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Mit einem Einstellungsbeschluss hat heute das Amtsgericht Mitte die bereits begonnene Räumungsvollstreckung im Bereich der sogenannten Metallwerkstatt auf dem Tacheles-Gelände vorerst gestoppt. Nachdem der Gerichtsvollzieher dort bereits mehrere Metallkunstwerke abgebaut hatte, verfügte das Amtsgericht auf Antrag der Künstler gegen Mittag, dass die Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen sei. 

 

Es müsse in einer mündlichen Verhandlung zunächst geklärt werden, ob die zu räumende Fläche im Vollstreckungstitel hinreichend genau bezeichnet sei bzw. auf welche Fläche sich die Vollstreckung beziehe. Die örtlichen Verhältnisse seien möglicherweise nach Erlass des Räumungsurteils vom 4. Dezember 2009 verändert worden.

Amtsgericht Mitte, Beschluss vom 17. Oktober 2011
– 31 M 8109/11 -“

Quelle: Pressemitteilung