Jüdemann Rechtsanwälte
Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT
Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht
Wir helfen und beraten!
Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.
Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.
Sharing is Caring
Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wir beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Fachanwalt für Strafrecht
Wir berate und vertrete in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.
Urheberrecht
Wir beraten Urheber, schützen deren Rechte
und helfen bei Abmahnungen
Medienrecht
Wir verteidigen Sie gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen
in den klassischen Medien und dem Internet und schützen
Ihre Reputation
Strafrecht
Wir beraten und vertreten Sie in einer Vielzahl
strafrechtlicher Angelegenheiten.
Musikrecht
Wir gestalten Verträge, verhandeln mit Verwertern und beraten zu
allen Fragen des Musikrechts – von GEMA bis KSK
MARKENRECHT
Wir beraten Unternehmen und Einzelpersonen
zu allen Fragen des Markenrechts
IT-Recht
Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an
Leistungen im IT-Recht
Designrecht
Wir prüfen Designs, helfen bei Anmeldungen
und verteidigen diese gegen Plagiate.
Wettbewerbsrecht
Wir vertreten Sie als Empfänger von Abmahnungen und gehen für Sie
auch gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Konkurrenten vor
Datenschutzrecht
Wir sind für Sie da in allen Fragen des Datenschutzrechts –
von DSGVO-Beratung bis Datenschutzaudit
Aktuelle Beiträge
BPatG vom 16.12.2010: Telegate und Telegate Media – Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen (27 W (pat) 34/10)
I. Die Inhaberin der Marke „Telegate“ ging erfolgreich gegen die Marke „Telegate-Media“ vor.
Zuvor hatte das DPMA eine hinreichende Entfernung zwischen den Marken gesehen. Auf eine Beschwerde der prioritätsälteren Marke „Telegate“ wurde nunmehr die Löschung der Marke „Telegate-Media“ angeordnet.
Abmahnung Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH – Centurion
Zurzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München Anschlussinhaber im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist der Film ,,Centurion“ von Regisseur Neil Marshall.
Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft auch als Kollektivmarke von „Wasser bewegt uns“ (24 W (pat) 33/09)
Der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) wirbt mit dem Slogan „Wasser bewegt uns“. Daher war der Wunsch verständlich, den Slogan schützen zu lassen. Das DPMA hat der Kollektivmarke jegliche Unterscheidungskraft für die beanspruchten Dienstleistungen abgesprochen, was von dem BPatG in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung bestätigt wurde. Es handele sich nur um eine Werbeaussage, die der Verkehr nicht als Hinweis auf eine -auch kollektive -betriebliche Herkunft verstünde.
Abmahnung der Kanzlei Rasch für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG- ,,Katy Perry- Teenage Dream“
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg mahnt im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.
Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. das Album
,Teenage Dream“ von Katy Perry
BPatG vom 1.12.2010: Der Eintragung der Marke „Das Örtliche“ steht kein Schutzhindernis entgegen (29 W (pat) 163/10)
Das Bundespatentgericht hat auf eine Beschwerde der Antragstellerin eine Entscheidung des DPMA aufgehoben, das der Marke „Das Örtliche“ die Eintragung versagt hatte. Das BPatG führt aus, dass auch die Entscheidung, die der Marke „Das Regionale“ die Unterscheidungskraft abgesprochen hatte, damit überholt sei (25 W (pat) 20/05 -Das Regionale).
(Arzneimittelrecht) Urteilstext im Duogynon-Verfahren vor dem Landgericht Berlin
Das Landgericht Berlin hat aktuelle die Entscheidung in dem Duogynon Verfahren veröffentlicht. Geschäftsnummer: 7 O 271/10 hat die Zivilkammer 7 des Landgerichts Berlin in Berlin-Charlottenburg, Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin, auf die mündliche Verhandlung vom...
Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft Sevriens & Wolff-Marting (Sewoma, IP-Burg) für die oxiles Media GmbH: King Orgasmus One
Zurzeit mahnt die Rechtsanwaltsgesellschaft Sevriens und Wolff-Marting, die unter den Bezeichnungen IP Burg und Sewoma auftritt, Anschlussinhaber im Auftrag der oXiles Media GmbH . Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das Album La Petite Mort 2 (Moderne Sklaverei) des Rappers King Orgasmus 2.
BPatG vom 1.12.2010: ausreichende Unterscheidungskraft der Marke immergelb (29 W (pat) 161/10
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet.
BPatG vom 30.11.2010: zur Wiedereinsetzung bei versäumter Einzahlung der Anmeldegebühren (27 W (pat) 592/10)
. Häufig findet sich im Markenregister der Vermerk, dass die Anmeldung als zurück genommen gilt. Dies ist u.A. dann der Fall, wenn der Anmelder die Anmeldegebühr nicht einzahlt. Dies ergibt sich § 6 PatKostG, der auch für Markenanmeldungen gilt.
Abmahnung der Kanzlei Rasch für EMI: „Best of“ von Helene Fischer
Die Kanzlei Rasch aus München mahnt zurzeit im Auftrag der Firma EMI Music Germany GmbH & Co KG, 50827 Köln ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das Album
„Best of „ der Künstlerin Helene Fischer
(Magierrecht Berlin) BGH vom 13.1.2011: Vergütung für das Kartenlegen ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen (III ZR 87/10)
Der Bundesgerichtshof hat, m.E. zu Recht, Vergütungsansprüche für das Kartenlegen (und damit anderer Leistungen von Magiern) nicht generell ausgeschlossen. Danach kann auch eine Vergütung für objektiv unmögliche Leistungen, bzw solchen, die nur einer inneren Überzeugung, einem dahin gehenden Glauben oder einer irrationalen Haltung entsprechen. Die Grenzen zieht der BGH bei der Sittenwidrigkeit.
OLG Köln vom 27.12.2010: File-Sharing: hinreichend umfangreiche Datei Voraussetzung für gewerbliches Ausmaß
Das OLG Köln hat in einer Entscheidung vom 27.12. 2010 (6 W 155/10) die Voraussetzungen für Auskunftsansprüche näher bestimmt.









