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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

(Gebrauchsmuster) BPatG vom 11.4.2011: Fristversäumung, besondere Sorgfaltspflicht des Anwalts bei Risiko irreparablen Rechtsverlusts (35 W (pat) 4/08)

Die Hürden für eine Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis sind im Zivilprozessrecht hoch. Noch höher sind sie im Gebrauchmuster – und Patentrecht, wenn dem Mandanten irreparabler Schaden droht. Wie in einem aktuell entschiedenen Fall.

Nach Geltendmachung einer Priorität für ein Gebrauchsmuster wurde versäumt, fristgemäß den Nachweis der Priorität zu erbringen. Hier bestand, so das BPatG eine besondere Sorgfaltspflicht des Anwalts, so dass eine Übertragung der Fristkontrolle an eine sonst zuverlässige Mitarbeiterin nicht ausreichte. Es handelte sich um eine grds. nicht delegierbare Aufgaben, so dass eine doppelte Kontrolle, also auch durch den Anwalt, notwendig ist.

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(Wettbewerbsrecht) BGH vom 9.6.2011: Bezeichnung „zertifizierter Testamentsvollstrecker“ verstößt nicht grds. gegen Standesrecht und UWG (I ZR 113/10) PM

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung „zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ durch einen Rechtsanwalt grundsätzlich nicht gegen das anwaltliche Berufsrecht und gegen das Irreführungsverbot verstößt, wenn der Betreffende sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht bestimmte Anforderungen erfüllt.

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BPatG vom 17.5.2011: Werbeslogan „Wir kämpfen für Ihr gutes Recht“ als Marke eingeschränkt eintragungsfähig (33 W (pat) 144/09)

Eine interessante Entscheidung zur Frage der markenrechtlichen Schutzfähigkeit von Werbeslogans. Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist Inhaberin mehrerer Wortbildmarken, die neben der Firma den Slogan „Wir kämpfen für Ihr gutes Recht“ beinhalten. Dieser Slogan wurde auch als Wortmarke angemeldet. Das DPMA hat die Eintragung wegen fehlender Unterscheidungskraft abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass die Wortfolge weder kurz noch prägnant oder originell sei.

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BGH vom 7.6.2011: Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung (VI ZR 108/10)

Die Beklagte ist Herausgeberin der „Bild“-Zeitung. Der Kläger wurde durch ein inzwischen rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Juli 2008 zusammen mit zwei Mitangeklagten wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit versuchter Beteiligung an einem Mord zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt (Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Juli 2008; BGH, Beschluss vom 22. September 2009 – 3 StR 203/09, Pressemitteilung Nr. 203/2009).

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