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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

KONTAKTTEAM

Jüdemann Rechtsanwälte

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir berate und vertrete in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Rechtsanwaltskanzlei Jüdemann - Wir sind eine schwerpunktmäßig auf Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie ausgewählte Bereiche des Strafrechts (insb. Wirtschaftsstrafrecht) spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei

Urheberrecht

Wir beraten Urheber, schützen deren Rechte
und helfen bei Abmahnungen

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Medienrecht

Wir verteidigen Sie gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen
in den klassischen Medien und dem Internet und schützen
Ihre Reputation

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Strafrecht

Wir beraten und vertreten Sie in einer Vielzahl
strafrechtlicher Angelegenheiten.

Rechtsanwaltskanzlei Jüdemann - Wir sind eine schwerpunktmäßig auf Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie ausgewählte Bereiche des Strafrechts (insb. Wirtschaftsstrafrecht) spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei

Musikrecht

Wir gestalten Verträge, verhandeln mit Verwertern und beraten zu
allen Fragen des Musikrechts – von GEMA bis KSK

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MARKENRECHT

Wir beraten Unternehmen und Einzelpersonen
zu allen Fragen des Markenrechts

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IT-Recht

Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an
Leistungen im IT-Recht

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Designrecht

Wir prüfen Designs, helfen bei Anmeldungen
und verteidigen diese gegen Plagiate.

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Wettbewerbsrecht

Wir vertreten Sie als Empfänger von Abmahnungen und gehen für Sie
auch gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Konkurrenten vor

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Datenschutzrecht

Wir sind für Sie da in allen Fragen des Datenschutzrechts –
von DSGVO-Beratung bis Datenschutzaudit

Aktuelle Beiträge

BPatG vom 26.11.2012: Kein „Orangen-Spaß“ (25 W(pat) 589/12)

Bei der Anmeldung von Marken sollte tunlichst vermieden werden, Worte oder Wortkombinationen zu verwenden, die nur als sachbezogene Hinweise verstanden werden können. Hier unternahm der Anmelder den Versuch, die Wortmarke Orangen-Spass anzumelden. Die Anmeldung scheiterte für die Klassen 29,30 und 32, da die angesprochenen Verkehrskreise nach Ansicht des BPAtG die angemeldete Wortkombination ,,ORANGEN-SPASS“ im Zusammenhang mit Waren der Klassen 29, 30 und 32 nur als sachbezogenen, werbeüblichen Hinweis darauf verstünden, dass der Konsum dieser Waren, die entweder aus Orangen bestehen oder denen Orangenbestandteile in unterschiedlichster Konsistenz beigemischt sein können, ,,Vergnügen bereiten“ könne, und damit als Hinweis auf wesentliche Merkmale der ihm dargebotenen Waren.

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BVerwG vom 25.6.2007 zur Einordnung der Faltenunterspritzung als Ausübung der Heilkunde (3 B 82.06)

Das BVerwG entschied 2007, dass die Frage, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um eine Tätigkeit als Ausübung der Heilkunde anzusehen, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt sei. Es stellte fest, dass das Berufungsgericht ausreichend fachkundliche Stellungnahmen eingeholt habe, die sämtlich die Notwendigkeit ärztlicher/medizinischer Kenntnisse zur fachgerechten Vornahme von Faltenunterspritzungen belegten.

Im Ergebnis dürfen nur Angehörige der Heilberufe Faltenunterspritzungen durchführen. Dies gilt ebenso für Botox.

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BGH vom 31.5.2012: Lizenzgebühr für Gunter Sachs (I ZR 234/10 – Playboy am Sonntag)

Nicht jeder Fall einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (hier: Recht am eigenen Bild) führt zu Schadenersatzansprüchen im Sinne einer „Lizenz“. Voraussetzung ist, dass der vermögensrechtliche Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betroffen ist. In einem aktuellen Fall wurde Gunter Sachs mit einer Ausgabe der Bild am Sonntag in der Hand auf einer Jacht abgebildet. Das Fotos wurde in dem redaktionellen Teil der Zeitung zum Zwecke der Eigenwerbung verwendet. Der BGH sah darin eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.

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BPatG vom 13.11.2012: MANC (25 W (pat) 99/11)

Ich veröffentliche, sofern die Zeit es zulässt, immer wieder Entscheidungen des Bundespatentgerichts, um die Vorgehensweise des DPMA und des BPatG zu zeigen. Die Recherche zu dem angemeldeten Kennzeichen steht hierbei im Vordergrund. Hierzu werden u.a. Wörterbücher und Suchmaschinen verwendet, um die Bedeutung eines Zeichens zu ergründen – hat dieses Zeichen eine Bedeutung und steht dieses in Zusammenhang mit den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen, scheidet eine Anmeldung, zumindest als Wortmarke, aus. Auch die Warenangebote des Anmelders oder anderer Wettbewerber werden in Augenschein genommen, um die Verwendung des Begriffes festzustellen.

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