<
030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de
KEBABMAN nicht unterscheidungskräftig (BPatG)

KEBABMAN nicht unterscheidungskräftig (BPatG)

KEBABMAN: Um eine Marke erfolgreich anzumelden, muss die Frage der Unterscheidungskraft geprüft werden. Die Marke muss geeignet sein, als Herkunftshinweis aufgefasst zu werden. Sie darf nicht beschreibend sein, sie darf keine Werbeaussage oder Anpreisung darstellen...