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Anwalt Persönlichkeitsrecht Berlin
KONTAKTTEAM

Fachanwälte für Medienrecht

Als Fachanwälte für Medienrecht in Berlin sind wir auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Einzelpersonen spezialisiert, deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dabei legen wir besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt und eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten.

Im Rahmen unserer Leistungen werden wir sowohl außergerichtlich – als auch gerichtlich für Sie in allen Fallgestaltungen tätig, in denen Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Wir schützen Ihre Persönlichkeitsrechte, verteidigen Sie aber auch gegen unberechtigte Inanspruchnahmen. Zudem unterstützen wir Sie z.B. auch bei der Gestaltung und Bewertungen von Verträgen, in denen Persönlichkeitsrechte relevant sind.

Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient. Es beinhaltet ein Büdel von unterschiedlichen Rechten, die sowohl natürlichen Privatpersonen als auch Unternehmen in Form des sogenannten Unternehmenspersönlichkeitsrechts zustehen. Die bestimmte Eigenart des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegt dabei darin, dass es ein offenes Rahmenrecht ist. Das heißt, sein Inhalt ist nicht abschließend umschrieben, sondern seine Ausprägungen müssen jeweils anhand des zu entscheidenden Falles herausgearbeitet werden. So sind als Schutzgüter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt unter anderem die

  • Intimsphäre als Kernbereich der privaten Lebensgestaltung
  • Privatsphäre und Geheimsphäre räumlich wie gegenständlich
  • die persönliche Ehre, nicht beleidigt, verleumdet oder übel nachgeredet zu werden
  • das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person
  • das Recht am eigenen Bild als besonderes Persönlichkeitsrecht
  • das Recht am gesprochenen Wort
  • unter bestimmten Umständen das Recht, von der Unterschiebung nicht getaner Äußerungen verschont zu bleiben
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung

 

Themen

Unsere Leistungen

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen persönlichkeitsrechtlich relevanten Sachverhalten. Als Träger von Persönlichkeitsrechten können Ihnen bei Rechtsverletzungen Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche zustehen. Diese setzen wir für Sie effektiv außergerichtlich als auch gerichtlich durch. Zur schnellen gerichtlichen Durchsetzung führen wir für Sie insbesondere auch einstweilige Verfügungsverfahren. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung von über 20 Jahren können wir für Sie auch im Rahmen von Verhandlungen effektive, interessengerechte und langfristige Lösungen ermöglichen.

Holen Sie sich von uns eine kostenlose, anwaltliche Erstberatung. Auf dieser Seite finden Sie zudem detaillierte Informationen rund um das Thema Persönlichkeitsrecht

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Wer sind Jüdemann Rechtsanwälte?

Jüdemann Rechtsanwälte sind IP-Anwälte. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in allen Fragen des Schutzes und der Verwertbarkeit kreativer Leistungen sowie dem Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere aber nicht ausschließlich Unternehmen und Persönlichkeiten aus der internationalen Kultur- und Kreativwirtschaft: Musik- und Filmproduktionsfirmen, Musiker, Autoren, Künstler, Regisseure, Musikverlage, Film-, TV- und Musikproduzenten sowie Produktions- und Sendeunternehmen, die die kulturellen und kreativen Güter und kreative Leistungen schaffen oder vermarkten. Als Teil des Medienrechtes haben wir uns auf die Verteidigung von Persönlichkeitsrechten spezialisiert.

Wir beraten Sie gerne.

Aktuelle Beiträge zum Persönlichkeitsrecht

Kein Unterlassungsanspruch gegen Verbreitung von Szenen aus dem Film „Die Auserwählten“ – BGH, 18.05.2021 – VI ZR 441/19

Kein Unterlassungsanspruch gegen Verbreitung von Szenen aus dem Film „Die Auserwählten“ – BGH, 18.05.2021 – VI ZR 441/19

BGH: Kein Unterlassungsanspruch wegen Darstellung einer realen Person in dem Film „Die Auserwählten“ durch Schauspieler

„Sein oder nicht sein, das ist hier die Frage.“ So heißt es in der Tragödie Hamlet von Wiliam Shakespeare. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich kürzlich mit ähnlich existenziellen Fragen zu befassen, nämlich u.a. der, ob es sich bei der Darstellung einer realen Person – bzw. einer Rolle in enger Anlehnung an eine reale Person – in einem Film durch einen Schauspieler um ein Bildnis dargestellten Person im Sinne des Kunsturhebergesetzes (KUG) handelt.

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