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RECHTSGEBIETE und THEMEN

Seit mehr als fünfzehn Jahren beraten wir Unternehmen und Einzelpersonen in den Bereichen  Presse und Medienrecht, Urheberrecht, Internetrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht sowie im Arbeitsrecht. Wir vertreten zudem Berliner Unternehmen im Veranstaltungsrecht und im Gaststättenrecht.  Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist zudem Fachanwalt für Strafrecht.

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