Fachanwalt für Strafrecht
Wir beraten und vertreten Sie in einer Vielzahl strafrechtlicher Angelegenheiten. Rechtsanwalt Kai Jüdemann verfügt eine über langjährige Berufserfahrung und tritt als Strafverteidiger bundesweit an allen Strafgerichten auf, insbesondere hier in Berlin.
Aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse in den Bereichen Straf- und Strafprozessrecht wurde ihm die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” verliehen.
Gerade im Rahmen strafrechtlicher Fallkonstellationen ist es besonders wichtig, sich frühzeitig von einem kompetenten Rechtsanwalt ausführlich beraten zu lassen, da mögliche Fehler schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können.
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin
(direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80
Fax: 030 88 70 23 85
Bei Fragen zum Straf- und Strafprozessrecht bieten wir Ihnen eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80
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Stellung des Strafverteidigers
Der Strafverteidiger dient der Herstellung der Waffengleichheit zwischen den staatlichen Strafverfolgungsorganen und dem Beschuldigten. Da der Beschuldigte die strafprozessualen Möglichkeiten seiner Verteidigung in der Regel nicht kennt, ist es essentiell, dass er einen fachlich qualifizierten Beistand an seiner Seite hat. Aus diesem Grund gibt es gesetzlich geregelte Fälle, in denen eine Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss.
Anders als im Zivilrecht ist der Strafverteidiger nicht Vertreter des Beschuldigten, sondern sein Beistand. Der Verteidiger ist durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit seinem Mandanten bzw. dem Beschuldigten vertraglich verbunden, dennoch ist er unabhängig. Deswegen darf er gegen den Willen des Beschuldigten Beweisanträge stellen und auf Freispruch plädieren. Demgegenüber darf er aber Rechtsmittel (Berufung, Revision, Beschwerde) nicht unabhängig vom Beschuldigten einlegen.
Ein guter Strafverteidiger sollte sich sehr gut sowohl im materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht auskennen. Darüber hinaus sollte er genügend Erfahrung in der Bearbeitung strafrechtlicher Mandate aufweisen. Nur so kann er seinen Mandanten schnell, souverän und effektiv in allen Phasen eines Strafverfahrens verteidigen und somit die Waffengleichheit herstellen.
Unsere Leistungen
Wir beraten und vertreten u.a. in folgenden Bereichen des Strafrechts:
- Medienstrafrecht
- Umweltstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Arbeitsstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
Wir bieten keine Leistungen im Bereich des Sexualstrafrechts an.
Betäubungsmittelrecht
Wir möchten Sie auf unserer Internetpräsenz über Fragen zum Strafrecht, dem Ermittlungsverfahren, dem Strafprozess und über aktuelle Entscheidungen der Strafgerichte informieren.
Aktuelle Beiträge zum Strafrecht
Facebook muss vor Strafverfahren keinen user content herausgeben (California appeals court)
Angeklagte können Facebook und andere Social-Media-Unternehmen im Rahmen von Strafverfahren nicht ohne weiteres zwingen, Inhalte privater Nutzer herauszugeben. Anders als noch die Vorinstanz hat das Berufungsgericht (court of appeal of the state of california) die...
OLG Hamburg vom 5.4.2012: Notwehrlage beim unerlaubten Fotografieren kann vorliegen (3-14/12)
Wer ohne seine Einwilligung fotografiert wird, kann sich grundsätzlich dagegen auch mit Gewalt erwehren. So das OLG Hamburg in einem Beschluss vom 5. April 2012. Das Gericht stellt klar, dass das Anfertigen von Bildnern nicht dem KUG unterfällt, sondern den...
OLG Hamm v. 16.02.2012 zur Bemessung des Gegenstandswerts im Adhäsionsverfahren bei Markenverletzung – III 3 RVs 31/12
Eine interessante Entscheidung für das Adhäsionsverfahren in , die ich bei dem Kollegen Burhoff fand (Link unten). Hintergrund waren im Adhäsionsverfahren geltend gemachte Ansprüche wegen der Verletzung einer Marke. Das Landgericht setzte den Streitwert mit 5.000,00 EUR fest. Verständlicherweise legte der Kollege, der den Streitwert eher bei 175.000,00 EUR sah, Beschwerde ein. Da ein unbezifferter Antrag gestellt wurde, lag die Festsetzung im billigen Ermessen des Gerichts. Das Gericht hat unter Berücksichtigung des § 142 MarkenG eine geringeren Wert von 5.000,00 EUR angenommen.
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges bei der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld
Zurzeit wird wegen des Verdachts des Betruges bei Kurzarbeit bundesweit gegen etwa 850 Unternehmen ermittelt.
Ausgangspunkt der Ermittlungen sind meist falsche Angaben über die Reduzierung der Arbeitszeiten, Manipulationen von Arbeitzeitenaufzeichungen, aber auch falsche Angaben bezüglich innerbetrieblicher Qualifizierungen oder auch die Vorenthaltung des Kurzarbeitergeldes gegenüber den Arbeitnehmern.
Unwahre Angaben bei der Beantragung von BAföG: rechtliche und berufliche Folgen
Wer es vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, Vermögen bei Stellung seines BAföG-Antrages anzugeben, riskiert nicht nur ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren, sondern u.U. auch erhebliche Auswirkungen auf seine berufliche Laufbahn. Insbesondere wer die Beamtenlaufbahn einschlägt, sollte sich dieses Risikos bewusst sein.