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Anwalt Markenrecht Berlin
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Anwalt Markenrecht Berlin

 

 

Rechtsanwälte für Markenrecht in Berlin

 

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in Berlin Unternehmen, Start-ups, Selbstständige und Markeninhaber zu Markenanmeldung, Markenrecherche, Markenüberwachung, Abmahnungen, Widerspruchsverfahren, Markenlöschung und der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Markenverletzung. Die Beratung umfasst deutsche Marken beim DPMA, Unionsmarken beim EUIPO und internationale Markenverfahren.

 

Rechtsanwalt Kai Jüdemannn  verfügt um über 20 Jahre Erfahrung in der Bearbeitung markenrechtlicher Sachverhalte. Zum Leistungsspektrum gehören unter anderem die Anmeldung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Prüfung möglicher Markenverletzungen und die Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche. Rechtsanwalt Jüdemann ist täglich im Markenrecht tätig und hat Hunderte von Markenfällen betreut.

 

 

Markenrecht in Berlin

Rechtsanwalt für Markenrecht – Anmeldung, Schutz und Durchsetzung von Marken

Eine Marke ist ein wesentlicher Bestandteil des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens. Sie kennzeichnet die Herkunft von Waren und Dienstleistungen, schafft Vertrauen bei Kunden und kann einen erheblichen Unternehmenswert darstellen. Gleichzeitig kann eine ungeschützte oder unzureichend geprüfte Marke zu kostspieligen Abmahnungen, Widerspruchsverfahren oder gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Start-ups, Selbstständige, Agenturen, Kreative und Privatpersonen in allen wichtigen Bereichen des Markenrechts. Die Beratung umfasst insbesondere die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, die Anmeldung einer Unionsmarke beim EUIPO, internationale Markenverfahren, Markenrecherchen, Markenüberwachung, Abmahnungen, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren und die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen wegen Markenverletzung.

Wenn Sie eine Marke anmelden, gegen eine Abmahnung vorgehen oder Ihre Marke gegen Nachahmer schützen möchten, können Sie sich an die Kanzlei für Markenrecht in Berlin wenden.

Markenrechtliche Beratung für Unternehmen und Markeninhaber

Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Entwicklung und rechtlichen Absicherung Ihrer Markenstrategie. Dabei geht es nicht nur um die formale Anmeldung einer Marke. Entscheidend ist, ob das gewünschte Zeichen rechtlich schutzfähig ist, ob ältere Markenrechte entgegenstehen, für welche Waren und Dienstleistungen Schutz benötigt wird und wie sich die Marke langfristig gegen Verletzungen verteidigen lässt.

Die Beratung kann unter anderem folgende Fragen betreffen:

  • Ist der gewünschte Markenname grundsätzlich schutzfähig?
  • Bestehen ältere identische oder ähnliche Marken?
  • Welche Waren und Dienstleistungen sollen vom Markenschutz erfasst werden?
  • Ist eine deutsche Marke, eine Unionsmarke oder eine internationale Registrierung sinnvoll?
  • Wie kann eine Marke gegen Nachahmer, Wettbewerber oder unberechtigte Nutzer geschützt werden?
  • Welche Rechte bestehen nach einer Markenverletzung?
  • Wie kann auf eine markenrechtliche Abmahnung reagiert werden?
  • Wann kommen Widerspruch, Löschung oder gerichtliche Schritte in Betracht?

Ziel der Beratung ist ein rechtlich belastbarer Markenschutz, der zu Ihrem Geschäftsmodell und zu Ihren tatsächlichen Märkten passt.

Unsere Leistungen im Markenrecht

Markenanmeldung beim DPMA

Eine deutsche Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt, kurz DPMA, angemeldet. Der Schutz kann sich auf ein Wort, ein Logo, eine Wort-Bild-Kombination, eine dreidimensionale Gestaltung oder andere markenfähige Zeichen beziehen.

Vor der Anmeldung sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • die Unterscheidungskraft des Zeichens,
  • mögliche beschreibende Bedeutungen,
  • die korrekte Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen,
  • bestehende ältere Markenrechte,
  • die geplante Nutzung der Marke,
  • die nationale und internationale Ausrichtung des Unternehmens.

Ein häufiger Fehler besteht darin, ein Zeichen lediglich nach seinem äußeren Erscheinungsbild anzumelden, ohne die künftige Nutzung und die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens zu berücksichtigen. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sollte weder zu eng noch unnötig weit gefasst sein. Eine spätere Erweiterung des Schutzumfangs ist grundsätzlich nicht ohne Weiteres möglich.

Die Kanzlei unterstützt bei der Prüfung des Zeichens, der Gestaltung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, der Anmeldung und der weiteren Kommunikation mit dem DPMA.

Unionsmarke beim EUIPO

Wenn eine Marke in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwendet werden soll, kann eine Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, kurz EUIPO, in Betracht kommen.

Die Unionsmarke bietet grundsätzlich einen einheitlichen Schutz in der Europäischen Union. Das kann gegenüber mehreren nationalen Anmeldungen kostengünstiger und administrativ einfacher sein. Gleichzeitig kann ein rechtliches Hindernis in nur einem Mitgliedstaat Auswirkungen auf die gesamte Anmeldung haben.

Vor einer Anmeldung sollte deshalb geprüft werden:

  • in welchen Mitgliedstaaten die Marke tatsächlich verwendet werden soll,
  • ob ältere nationale oder unionsweite Markenrechte bestehen,
  • ob das Zeichen in den relevanten Sprachen beschreibend oder freihaltebedürftig sein kann,
  • ob der gewünschte Schutzumfang zum aktuellen und geplanten Geschäft passt.

Die Kanzlei berät zur Anmeldung, Recherche und Verteidigung von Unionsmarken sowie zu Verfahren vor dem EUIPO.

Internationale Markenregistrierung

Unternehmen mit internationalen Vertriebs-, Lizenz- oder Expansionsplänen benötigen häufig eine markenrechtliche Strategie, die über Deutschland und die Europäische Union hinausgeht. Eine internationale Registrierung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Markenschutz in mehreren Staaten benötigt wird.

Die richtige Vorgehensweise hängt unter anderem davon ab:

  • in welchen Ländern die Marke genutzt werden soll,
  • ob bereits eine Basismarke vorhanden ist,
  • ob lokale Besonderheiten bei der Schutzfähigkeit bestehen,
  • welche Waren und Dienstleistungen erfasst werden sollen,
  • ob mit Einwendungen oder Widersprüchen gerechnet werden muss.

Internationale Markenanmeldungen sollten nicht isoliert, sondern als Teil einer längerfristigen Markenstrategie geplant werden.

Markenrecherche und Kollisionsprüfung

Vor der Anmeldung einer Marke ist eine professionelle Markenrecherche besonders wichtig. Eine einfache Suche in einer allgemeinen Suchmaschine oder in sozialen Netzwerken ersetzt keine markenrechtliche Prüfung.

Bei der Recherche können unter anderem berücksichtigt werden:

  • identische Marken,
  • phonetisch ähnliche Marken,
  • schriftbildlich ähnliche Marken,
  • begrifflich ähnliche Marken,
  • ähnliche Waren und Dienstleistungen,
  • geschäftliche Tätigkeitsbereiche,
  • Unternehmensnamen und Kennzeichen,
  • relevante Benutzungs- und Prioritätsfragen.

Eine Marke kann auch dann problematisch sein, wenn kein vollständig identisches Zeichen gefunden wird. Im Markenrecht kommt es regelmäßig auf die Verwechslungsgefahr an. Dabei können die Ähnlichkeit der Zeichen, die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen sowie die Kennzeichnungskraft der älteren Marke zusammenwirken.

Eine Markenrecherche reduziert das Risiko, eine Marke anzumelden, die später nicht genutzt werden kann oder eine Abmahnung auslöst. Sie kann jedoch keine absolute rechtliche Sicherheit garantieren.

Markenüberwachung

Nach der erfolgreichen Anmeldung endet der Markenschutz nicht. Markeninhaber müssen regelmäßig prüfen, ob Dritte identische oder ähnliche Zeichen anmelden oder verwenden.

Eine Markenüberwachung kann dazu beitragen, neue Anmeldungen und Nutzungen frühzeitig zu erkennen. Je früher gegen eine problematische Anmeldung oder Nutzung vorgegangen wird, desto größer sind häufig die Handlungsmöglichkeiten.

Die Kanzlei berät zur:

  • Überwachung deutscher Marken,
  • Überwachung von Unionsmarken,
  • Bewertung neu aufgefundener Anmeldungen,
  • Einlegung von Widersprüchen,
  • außergerichtlichen Abmahnung,
  • Verhandlung über Abgrenzungsvereinbarungen,
  • Durchsetzung weiterer markenrechtlicher Ansprüche.

Markenverletzung und Nachahmung

Eine Markenverletzung kann vorliegen, wenn ein Dritter ein identisches oder ähnliches Zeichen ohne Zustimmung für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt. Je nach Sachverhalt können auch die unberechtigte Nutzung in der Werbung, die Verwendung in Online-Shops, der Vertrieb nachgeahmter Produkte oder die Nutzung als Unternehmens- oder Domainbezeichnung rechtlich relevant sein.

Mögliche Ansprüche des Markeninhabers sind insbesondere:

  • Unterlassung,
  • Beseitigung,
  • Auskunft,
  • Rechnungslegung,
  • Schadensersatz,
  • Vernichtung verletzender Waren,
  • Rückruf aus den Vertriebswegen,
  • Erstattung erforderlicher Rechtsverfolgungskosten.

Ob diese Ansprüche bestehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Zu prüfen sind insbesondere die konkrete Nutzung, die betroffenen Waren oder Dienstleistungen, die Kennzeichnungskraft der Marke, die Kenntnis des Verletzers und mögliche Einwendungen.

Bei einer vermuteten Markenverletzung sollte zunächst Beweismaterial gesichert werden. Dazu gehören etwa Screenshots, Produktangebote, Rechnungen, Werbeanzeigen, Domainangaben und Informationen zum Zeitpunkt der Nutzung.

Markenrechtliche Abmahnung

Eine Abmahnung wegen Markenverletzung sollte nicht ignoriert werden. Sie enthält häufig eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie weitere Forderungen, etwa nach Auskunft, Schadensersatz oder Kostenerstattung.

Eine vorschnell unterschriebene Unterlassungserklärung kann über viele Jahre weitreichende Folgen haben. Umgekehrt kann eine unbegründete oder überzogene Abmahnung rechtlich zurückgewiesen oder inhaltlich eingeschränkt werden.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie insbesondere:

  • die gesetzte Frist beachten,
  • die geforderte Erklärung nicht ungeprüft unterschreiben,
  • die beanstandete Nutzung möglichst nicht verändern oder löschen, bevor Beweise gesichert sind,
  • sämtliche Schreiben, Anlagen und Nachweise aufbewahren,
  • die betroffenen Produkte, Webseiten, Angebote und Werbemittel dokumentieren,
  • kurzfristig anwaltlich prüfen lassen, welche Reaktion sinnvoll ist.

Die Kanzlei prüft die Berechtigung der Abmahnung, die Reichweite der geltend gemachten Ansprüche und die Angemessenheit der geforderten Unterlassungserklärung.

Widerspruch gegen eine Markenanmeldung

Wird eine ähnliche oder identische Marke angemeldet, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden. Maßgeblich sind unter anderem die Priorität der älteren Marke, ihre rechtserhaltende Benutzung, die Ähnlichkeit der Zeichen und die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen.

Vor einem Widerspruch sollte geprüft werden:

  • ob die Widerspruchsfrist noch läuft,
  • ob die ältere Marke rechtlich durchsetzbar ist,
  • ob eine Benutzungsschonfrist zu beachten ist,
  • welche Waren und Dienstleistungen tatsächlich kollidieren,
  • ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist,
  • ob der Widerspruch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ein Widerspruch kann insbesondere dann zweckmäßig sein, wenn die jüngere Marke dem eigenen Zeichen nahekommt und eine spätere Nutzung oder Ausweitung des Geschäfts beeinträchtigen könnte.

Löschung und Verfall einer Marke

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Löschung einer Marke beantragt oder gerichtlich durchgesetzt werden. Gründe können beispielsweise fehlende rechtserhaltende Benutzung, absolute Schutzhindernisse oder ältere entgegenstehende Rechte sein.

Die rechtliche Bewertung hängt davon ab, welcher Löschungsgrund geltend gemacht wird und welche Nachweise vorliegen. Eine Marke, die über einen bestimmten Zeitraum nicht ernsthaft benutzt wurde, kann unter Umständen einem Verfallsverfahren ausgesetzt sein. Auch eine Marke, die ursprünglich schutzunfähig war, kann rechtlich angreifbar sein.

Löschungs- und Verfallsverfahren erfordern eine sorgfältige Prüfung der Registerlage, der Benutzung und der vorhandenen Beweismittel.

Markenlizenz und Markenübertragung

Marken werden häufig im Rahmen von Kooperationen, Franchise-Modellen, Unternehmensverkäufen oder Lizenzvereinbarungen genutzt. Eine Markenlizenz sollte klar regeln, wer die Marke in welchem Gebiet, für welche Waren und Dienstleistungen und unter welchen Qualitätsanforderungen verwenden darf.

Wichtige Regelungspunkte sind insbesondere:

  • Umfang und Dauer der Lizenz,
  • territoriale Reichweite,
  • ausschließliche oder nicht ausschließliche Nutzung,
  • zulässige Waren und Dienstleistungen,
  • Qualitätskontrolle,
  • Vergütung und Abrechnung,
  • Unterlizenzierung,
  • Schutz vor Markenverletzungen,
  • Haftung und Freistellung,
  • Beendigung und Folgen der Vertragsbeendigung.

Auch bei einer Markenübertragung sollten die betroffenen Marken, Länder, Waren und Dienstleistungen sowie der Übergang der Rechte eindeutig dokumentiert werden.

Für wen ist die Beratung geeignet?

Die markenrechtliche Beratung richtet sich unter anderem an:

  • etablierte Unternehmen,
  • Start-ups und Gründer,
  • Online-Händler,
  • Agenturen und Markenentwickler,
  • Designer und Kreative,
  • Hersteller und Händler,
  • Franchisegeber und Franchisenehmer,
  • Influencer und Medienunternehmen,
  • Software- und Technologieunternehmen,
  • Vereine und Organisationen,
  • Privatpersonen mit geschäftlich genutzten Kennzeichen.

Die konkrete Vorgehensweise hängt von der Marke, dem Geschäftsmodell, dem Vertriebsgebiet und der geplanten Nutzung ab. Eine Beratung kann bereits vor der öffentlichen Verwendung eines Namens oder Logos sinnvoll sein.

So läuft die markenrechtliche Beratung ab

Erstes Gespräch und Zielklärung

Zunächst wird geklärt, welches Zeichen geschützt oder verteidigt werden soll, welche Waren und Dienstleistungen betroffen sind und in welchen Ländern die Marke verwendet wird oder verwendet werden soll.

Rechtliche Prüfung

Anschließend werden die maßgeblichen markenrechtlichen Risiken geprüft. Je nach Auftrag kann dies eine Markenrecherche, eine Prüfung der Schutzfähigkeit, die Bewertung einer Abmahnung oder die Analyse einer möglichen Markenverletzung umfassen.

Handlungsempfehlung

Sie erhalten eine Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Optionen. Dazu können die Anmeldung, eine Abgrenzung, eine Abmahnung, ein Widerspruch, Vergleichsverhandlungen oder gerichtliche Schritte gehören.

Umsetzung

Auf Wunsch übernimmt die Kanzlei die weitere Kommunikation mit dem DPMA, dem EUIPO, der Gegenseite oder dem zuständigen Gericht und begleitet das Verfahren bis zu seinem Abschluss.

Häufige Fragen zum Markenrecht

Was macht ein Anwalt für Markenrecht?

Ein Anwalt für Markenrecht berät zur Auswahl, Anmeldung, Nutzung, Überwachung und Durchsetzung von Marken. Dazu gehören unter anderem Markenrecherchen, Anmeldungen beim DPMA oder EUIPO, Abmahnungen, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Lizenzverträge und Gerichtsverfahren wegen Markenverletzung.

Wann sollte ich eine Marke anmelden?

Eine Markenanmeldung sollte möglichst vor der öffentlichen Markteinführung und vor umfangreichen Investitionen in Logo, Verpackung, Werbung oder Domains geprüft werden. Je früher mögliche ältere Rechte erkannt werden, desto leichter lassen sich Konflikte vermeiden.

Wie lange dauert die Anmeldung einer Marke?

Die Dauer hängt vom Amt, dem Verfahren, möglichen Beanstandungen und Widersprüchen ab. Eine Anmeldung kann insbesondere dann länger dauern, wenn das Amt Rückfragen stellt oder Dritte gegen die Anmeldung vorgehen.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten setzen sich regelmäßig aus den Amtsgebühren und gegebenenfalls den Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung zusammen. Die konkrete Höhe hängt insbesondere von der Zahl der Klassen, dem Umfang der Recherche und dem gewünschten Beratungsumfang ab. Vor Beginn des Mandats sollte eine transparente Kosteninformation eingeholt werden.

Reicht eine Anmeldung beim DPMA aus?

Eine deutsche Marke schützt grundsätzlich innerhalb Deutschlands. Wenn die Marke in weiteren Staaten genutzt werden soll, können eine Unionsmarke oder internationale Registrierungen sinnvoll sein. Welche Anmeldung geeignet ist, hängt von der geplanten Geschäftstätigkeit und den relevanten Märkten ab.

Was tun bei einer Markenabmahnung?

Eine Markenabmahnung sollte ernst genommen und innerhalb der gesetzten Frist geprüft werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Empfehlenswert ist eine kurzfristige anwaltliche Prüfung der Ansprüche und der weiteren Reaktionsmöglichkeiten.

Was ist eine Verwechslungsgefahr?

Eine Verwechslungsgefahr kann bestehen, wenn sich Zeichen und Waren oder Dienstleistungen so ähnlich sind, dass Verbraucher die betriebliche Herkunft verwechseln oder eine wirtschaftliche Verbindung annehmen könnten. Die Beurteilung erfolgt anhand einer Gesamtbetrachtung mehrerer Faktoren.

Kann ich einen beschreibenden Begriff als Marke schützen?

Beschreibende oder rein sachbezogene Begriffe können von der Eintragung ausgeschlossen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Zeichen durch intensive Benutzung Verkehrsgeltung erlangen. Ob ein konkreter Begriff schutzfähig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Muss eine eingetragene Marke benutzt werden?

Eine Marke sollte nach der Eintragung ernsthaft für die geschützten Waren und Dienstleistungen benutzt werden. Andernfalls kann sie nach Ablauf der maßgeblichen Benutzungsschonfrist unter Umständen wegen Verfalls angegriffen werden.

Kann ich eine Marke auch ohne Logo anmelden?

Ja. Ein Name kann beispielsweise als Wortmarke angemeldet werden. Ein Logo oder eine besondere grafische Gestaltung kann als Bildmarke oder Wort-Bild-Marke geschützt werden. Welche Markenform sinnvoll ist, hängt von der geplanten Nutzung ab.

Wie kann ich meine Marke gegen Nachahmer schützen?

Der Schutz beginnt mit einer geeigneten Markenstrategie und einer korrekten Anmeldung. Danach sind eine angemessene Markenüberwachung, die Dokumentation der eigenen Nutzung und eine konsequente Reaktion auf Verletzungen wichtig.

Warum frühzeitige Beratung sinnvoll ist

Markenrechtliche Konflikte entstehen häufig, bevor ein Unternehmen die rechtliche Bedeutung einer Marke erkennt. Ein neuer Name wird entwickelt, eine Website veröffentlicht, Verpackungen werden produziert oder Werbekampagnen gestartet. Wird erst danach festgestellt, dass ältere Rechte bestehen, können bereits getätigte Investitionen verloren sein.

Eine frühzeitige markenrechtliche Prüfung kann Risiken reduzieren, ersetzt jedoch keine Einzelfallprüfung und bietet keine absolute Garantie für die Eintragungsfähigkeit oder Durchsetzbarkeit einer Marke.

Beratung durch die Kanzlei für Markenrecht in Berlin

Die Kanzlei berät zu deutschem Markenrecht, Unionsmarkenrecht und internationalen Markenfragen. Der Tätigkeitsbereich umfasst sowohl die vorbeugende Beratung als auch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche.

Wenn Sie eine Marke anmelden, ein Zeichen prüfen lassen, eine Markenabmahnung erhalten oder gegen eine Markenverletzung vorgehen möchten, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Kanzlei Jüdemann – Markenrecht in Berlin

Schlüterstraße 37
10629 Berlin
Telefon: 49 30 88702380
E-Mail: [E-Mail-Adresse]

 

Hier finden Sie weitere Informationen
zur Markenanmeldung

Unsere Leistungen

Unsere Anwälte beraten und helfen Ihnen bei der Markenanmeldung, der Markeneintragung und dem Markenschutz sowie entsprechenden Maßnahmen zu anderweitigen Kennzeichen. Dazu bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Leistungen im Marken- und Kennzeichenrecht:

  • Anmeldung von Marken sowohl auf nationaler (DPMA), europäischer (EUIPO), als auch internationaler Ebene (WIPO). Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Beratung zu sämtlichen Marken (Wort-, Bild-, Wort-/Bildmarken, dreidimensionale Gestaltungen etc.) und anderweitigen Kennzeichen
  • Erstellung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen
  • Recherche von ähnlichen oder identischen Marken mit ggf. älterer Priorität
  • Durchsetzung marken- und kennzeichenrechtlicher Ansprüche (Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz) bei Rechtsverletzungen im Wege außergerichtlicher Abmahnungen oder gerichtlichem Eilrechtsschutz und Klageverfahren
  • Durchführung von Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung ähnlicher oder identischer Marken im gesamten Bundesgebiet
  • Abwehr vom Abmahnungen wegen vermeintlicher Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen
  • Prüfung und Gestaltung von Lizenz- und Übertragungsverträgen
  • Langfristige Überwachung von Marken (Monitoring)

Für Künstler*innen, kleine Start-Ups, Organisationen und Privatpersonen ohne ausreichende Mittel bieten wir bis zur Wiedereröffnung des Holzmarkts unsere kostenlose Rechtsberatung übergangsweise jeden Freitag von 14 bis 17 Uhr in unseren Kanzleiräumen an. Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

 

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