The Coca-Cola Company / HABM
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Das Gericht der europäischen Union (EuG) hat aktuell eine Klage von Coca-Cola gegen das HABM abgewiesen, Das Unternehmen hatte eine Konturflasche ohne Riffelung als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen wollen:
Die Flasche weiso, so der EuG, keine Merkmale auf, anhand deren sie von anderen Flaschen auf dem Markt unterschieden werden könne. Die angemeldete Marke stelle nur eine Abwandlung der Form einer Flasche dar, die es dem Verbraucher nicht ermögliche, die Waren von Coca-Cola von denen anderer Unternehmen zu
unterscheiden.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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Verkündet in öffentlicher Sitzung in Luxemburg am 24. Februar 2016.
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