Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Anwalt Markenrecht Berlin
Schützen Sie Ihren guten Namen, den Ihrer Produkte und Dienstleistungen.
Marken stellen für viele Unternehmen mit die wichtigsten und wertvollsten Wirtschaftsgüter dar. Der Wert Ihres Unternehmens besteht nicht nur im Umsatz und dem Warenbestand, den Immobilien und dem Mitarbeiterstamm, sondern auch in Ihren Marken und Kennzeichen.
Darum gilt es diese effektiv und nachhaltig zu schützen. Jüdemann Rechtsanwälte unterstützt Sie als Kanzlei für Markenrecht umfassend in sämtlichen Phasen markenrechtlicher Mandate, von der Auswahl und Gestaltung der für Sie richtigen Marke sowie der Markenrecherche, über die Markenanmeldung, bis hin zur fortlaufenden Überwachung und effektiven Verteidigung Ihrer Marke. Wir helfen zudem bei markenrechtlichen Abmahnungen.
Rechtsanwalt Jüdemann verfügt über eine zwanzigjährige Erfahrung in der Bearbeitung markenrechtlicher Sachverhalte, in der er zahlreiche Marken erfolgreich vor Rechtsverletzungen und Rufschädigungen schützte. Rechtsanwalt Jüdemann ist u.a. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrung u.a. auch im Markenstrafrecht.
Wir schützen Marken
Wir schützen Ihre Marken – Das Markenrecht ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes, durch den im deutschen Recht die sog. gewerblichen Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Designs) von Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern geschützt werden.
Bei dem Markenrecht handelt es sich um einen Bestandteil des Kennzeichnungsrechts. Dieses ist im „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ (MarkenG) geregelt. Geschützt sind nach dem MarkenG nicht nur Marken, sondern auch andere Kennzeichen, wie etwa geschäftliche Bezeichnungen, Tiel und geographische Herkunftsangaben.
Neben dem Markenrecht wird der Schutz geistigen Eigentums und eines fairen Wettbewerbs durch eine Vielzahl anderer Rechtsvorschriften gewährleistet, die bei markenrechtlichen Fallgestaltung regelmäßig bedeutsam sind. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), den Namensschutz des BGB, den Firmenschutz des HGB sowie das Urheber-, Design- und Geschmacksmusterrecht.
Was sind Marken?
Marken dienen der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Durch sie sollen Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und/oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens unterschieden werden können. Daneben erfüllen Marken für Unternehmen u.a. eine Werbefunktion, sie fördern die Wiedererkennung sowie die Identifikationen mit dessen Angebot und sind Teil des Images.
Als Marke schutzfähig sind grundsätzlich alle sog. Zeichen, welche geeignet sind, die Unterscheidung von
Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen. Geschützt werden markenrechtlich beispielsweise:
-
- Wörter Buchstaben Zahlen
- Abbildungen, wie z.B. Logos
- dreidimensionale Gestaltungen (z.B. Form einer Ware oder ihrer Verpackung)
- sonstige Aufmachungen, einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen
- Klänge, wie z.B. Töne, Melodien und Geräusche (Hörmarken)
- Gerüche (Geruchsmarken)
Am häufigsten nutzen Unternehmen Wortmarken, Bildmarken oder die kombinierte Wort-Bild-Marke (z.B. graphisch dargestellte Wörter).Geschützte Marken können auf unterschiedliche Weise entstehen, durch Eintragung in Register (Registermarken), durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr (Benutzungsmarken) oder durch allgemeine Bekanntheit im Verkehr (Notorietätsmarken). Im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen hinsichtlich Benutzungs- und Notorietätsmarken obliegt es dem Inhaber der umstrittenen Marke nachzuweisen, dass die innerhalb der beteiligten Verkehrskreise bzw. allgemein bekannt ist. Dies kann zu massiven Kostenbelastungen führen, etwa für die Einholung von Sachverständigengutachten im gerichtlichen Verfahren. Daher ist es sinnvoll, Marken möglichst früh durch eine Eintragung und fortlaufende Überwachung effektiv zu schützen.
Marken können mit unterschiedlicher geographischer Reichweite angemeldet werden. Für Markenanmeldungen für das deutsche Bundesgebiet ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, für Marken in dem Gebiet der Europäischen Union das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), für eine territorial darüber hinausgehende internationale Registrierung die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).
Hier finden Sie weitere Informationen
zur Markenanmeldung
Unsere Leistungen
Unsere Anwälte beraten und helfen Ihnen bei der Markenanmeldung, der Markeneintragung und dem Markenschutz sowie entsprechenden Maßnahmen zu anderweitigen Kennzeichen. Dazu bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Leistungen im Marken- und Kennzeichenrecht:
- Anmeldung von Marken sowohl auf nationaler (DPMA), europäischer (EUIPO), als auch internationaler Ebene (WIPO). Weitere Informationen finden Sie hier.
- Beratung zu sämtlichen Marken (Wort-, Bild-, Wort-/Bildmarken, dreidimensionale Gestaltungen etc.) und anderweitigen Kennzeichen
- Erstellung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen
- Recherche von ähnlichen oder identischen Marken mit ggf. älterer Priorität
- Durchsetzung marken- und kennzeichenrechtlicher Ansprüche (Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz) bei Rechtsverletzungen im Wege außergerichtlicher Abmahnungen oder gerichtlichem Eilrechtsschutz und Klageverfahren
- Durchführung von Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung ähnlicher oder identischer Marken im gesamten Bundesgebiet
- Abwehr vom Abmahnungen wegen vermeintlicher Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen
- Prüfung und Gestaltung von Lizenz- und Übertragungsverträgen
- Langfristige Überwachung von Marken (Monitoring)
Für Künstler*innen, kleine Start-Ups, Organisationen und Privatpersonen ohne ausreichende Mittel bieten wir bis zur Wiedereröffnung des Holzmarkts unsere kostenlose Rechtsberatung übergangsweise jeden Freitag von 14 bis 17 Uhr in unseren Kanzleiräumen an. Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Aktuelle Beiträge zum Markenrecht
Slogan „Wir bringen die Zukunft in Serie“ ausreichend unterscheidungskräftig (BPatG 28 W (pat) 33/18)
BPatG: Wortfolge „Wir bringen die Zukunft in Serie“ (Voikswagen AG) ausreichend unterscheidungskräftig In seiner Entscheidung vom 12.4.2019 (Az.: 28 W (pat) 33/18) hat das Bundespatentgericht (BPatG) den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)...
„TOMATO BUONA“ lediglich produktbeschreibende Angabe (BPatG 25W (pat) 16/18)
Keine Markeneintragung: „TOMATO BUONO“ lediglich produktbeschreibende Angabe Die Wortmarke „TOMATO BUONO“ ist wegen mangelnder Unterscheidungskraft gem. §8 Abs.2 Nr.1 MarkenG nicht eintragungsfähig, wie das BPatG mit Bestätigung der Zurückweisung des Deutschen Patent-...
BPatG – Erlebe Licht nicht als Wortmarke eintragungsfähig ( 29 W (pat) 521/18)
BPatG ERLEBE LICHT“ wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Wortmarke eintragungsfähig In seinem Beschluss vom 16.10.2019 hat das Bundespatentgericht dem Wortzeichen „ERLEBE LICHT“ die für die Eintragung als Wortmarke notwendige hinreichende...
Abmahnung 1. FC Union Berlin – Abmahnung wegen Fanartikeln
Abmahnung 1. FC Union Berlin - Marken sind ein wertvoller Asset eines jeden Unternehmens und bestimmen den Unternehmenswert mit - wer Marken im Portfolio hat, verteidigt diese folglich gegen Angriffe aller Art, insbesondere gegen Trittbrettfahrer, die die Bekanntheit...
Marke Jazz in den Ministergärten ausreichend unterscheidungskräftig
Anwalt Markenrecht Jazz in den Ministergärten“ ausreichend unterscheidungskräftig Mit einer Entscheidung vom 6.5.2019 (Az.: 27 W (pat) 509/18) hob das Bundespatentgericht einen Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) vom 13.12.2017 auf, in dem es die...
Abmahnung Fast Fashion MIMO v MIMO Venezia durch CBH Rechtsanwälte
Abmahnung Fast Fashion MIMO: Die Fast Fashion Brands GmbH verteidigt erneut ihre Markenrechte. Unter anderem ist die Fast Fashion Brands GmbH Inhaberin der Marken "Mo", "Homebase" und MIMO. Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach...
Abmahnung Miele – Brandi Rechtsanwälte für Miele – Reparaturservice Markenverletzung
Abmahnung Miele Nach § 23 Nr. 3 MarkenG kann der Inhaber einer Marke oder geschäftlichen Bezeichnung einem Dritten nicht untersagen, seine Marke oder Geschäftsbezeichnung zu benutzen, sofern die Nennung der Marke oder geschäftlichen Bezeichnung notwendig ist, um u.a....
Abmahnung Opel Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen für Opel
Abmahnung Opel Automobilhersteller verteidigen aktiv Ihre Marken und lassen Marktplätze durch spezielle Unternehmen hierzu überwachen. Hierzu werden oftmals Probekäufe gemacht, um die Ware auf Ihre Echtheit zu überprüfen. Wird festgestellt, dass die Ware eine...
Seligmacher für Bekleidung unterscheidungskräftig (BPatG vom 16.7.2018)
Seligmacher Hauptfunktion der Marke ist es, auf den Ursprung der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen hinzuweisen. Fehlende Unterscheidungskraft stellt ein Eintragungshindernis dar. Das DPMA und das BPatG recherchieren zur Feststellung des Bedeutungsgehaltes...
Abmahnung durch Bird & Bird für Disney – Minnie Mouse aus China
Abmahnung Disney: Die Disney Enterprises Inc., Burbank, Kalifornien, USA ist Inhaberin zahlreicher Schutzrechte. Die Figuren des Konzerns sind sowohl urheberrechtlich als auch markenrechtlich umfassend weltweit geschützt. Unter anderem sind Marken für die Figuren aus...
KEBABMAN nicht unterscheidungskräftig (BPatG)
KEBABMAN: Um eine Marke erfolgreich anzumelden, muss die Frage der Unterscheidungskraft geprüft werden. Die Marke muss geeignet sein, als Herkunftshinweis aufgefasst zu werden. Sie darf nicht beschreibend sein, sie darf keine Werbeaussage oder Anpreisung darstellen...
Unterscheidungskraft- Keine Monopolisierung des Zeichens „Fanmeile“ für Süßwaren (BPatG)
Unterscheidungskraft - Keine Monopolisierung der "Fanmeile" Das BPatG hat in einer aktuellen Entscheidung vom 11. Januar 2018 dem Wortzeichen "Fanmeile" die Unterscheidungskraft teilweise abgesprochen. Am 28.01.2014 wurde das Zeichen als Wortmarke für die Waren ...
