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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

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Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

BGH vom 12.5.2011: rein firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens ist keine Markenverletzung i.s.v. 14 Abs.2 Nr. 2 MarkenG (I ZR 20/10) Schaumstoff Lübke

Der Bundesgerichthof hatte ich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Unterlassungsanspruch aus einer eingetragenen Marke gegen eine verwechslungsfähigen Firma besteht. Da Marken Waren und Dienstleistungen eines Unternehmers von denen anderer Unternehmer unterscheiden (Herkunftsfuntion) verletzt die rein fimenmäßige Benutzung des Zeichens die Marke nicht. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
und des Bundesgerichtshofs wird eine Marke nicht im Sinne von Art. 5 Abs. 1 MarkenRL „für Waren oder Dienstleistungen“benutzt, wenn das angegriffen Zeichen ausschließlich als Unternehmensbezeichnung verwendet wird

Anders kann es sein, wenn die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt wird, etwa wenn das Unternehmenszeichen auf der Ware angebracht wird. In dem vorliegenden Fall wurde dies zwar vorgetragen, aber ein entsprechender Antrag nicht gestellt. Der BGH stellte fest, dass das Berufungsgericht, das die Zielrichtigung des Angriffs aus den Schriftsätzen entnehmen könnten, einen entsprechenden Hinweis hätte erteilen müssen, um der Klägerin die Möglichkeit zu geben, einen sachdienlichen Antrag zu stellen.

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Abmahnung Waldorf Frommer für Universum Film: „In einer besseren Welt“

Zurzeit mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Anschlussinhaber im Auftrag der Universum Film GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das am 02. September 2011 im deutschen Handel auf DVD und Blu-Ray erschienene, dänische Drama

„In einer besseren Welt“ (OT: „Hævnen“)

der Regisseurin Susanne Bier.

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(Verfassungsrecht) BVerfG vom 27.10.2011: Einstweilige Anordnung in Sachen „Euro-Rettungsschirm“: Vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf sogenanntes 9-er Sondergremium (2 BvE 8/11) PM

Damit es noch „einfacher“ wird:

Beschluss vom 27. Oktober 2011
2 BvE 8/11

Als Reaktion auf die Staatsschuldenkrise im Gebiet der Europäischen
Währungsunion schufen deren Mitgliedstaaten den „Euro-Rettungsschirm“,
in dessen Rahmen eine privatrechtlich organisierte Zweckgesellschaft,
die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) gegründet worden
ist. Diese Zweckgesellschaft erhält Garantien von den

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(Kennzeichenrecht) BGH vom 27.10.2011: DENIC muss Domainnamen in Fällen eindeutigen Missbrauchs löschen (I ZR 131/10)

Der Kläger ist der Freistaat Bayern, dessen Staatsgebiet in sieben Regierungsbezirke unterteilt ist. Die Beklagte ist die DENIC, eine Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain „.de“ vergibt. Der Kläger hat festgestellt, dass unter dieser Top-Level-Domain zugunsten mehrerer Unternehmen mit Sitz in Panama sechs Domainnamen registriert wurden, die aus dem Wort „regierung“ und dem Namen jeweils einer seiner Regierungsbezirke gebildet wurden (z.B. „regierung-oberfranken.de“).

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EuGH vom 25.10.2011: Zuständigkeit der Gerichte des Wohnssitzstaates bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet (C-509/09 u.a.) PM

Eine interessante Entscheidung des EuGH, der Argumente dafür liefert, dass bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet auch durch inländische Verletzer es nicht mehr auf die bestimmungsgemäße Abrufbarkeit des Inhalts ankommt, sondern darauf, wo das Opfer einer Persönlichkeitsrechts den Mittelpunkt seiner Interessen hat.

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(Gewerbemieterecht) AG Berlin Mitte: Räumung auf Tacheles-Gelände vorerst gestoppt (PM)

„Mit einem Einstellungsbeschluss hat heute das Amtsgericht Mitte die bereits begonnene Räumungsvollstreckung im Bereich der sogenannten Metallwerkstatt auf dem Tacheles-Gelände vorerst gestoppt. Nachdem der Gerichtsvollzieher dort bereits mehrere Metallkunstwerke abgebaut hatte, verfügte das Amtsgericht auf Antrag der Künstler gegen Mittag, dass die Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen sei.

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BGH vom 6.10.2011: Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten (I ZR 6/10)

Die Klägerin ist die Microsoft Corporation. Sie ist Inhaberin der Wortmarke „MICROSOFT“, unter der sie die Betriebssystem-Software „Windows“ vertreibt. Bei der sog. OEM-Version wird die Software durch den Computerhersteller auf der Festplatte der Computer vorinstalliert. Die Käufer der Computer erhalten zusätzlich eine Sicherungs-CD mit der Software (sog. Recovery-CD). Bei diesem Vertriebsweg sind die Echtheitszertifikate, die die Klägerin ihren Produkten beifügt, an dem Computer selbst angebracht. Die Beklagte handelt mit Softwareprodukten. Sie erwarb von Unternehmen, die mit gebrauchten Computern handeln, Recovery-CDs mit der Software „Windows 2000“ sowie Echtheitszertifikate, die von den Computern abgelöst worden waren. Die Beklagte brachte diese Echtheitszertifikate an den Recovery-CDs an und verkaufte diese weiter. Dabei wurden Datenträger veräußert, die mit Echtheitszertifikaten versehen waren, die ursprünglich nicht aus demselben Paket (Computer mit Sicherungs-CD) stammten. Die Klägerin sieht darin eine Verletzung ihrer Markenrechte.

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