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Unsere Kanzlei ist im Bereich des „Gewerblichen Rechtsschutzes“, des Urheberrechts und des Strafrechts tätig.

Die gewerblichen Schutzrechte werden auch als Immaterialschutzrechte bezeichnet oder auch geistige Schutzrechte (Intellectual Property (IP)). Zu den Immaterialschutzrechten gehört auch das Urheberrecht, dass allerdings kein gewerbliches Schutzrecht ist,  sondern dem Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen dient. Gemeinsam ist den gewerblichen Schutzrechten und dem Urheberrecht, dass sie Ausschließlichkeitsrechte verleihen, die dem Berechtigten die Möglichkeiten einräumen, vom Nichtberechtigten Unterlassung zu verlangen.

Zum Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes dagegen gehören im Wesentlichen

das Markenrecht

das Patent- und Gebrauchsmusterrecht

und das Geschmacksmusterrecht

Weiterhin zählt man im weiteren Sinn auch das Wettbewerbsrecht dazu, obwohl es hierbei nicht unmittelbar um geistiges Eigentum geht, sondern um das Verhältnis von Wettbewerbern unter einander. Und anders als der gewerbliche Rechtsschutz verleiht das Wettbewerbsrecht keine Ausschließlichkeitsrechte, sondern gewährt dem Berechtigten schuldrechtliche Ansprüche gegen den unlautere Mitbewerber.