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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

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Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

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Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

(Kartellrecht) EuGH vom 21.6.2012: Schlussantag des GA zum Siegelbruch bei E.ON (C-89/11 P)

2006 wurde in den Geschäftsräumen von E.ON in München eine Nachprüfung durchgeführt. da der Verdacht wettbewerbswidriger Absprachen bestand. Da die Prüfung nicht fertig gestellt werden konnte, wurden die Unterlagen i einen von E.ON zur Verfügung gestellten Raum verbracht, verschlossen und ein Siegel angebracht. Am nächsten wurden Manipulationen an dem Siegel festgestellt. Daraufhin wurde ein Geldbuße v0n 38 Millionen EUR festgesetzt. Hiergegen wehrt sich E.ON.

Nunmehr schlägt der Generalanwalt in seinem Schlußantrag dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts zu dem von E.ON Energie bei einer Nachprüfung in Wettbewerbssachen begangenen Siegelbruch teilweise aufzuheben, da das Gericht seine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der von der Kommission wegen dieser Zuwiderhandlung verhängten Geldbuße nicht ausgeübt ausgeübt habe.

Üblicherweise folgt das Gericht dem Antrag.

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EuGH vom 21.6.2012: Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden „Bauhaus Möbel“ (C-5/11) PM und Urteil

Wir hatten bereits früher über Entscheidungen zum Import von Bauhaus Möbeln aus Italien berichtet. Da dort zeitweise kein Schutz für Nachbauten bestand, konnten Design-Klassiker sanktionslos produziert werden. In Deutschland war die Verbreitung jedoch verboten. Es kam zu Verfahren, insbesondere auch gegen Spediteure, die Waren an der Grenze übernahmen und auslieferten. Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen einen deutschen Spediteur legte der BGH dem EuGH die Frage vor, ob der freie Warenverkehr zum Schutz des Urheberrechts eingeschränkt werden darf. Diese wurde nun bejaht, auch weil der Schutz des Verbreitungsrechts hier nicht zu einer unverhältnismäßigen oder künstlichen Abschottung der Märkte führt.

Fragen zum Urheberrecht ? Rufen Sie uns an.

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(Strafrecht) Justizministerkonferenz: Einstimmigkeit für Überholspur-Verfahren bei Schrottimmobilien

Glücklicherweise bin ich keiner der Leidtragenden, aber Mandanten: Thema Schrottimmobilien. In einer Zeit, in der die Griechen (und andere) vielen das Vertrauen in die Stabilität des Euro nehmen, flüchtet man in Immobilien. Die Preise explodieren in manchen Kiezenl. Ich als Kreuzberger erlebe es vor der eigenen Tür. Überteuerte Wohnngen, die nicht über Mieten finanzierbar sind. Wer ohne Eigenkapital erwirbt, wird sich bald wundern. Betrügerische Immobilienhändler lauern zwar nicht an jeder Ecke, aber der Markt ist verlockend. Allein in Berlin ermittelt die Polizei gegen sieben Betrügerbanden.

Hierzu eine aktuelle Pressemeldung.

Fragen ? Rufen Sie uns !

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BPatG vom 24.4.2012 zur Hinterhaltsmarke (33 W (pat) 122/09)

Marken können auch für ein außerordentlich weites Spektrum an Dienstleistungen angemeldet werden. Dies wird vom Gesetz ausdrücklich zugelassen, wobei dem Anmelder nach § 32 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG und § 20 MarkenV i. V. m. § 65 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG die Wahl bleibt, durch die Beanspruchung der Oberbegriffe der Nizzaer Klassifikation
möglichst alle Dienstleistungen einer Klasse zu erfassen; er kann sie aber auch detailliert aufführen. Beide Vorgehensweisen tragen dem registerrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz Rechnung und gewährleisten die Publizitätsfunktion des Markenregisters.

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BPatG vom 22.5.2012: Nero ist kein Kaiser sondern schwarz (25 W (pat) 556/11I)

Anders als vom Anmelder gedacht, nimmt der Verkehr den Begriff Nero trotz Großschreibung nicht als Name des römischen Kaisers war, sondern als beschreibend im Sinne von schwarz. So dass BPatG. Daher bestehe ein absolutes Eintragungshindernis rund um Tee und Kaffee. Lediglich für „Mineralwasser und andere kohlensäurehaltige Wässer“ enthalte die Marke nicht ausschließlich Angaben, welche geeignet sind, entweder die Beschaffenheit oder bestimmte Merkmale dieser Waren zu beschreiben.

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(Presserecht) OVG Berlin-Brandenburg vom 7.6.2012: Kein Anspruch auf Informationszugang zum Sachleistungskonsum der Abgeordneten des Deutschen Bundestages (12 B 34.10 und 12 B 40.11)

Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat heute nach mündlicher Verhandlung in zwei Verfahren die Klagen eines Journalisten/Redakteurs eines großen Medienunternehmens auf Zugang zu Informationen über die von Abgeordneten erworbenen Büroartikel sowie elektronischen Geräte (Digitalkameras, iPods) abgewiesen.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Amtsausstattung bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 Euro jährlich Gegenstände für ihren Büro- und Geschäftsbedarf zu kaufen und über die Verwaltung des Bundestages abzurechnen. Nachdem Ende des Jahres 2009 in der Presse über den Erwerb von hochwertigen Schreibgeräten berichtet worden war, beantragte der Kläger unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Zugang zu den Unterlagen der Bundestagsverwaltung über die Anschaffung von Montblanc-Schreibgeräten und Digitalkameras sowie Auskunft über den Erwerb von iPods.

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