Wir sind für Sie da in allen Fragen des Datenschutzrechts. Wir Beraten unternehmen und Unternehmer:innen
Unser Leistungsspektrum reicht von der außergerichtlichen Beratung und Gestaltung (u.a. Datenschutzerklärung, Datenschutzaudit) bis hin zu der gerichtlichen Vertretung im gesamten Bundesgebiet.
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Datenschutz als Fundament der informationellen Selbstbestimmung
Das Datenschutzrecht in das Fundament einer modernen, digitalen Gesellschaft zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen. Das Individuum soll die Möglichkeit haben frei zu entscheiden, ob es seine Daten mit anderen teilt oder sie für sich behält und für welche Zwecke seine Daten verwendet werden dürfen.
Angesichts der unüberschaubaren Masse an Datenverarbeitungsprozessen gerade im Internet, wäre es ohne gesetzliche Regelungen zum Datenschutz schier unmöglich, die Verteilung und Nutzung der eigenen Daten durch staatliche Institutionen oder private Unternehmen zu kontrollieren.
Die informationelle Selbstbestimmung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Teil des grundgesetzlich verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sie ist keine Innovation des digitalen Zeitalters, sondern gründet auf einer jahrzehntelangen Rechtstradition, welche in Deutschland maßgeblich durch das sog. „Volkszählungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1983 geprägt wurde.
Neuregelung des Datenschutzrechts durch die DSGVO
Das Datenschutzrecht wurde auf EU-Ebene durch die am 25.05.2016 in Kraft getretene und seit dem 25.05.2018 anwendbare Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) grundlegend neu geregelt. Durch sie gelten nunmehr die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung. Sie sollen einerseits durch „privacy by design“ (= Datenschutz durch Technik), d.h. die datenschutzkonforme Entwicklung von Soft- und Hardware und andererseits durch „privacy by default“ (= Datenschutz durch Voreinstellungen), d.h. die datenschutzfreundliche Voreinstellung von Software, Hardware und Services bei Auslieferung, verwirklicht werden.
Angesichts von Bußgeldern bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sowie möglichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen von durch Datenschutzverstöße Betroffenen, ist es für Unternehmen von immenser Bedeutung, sich datenschutzkonform zu verhalten. Dazu sind geeignete Datenschutzkonzepte zu entwickeln, effektiv umzusetzen und an neue Entwicklungen des Datenschutzrechts dynamisch anzupassen.
Unsere Leistungen
Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Bearbeitung datenschutzrechtlicher Mandate.
Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Leistungen im Datenschutzrecht:
- Beratung zu allen Fragen der DSGVO (insbesondere Beratung und Vertretung bei Abmahnungen und
Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund der DSGVO) - Datenschutzaudit (Analyse bestehender technischer- und organisatorischer Maßnahmen zum
Datenschutz in Unternehmen, Planung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen) - Gestaltung (z.B. Datenschutzerklärungen, Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung)
Für Künstler*innen, kleine Start-Ups, Kreative und gemeinnützige Organisationen bieten wir eine kostenlose Rechtsberatung mit Terminvergabe Freitags von 14 bis 17 Uhr in unseren Kanzleiräumen an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Sollten Sie rechtliche Beratung zum Thema Datenschutzrecht benötigen, stehen wir Ihnen hierfür gerne zur Verfügung
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80
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Aktuelle Beiträge zum Datenschutzrecht
Mitarbeiterfotos auf der Unternehmens-Webseite, Social Media und im Netz – Was ist zu beachten?
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Kein Beweisverwertungsverbot für EncroChat Daten (KG vom 30.08.2021 – 2 Ws 93/21)
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Konkreter Schaden Voraussetzung für DSGVO-Entschädigungsanspruch – OLG Brandenburg, 11.08.2021 – 1 U 69/20
OLG Brandenburg: Konkreter Schaden Voraussetzung für DSGVO-Entschädigungsanspruch Der Entschädigungsanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat in diesem Jahr an Konturenschärfe betreffend seine Voraussetzungen gewonnen, insbesondere betreffend die Anforderungen an die...
Vorlagepflicht zum EuGH bei Schadensersatz gem. Art. 82 DSGVO – BVerfG vom 14.01.2021, Az. 1 BvR 2853/19
Wer kennt das nicht? Man öffnet den sein E-Mail-Postfach und findet einen Haufen lästiger Werbemails vor. Bei manchen der E-Mails sind die Absender unbekannt und vielleicht wundert man sich, woher die eigene E-Mail-Adresse Dritten bekannt geworden ist. In den...
1.500€ Schadensersatz nach DSGVO – ArbG Dresden vom 26. August 2020, Az. 13 Ca 1046/20
ArbG Dresden: DSGVO-Schadensersatz-Anspruch wegen rechtswidriger Weitergabe von Gesundheitsdaten durch Arbeitgeber Besonders Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und dürfen nach der DSGVO nur in wenigen ausdrücklich geregelten Fällen weitergegeben werden. Nur weil...
Cookies – Aktive Zustimmung erforderlich
EuGH: Aktive Zustimmung zum Einsatz von Cookies erforderlich Der EuGH hat vorausgefüllte Einwilligungen zum Setzen von Cookies auf Webseiten und zum damit erfolgenden Speichern der Daten auf dem Rechner für unzulässig erklärt (Urt. v. 01.10.2019, Az. C-673/17)....
DSGVO und KUG – Menschen als Beiwerk auf Fotos – Stellungnahme des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten
DSGVO und Straßenfotografie - Niemand weiß so richtig, was ab dem 25. Mai 2018, dem Inkrafttreten der DSGVO geschieht - zu wenig wurde gesetzlich geregelt, obwohl die DSGVO genau dies zulässt. Der deutsche Gesetzgeber hat leider von der Ermächtigungsklausel der DSGVO...
Datenschutzrecht – Abmahnwelle droht
Droht eine neue Abmahnwelle? Neues Klagerecht für Verbände bei Verstößen gegen Datenschutz! Link zum Artikel auf www.ra-juedemann.de
Facebook-Fanpage – Vorlage vor den EuGH (BVerwG vom 25.2.2016-1 C 28.14) PM
EuGH soll datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten klären Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Verfahren, in dem es um die Beanstandung des Betriebs einer Facebook-Fanpage...