Anwalt für Designrecht in Berlin
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Designrechts. Unsere Leistungen stehen sowohl freischaffenden Kreativen als auch Unternehmen offen. Kai Jüdemann und Moritz Ott sind beide u.a. Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Moritz ist zudem im Vorstand des Werkbundes Berlin.
Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Designschutzes von der Prüfung des Schutzfähigkeit Ihres Designs, über dessen Anmeldung, bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung.
Außerdem beraten wir Sie auch bei unberechtigten Abmahnungen und nehmen Ihre gerichtliche Interessenvertretung umfassend wahr.
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Gestalt, Form und Farbe als rechtliches Schutzgut
Das Designrecht (EU-Ebene: Geschmacksmusterrecht) schützt die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, die sich unter anderem durch seine Gestalt, Form und Farbe auszeichnet. Geschützt wird damit die individuell gestaltete Ästhetik von Objekten. Was zunächst wie eine schöngeistige oder philosophische Betrachtung anmutet, entspringt einem realen wirtschaftlichen Bedürfnis. Die Ästhetik von Erzeugnissen hat im wirtschaftlichen Wettbewerb eine mindestens ebenso große wirtschaftliche Bedeutung wie ihr Preis und ihre Funktionalität. So stellen Kunden durch Designs emotionale Bindungen zu Gegenständen her und drücken durch Designs bzw. die Verwendung einer spezifischen Ästhetik ihre Persönlichkeit aus.
Um neue, einzigartige Designs bzw. Geschmacksmuster vor der unbefugten Verwendung durch Dritte zu schützen, können ihre Schöpfer oder Inhaber von Rechten die Designs eintragen lassen. Ob ein Design schutzfähig ist, bestimmt sich wesentlich nach dem Designgesetz (DesignG) und der Designverordnung (DesignVO). Auch über das Markengesetzt können in bestimmten Fällen bestimmte zwei- oder dreidimensionale Formengestaltungen geschützt werden.
Bei der Eintragung eines Designs wird stets territorialer Schutz gewährt, der in Deutschland über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), auf europäischer Ebene über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und auf internationaler Ebene über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) beantragt werden kann.
Unsere Leistungen
Im Rahmen unseres Mandats beraten wir Sie über die Schutzfähigkeit Ihres Designs bzw. Geschmacksmusters und unterstützen Sie maßgeblich bei seiner Eintragung oder ggf. Löschung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Auch vertreten wir Sie in Designnichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatengericht für den Fall, dass ein Nichtigkeitseintrag durch Dritte gestellt werden sollte. Ebenso sind wir Ihnen behilflich bei der Gestaltung von Lizenzverträgen zur wirtschaftlichen Verwertung Ihres Designs.
Des Weiteren setzen wir Ihre Ansprüche im Falle von Designrechtsverletzungen für Sie durch. Wir mahnen die Verantwortlichen ab und setzen für Sie Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.
Grundlagen des
Designschutzes
Haftung im
Designrecht
Was ist
ein Design?

Sollten Sie rechtliche Beratung zum Designrecht benötigen, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80

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EuG weist Klage von Coca Cola ab (T-411/14)
The Coca-Cola Company / HABM --- Das Gericht der europäischen Union (EuG) hat aktuell eine Klage von Coca-Cola gegen das HABM abgewiesen, Das Unternehmen hatte eine Konturflasche ohne Riffelung als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen wollen: Die Flasche weiso,...
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Werktitelschutz Smartphone Apps Auch Apps für Smartphones und Domains können Werktitelschutz genießen, hierfür reichen rein beschreibende Angaben aber (meist) nicht aus. In einem aktuell entschiedenen Fall hatte die Betreiberin der Seite "wetter.de" geklagt,...
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BGH zum wettbewerbsrechtlichen Schutz von Pippi Langstrumpf (I ZR 149/14)
Das Pippi- Langstrumpf Kostüm einer Einzelhandelsmarktkette beschäftigt den BGH schon zum zweiten Mal. In einer ersten Entscheidung ging es um den Urheberrechtsschutz der Romanfigur Pippi Langstrumpf. Pippi wurde als Romanfigur Urheberrechtsschutz zuteil, allerdings...
OLG Düsseldorf – Lizenzschaden idR zwischen 1 und 3 Prozent des Verkaufspreises (I 20 U 92/14)
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„dateformore“ für Datingservice nicht eintragungsfähig (BPatG)
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BGH bestätigt Auskunftspflicht einer Bank bei Markenverletzungen
Laut einer aktuellen Pressemeldung des Bundesgerichtshofs ist eine Bank verpflichtet, bei Markenfälschungen den Kontoinhaber bekannt zu geben.Die Bank darf dies nicht unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern. Die Pressemeldung des BGH: Zur Verpflichtung...
Gatekeeper für Computersoftware nicht eintragungsfähig (BPatG 25 W (pat) 540/13)
Vor der Eintragung von Marken sollte man stets prüfen, ob das begehrte Kennzeichen überhaupt eintragungsfähig ist. So können für die beanspruchte Klasse beschreibende Zeichen nicht eingetragen werden. Hier ein aktueller Fall: Nach Ansicht des BPatG ist die Bezeichnung...
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BOSS HOSS ist nur nicht die Bezeichnung einer Band - unter der Marke werden in Hürth tolle Motorräder gebaut. Grund genug, sich gegen andere ähnliche Kennzeichen zur Wehr zu setzen. Ein in Berlin ansässige Unternehmen hatte sich die Wortbildmarke eintragen lassen....
Löschung Farbmarke des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes
Das Bundespatentgericht hat in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung die Löschung der Farbmarke des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes durch das DPMA bestätigt. Eintragen war die Marke für die Klasse 36 (u.a. Finanzwesen). Die...
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