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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag von Herrn Ralph Schneider vor. Vorgeworfen wird unserem Mandanten die Verwendung eines Fotos Herrn Schneiders auf der Internetplattform ebay Deutschland.

Es handelt sich bei der Aufnahme um das Foto eines Champagner-Glases.

Rechtsanwältin Scharfenberg verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Löschung des Fotos sowie Auskunft über den Umfang der Nutzung.

Für die Nutzung eines Fotos verlangt sie für ihren Mandanten Schadenersatz in Höhe von 1.395,00 EUR, dies unter Zugrundelegung der MFM Tabelle.

Die Kosten der Abmahnung werden nach einem Gegenstandswert von 8.480,00 EUR berechnet. Netto betragen die Kosten 679,10 EUR.

Wie sollte man sich als Empfänger der Abmahnung verhalten ?

Nehmen Sie die Abmahnung ernst – wer Bilder anderer verwendet, ohne über ausreichende Nutzungsrechte zu verfügen, verstößt gegen das Urheberrecht.

Sei sollten daher richtig reagieren, da Sie andernfalls ein teures Gerichtsverfahren riskieren. Hierzu gehört meist die Abgabe einer Unterlassungserklärung, bei deren Formulierung wir Ihnen gerne zur Seite stehen.

Die geforderten Lizenzgebühren sind oftmals zu hoch, ebenso wie die Rechtsanwaltskosten. Daher ist sorgfältig ihr Internetauftritt zu untersuchen – die Kosten  bei gewerblicher und privater Nutzung  weichen erheblich voneinander ab.

Gerade bei Ebay kommt es nicht darauf an, wie man seinen Auftritt deklariert  – so kann auch ein privater Account gewerblich genutzt werden.

Wenn Sie fragen haben, rufen Sie uns an.

 

Anwalt Urheberrecht Berlin