Jüdemann Rechtsanwälte
Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT
Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht
Wir helfen und beraten!
Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.
Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.
Sharing is Caring
Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wir beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Fachanwalt für Strafrecht
Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.
Aktuelle Beiträge
OLG München vom 21. Januar 2010 – 29 U 3700/09: GEMA und die Aufführungsrechte
Das Gericht fällt dabei auf die Argumentation der GEMA rein, dass bei der Wahrnehmung des Aufführungsrecht eine Ausschüttung der Erlöse an den Urheber mangels Zuordnung zu einzelnen Werken nicht möglich sei und daher nur eine kollektive Ausschüttung möglich sei. Angesichts der Tatsache, dass oftmals Werklisten vorliegen, mag dies für die Fälle richtig sein, in denen diese fehlen, bei Vorliegen von Werklisten kann dieses Argument nicht stimmen.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH: Eclipse-Biss zum Abendrot
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt zurzeit wieder im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügung-stellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist der dritte Teil der Vampir Eclipse-Biss zum Abendrot von Regisseur David Slade.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment GmbH: Revolverheld „In Farbe“
Aktuell werden Anschlussinhaber von der Kanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abgemahnt.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt in Tauschbörsen verwertet zu haben. Gegenstand der Abmahnungen ist unter anderem das Album ,,In Farbe“ von Revolverheld.
Abmahnung der Kanzlei Baumgarten Brandt für die KSM GmbH: Kill Theory
Aktuell werden Anschlussinhaber von der Kanzlei Baumgarten Brand mit Sitz in Berlin im Auftrag der KSM GmbH wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abgemahnt.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss den urheberrechtlich geschützten Film ,,Kill Theory“ unerlaubt in Tauschbörsen verbreitet zu haben.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Argon Verlag GmbH: Leichenblässe
Aktuell werden Anschlussinhaber von der Kanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München im Auftrag der Argon Verlag GmbH wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abgemahnt. Gegenstand der Abmahnungen ist unter anderem das Hörbuch ,,Leichenblässe“ von Simon Beckett.
Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt für die Boll AG: Rampage
Zurzeit mahnt die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrag der Boll AG Anschlussinhaber ab.
Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist der Film ,,Rampage“ vom Regisseur Uwe Boll.
Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte für IPforceOne GmbH: „Death Note: L Change The World“
Die IPforceOne GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, das nach eigenen Angaben
„ Inhaberin zahlreicher Urheberrechte aus dem Bereich Musik und Film“ ist und
„im eigenen Namen Urheberrechtsverletzungen im Internet, insbesondere über sog. Tauschbörsen wie z.B. Torrent, eMule oder Gnutella“ verfolgt, lässt zur Zeit durch die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abmahnen.
Abmahnung der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann für die Koch Media GmbH: Armada 2526
Eine weitere Abmahnung der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann erreichte uns heute.
Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das Computerspiel ,,Armada 2526″
Abmahnung der Kanzlei Rasch für Universal Music: „Eleven“ von Reamonn
Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg Anschlussinhaber im Auftrag der Universal Music GmbH ab.
Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügung-stellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das Album ,,Eleven“ der Band Reamonn.
EugH (T‑230/08 und T‑231/08) „WIENER WERKSTÄTTE“ nicht eintragungsfähig
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 12. Oktober 2010 die Entscheidung der Beschwerdekammer
bestätigt, wonach der Marke „Wiener Werkstätte“ absolute Eintragungshindernisse entgegen stehen.
Zur Wirkung der Entscheidung eines zuständigen nationalen Gerichts, mit der einem Verletzer untersagt wird, die Benutzung einer eingetragenen Gemeinschaftsmarke fortzusetzen
Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón hat die Entscheidung eines zuständigen nationalen Gerichts, mit der einem Verletzer untersagt wird, die Benutzung einer eingetragenen Gemeinschaftsmarke fortzusetzen, im Allgemeinen Wirkungen in der gesamten Union
EuGH bestätigt Geldbuße von 12,6 Mio Euro gegen die Deutsche Telekom (C-280/08)
Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen Missbrauchs ihrer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Festnetz-Telefoniedienste in Deutschland verhängte Geldbuße von 12,6 Mio. Euro
