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BGH, Urt. v. 31. Juli 2008, I ZR 158/05 „Haus & Grund I“

MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 4 a) Dem unterscheidungskräftigen oder Verkehrsgeltung genießenden Namen eines Vereins kann als geschäftliche Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG Schutz zukommen. Ein kennzeichenrechtlicher Schutz kommt nicht nur für den...