei gegen sieben Betrügerbanden.
Hierzu eine aktuelle Pressemeldung.
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OLG München – Mein K(r)ampf – Urheberrecht als Mittel zur Ges(ch)ichtsglättung (29 U 1204/12)
Siebenundsechzig Jahre nach dem Tod Adolf Hitlers will sich unsere Demokratie immer noch keine gedankliche Auseinandersetzung mit dem "Werk" des Monsters leisten. "Mein Kampf", wird in Deutschland mit Berufung auf das Urheberrecht von der Bayrischen Staatskanzlei, die...
BPatG vom 7.3.2012: Studenten im Schnee (26 W (pat) 527/10)
Nach meiner unerfreulichen Polemik gegen die Initiatoren der Anmeldewelle der Universitätsklink Köln (Uni Klinik hatte man wohl vergessen, oder ich übersehen) etwas Erfreulicheres:
Marken, von denen ich mir wünschte, dass es sie gäbe.
BPatG: untaugliche Versuche der Sicherung von Markenrechten der Uni-Klinik Köln – Verschwendung öffentlicher Mittel und Anmelder Bashing (30 W (pat) 74/11-82/11)
Als Steuerzahler erlaube ich mir an dieser Stelle polemisches Anmelder-Bashing, was sonst nicht meine Art ist.
Es ist kaum zu glauben, dass es niemanden aufgefallen sein soll, dass die Namen von Kliniken nicht ohne weiteres als Marken eintragbar sind – gerade als Wortmarke.
(Wettbewerbsrecht) LG Aachen vom 5.6.2012: Kennzeichnungspflicht für LED Lampen nach dem ElektroG (41 O 8/12)
Gemäß § 7 ElektroG sind Elektro -und Elektronikgeräte zu kennzeichnen. Die Regelung gilt auch, so dass LG Aachen, für LED Lampen.
