030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Abmahnung Sky Deutschland

Abmahnung durch Sky Deutschland vertreten durch JBB Rechtsanwälte Berlin

Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH / Co. KG, Unterföhring, lässt nach eigenen Angaben Hunderte von wöchentlich mehrere hundert Kontrollen durch führen. Die haben das Ziel, die öffentliche Wiedergabe von Fussballspielen festzustellen, bei der die dafür notwendigen Nutzungsrechte fehlen – also kein Sky Abo abgeschlossen wurde. Liegt kein Abonnement Vertrag mit Sky vor, werden die Betroffenen, bei denen es sich meist um Gaststätten handelt, abgemahnt.

Die Betroffenen werden zunächst aufgefordert, eine strafbewerte Unterlassungserklärung abzugegen, in der sie sich verpflichten, das beanstandete Verhalten – zumeist die Wahrnehmbarmachung der öffentliche Übertragung von Spielen der UEFA Champions League, zu unterlassen.

Weiterhin wird Schadenersatz in vierstelliger Höhe gefordert und, sofern sich die Parteien nicht einigen, Ersatz der mit der Abmahnung verbundenen Rechtsanwaltskosten. Diese werden in den uns bekannten Fällen nach einem Streitwert von 25.000,00 EUR berechnet. Sky Deutschland bietet den Abgemahnten zur Vermeidung der Fortsetzung das Angebot an, gegen Zahlungen von 500,00 EUR und dem Abschluss eines Abonnementvertrages auf weitere Ansprüche zu verzichten. Wird auf das Angebot nicht eingegangen, klagt Sky in den hier bekannten Fällen die Ansprüche ein.

Wie sollte man auf eine Abmahnung von Sky Deutschland reagieren

Unabhängig von der Annahme des Angebots sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dies senkt im Falle einer späteren Auseinandersetzung den Streitwert und damit die Höhe der Kosten. Es sollte sorgfältig geprüft werden, ob eine öffentliche Wiedergabe vorliegt. Dies könnte dann z.B. nicht der Fall sein, wenn Fussball in einer geschlossenen Gruppe geschaut wurde und keine Öffentlichkeit Zugang hatte. War die Wiedergabe nicht öffentlich, wurden auch keine Rechte verletzt. Sollte man das Fussballspiel öffentlich gezeigt haben, was vorkommt, sollte geprüft werden, ob Sky Deutschland auch die Rechte an dem Spiel hat. Ist auch dies der Fall, liegt der Abschluss eines Lizenzvertrages oder die Einígung über den Schadenersazt nahe.  Eine teure Auseinandersetzung wird sich kaum lohnen.

Sollten Sie Empfänger eine Abmahnung von Sky Deutschland sein, stehen  Ihnen unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht gerne mit Rat und Tat zurseite. Kontaktieren Sie uns. Das Erstgespräch, bei dem wir die Chancen und Risiken einschätzen, kostet Sie natürlich noch nichts.

Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Fachanwalt für Urheber- und  Medienrecht