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Unterscheidungskraft – Keine Monopolisierung der „Fanmeile“

Das BPatG hat in einer aktuellen Entscheidung vom 11. Januar 2018 dem Wortzeichen „Fanmeile“ die Unterscheidungskraft  teilweise abgesprochen.

Am 28.01.2014 wurde das Zeichen als Wortmarke für die Waren  „Zuckerwaren, Schokolade; Schokoladenwaren. feine Backwaren,  Speiseeis und  Präparate für die Zubereitung der vorgenannten Produkte, soweit in Klasse 30 enthalten  (Klasse 30) angemeldet.

Die Anmeldung wurde vom DPMA zurückgewiesen, mit Ausnahme für „Präparate für die Zubereitung“.

Das BPatG, das über die Beschwerde der Anmelderin zu entscheiden hatte, sprach dem Wortzeichen jegliche Unterscheidungskraft für die restlichen Waren ab.

 

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