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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

ULD: Facebook „Gefällt mir“ Buttons verstossen gegen TMG und BDSG (PM)

ULD an Webseitenbetreiber: „Facebook-Reichweitenanalyse abschalten“

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.

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LG Berlin vom 2.8.2011: Bezeichnung eines Medienpreises der Axel Springer AG als „OSGAR“ untersagt (16 O 168/10)

Die Axel-Springer-AG darf unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „Bild-OSGAR“ nicht mehr Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen ausloben oder verleihen. Das hat das Landgericht Berlin auf Klage der Academy of Motion Pictures Arts and Sciences mit Sitz in Beverly Hills entschieden. Diese vergibt seit 1929 für herausragende Leistungen im Filmbereich die Trophäe „Oscar“ und hatte sich durch die jährliche Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die Axel-Springer-AG in ihren Markenrechten verletzt gesehen. Dem ist das Landgericht gefolgt. Wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen bestehe Verwechslungsgefahr.

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(Wettbewerbsrecht) BGH vom 3.3.2011: Keine unzumutbare Belästigung durch Kreditkartenübersendung (I ZR 167/09)

Gemäß § 7 Abs.1 UWG ist eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.

In einem aktuell vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Bankunternehmen Kunden, die Konten unterhielten, unaufgefordert VISA Karten übersandt, die bereits mit dem Namen des jeweiligen Kunden versehen waren. Die Klägerin, eine Verbraucherzentrale, sah darin eine unzumutbare Belästigung. Nicht jedoch die Vorinstanz und der BGH.

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(Namensrecht) LG Berlin vom 11.8.2011: Bürgerbewegung „Pro Deutschland“ darf nicht mit dem Namen Sarrazin Wahlwerbung betreiben (27 O 468/11)

Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat heute der Bürgerbewegung „Pro Deutschland“ per einstweiliger Verfügung untersagt, Wahlwerbung mit dem Namen Thilo Sarrazins zu betreiben. Die Bürgerbewegung hat im Wahlkampf den Slogan „Wählen gehen für Thilos Thesen“ verwendet. Diesen hat sie neben einer Abbildung wiedergegeben, die eine durchgestrichene Moschee zeigt.

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BGH vom 1.12.2010 zur Berechnung einer angemessenen Lizenzgebühr durch die GEMA (I ZR 70/09-Multimediashow))

Nimmt die GEMA Verletzer in Anspruch, berechnen sich die Lizenzgebühren (Schadenersatz) nach den Tarifen der GEMA. Sofern diese unangemessen sind, sind sie herabzusetzen. Im vorliegenden Fall scheiterten Komponisten mit einer Klage gegen die GEMA, die im Rahmen von Vergleichsverhandlungen circa 1,4 Millionen EUR mit der Gegenseite vereinbarte. Die Komponisten legten eine anderen Tarif zugrunde und verlangten weitere 3,7 Millionen als Schadenersatz von der GEMA , von denen sie 1 Million im Rahmen einer Teilklage geltend machten.

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(Wettbewerbsrecht) LG Berlin vom 10.5.2011: eine Werbung für positive gesundheitsbezogene Wirkungen von Bier (16 O 259/10) PM

Das Landgericht Berlin hat dem Deutschen Brauer-Bund e.V. auf Klage der Verbraucherzentralen in einem Wettbewerbsprozess untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen mit positiven gesundheitsbezogenen Wirkungen von alkoholischen Getränken zu werben. Unter Hinweis auf entsprechende Darstellungen auf der Internetseite des Brauer-Bundes hat das Gericht dem Brauer-Bund unter anderem verboten, die schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben, auf seine Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen und die Herabsetzung des Demenz- und Diabetesrisikos durch Alkoholgenuss anzupreisen. Die beanstandete Werbung, so das Landgericht, sei mit den Regeln einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel nicht vereinbar.

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(Wettbewerbsrecht/Archiv) LG Frankfurt am Main vom 26.2.2009: Werbung für Mesotherapie (2-03 O 334/08)

Für neue kosmetische Verfahren zu werben ist nicht ungefährlich. So werden immer wieder Werbeaussagen, beispielsweise zur Ultraschall-Kavitation, abgemahnt. Auch bei Werbeaussagen für die sog. Mesotherapie ist Vorsicht angebracht: die meisten Wirkungsweisen sind nicht wissenschaftlich nachgewiesen. Studien haben entweder zu wenige Probanden, keine Vergleichsgruppen oder sind aus anderen Gründen nicht geeignet, Nachweise zu erbringen. Da die „Gutachten“ meist von den Herstellern beauftragt sind, sind Zweifel an deren Objektivität angebracht.

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(Wettbewerbsrecht) LG Wuppertal vom 19.7.2011: „Schloss“ bleibt „Schloss“ ((Az.: 11 O 51/11) PM

n einem Urteil vom heutigen Dienstag, dem 19.07.2011, hat die
1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal entschieden,
dass für das „Schloss Grünewald“ in Solingen-Gräfrath
weiterhin mit der Bezeichnung „Schloss“ geworben werden darf
(Az.: 11 O 51/11). Das hiergegen im Wege der einstweiligen Verfügung
gerichtete Unterlassungsbegehren eines Wettbewerbsvereins
hatte keinen Erfolg, die Klage wurde abgewiesen.

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OLG Hamm vom 26.11.2010: Veranstalter eines „Public-Viewing-Events“ haftet (I 9 U 44/10)

Pressemitteilung des Präsidenten des OLG Hamm vom 04.07.2011

Ein Veranstalter eines „Public-Viewing-Events“ ist für die Sicherheit von stehenden Zuschauern auf einer Sitztribüne verantwortlich und wird nicht durch eine ordnungsbehördliche Genehmigung entlastet. Dies hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 05.11.2010 entschieden und folgte damit dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Essen (Urteil vom 22.12.2009, 17 O 219/08).

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