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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

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Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

(Kennzeichenrecht) BGH vom 27.10.2011: DENIC muss Domainnamen in Fällen eindeutigen Missbrauchs löschen (I ZR 131/10)

Der Kläger ist der Freistaat Bayern, dessen Staatsgebiet in sieben Regierungsbezirke unterteilt ist. Die Beklagte ist die DENIC, eine Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain „.de“ vergibt. Der Kläger hat festgestellt, dass unter dieser Top-Level-Domain zugunsten mehrerer Unternehmen mit Sitz in Panama sechs Domainnamen registriert wurden, die aus dem Wort „regierung“ und dem Namen jeweils einer seiner Regierungsbezirke gebildet wurden (z.B. „regierung-oberfranken.de“).

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EuGH vom 25.10.2011: Zuständigkeit der Gerichte des Wohnssitzstaates bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet (C-509/09 u.a.) PM

Eine interessante Entscheidung des EuGH, der Argumente dafür liefert, dass bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet auch durch inländische Verletzer es nicht mehr auf die bestimmungsgemäße Abrufbarkeit des Inhalts ankommt, sondern darauf, wo das Opfer einer Persönlichkeitsrechts den Mittelpunkt seiner Interessen hat.

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(Gewerbemieterecht) AG Berlin Mitte: Räumung auf Tacheles-Gelände vorerst gestoppt (PM)

„Mit einem Einstellungsbeschluss hat heute das Amtsgericht Mitte die bereits begonnene Räumungsvollstreckung im Bereich der sogenannten Metallwerkstatt auf dem Tacheles-Gelände vorerst gestoppt. Nachdem der Gerichtsvollzieher dort bereits mehrere Metallkunstwerke abgebaut hatte, verfügte das Amtsgericht auf Antrag der Künstler gegen Mittag, dass die Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen sei.

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BGH vom 6.10.2011: Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten (I ZR 6/10)

Die Klägerin ist die Microsoft Corporation. Sie ist Inhaberin der Wortmarke „MICROSOFT“, unter der sie die Betriebssystem-Software „Windows“ vertreibt. Bei der sog. OEM-Version wird die Software durch den Computerhersteller auf der Festplatte der Computer vorinstalliert. Die Käufer der Computer erhalten zusätzlich eine Sicherungs-CD mit der Software (sog. Recovery-CD). Bei diesem Vertriebsweg sind die Echtheitszertifikate, die die Klägerin ihren Produkten beifügt, an dem Computer selbst angebracht. Die Beklagte handelt mit Softwareprodukten. Sie erwarb von Unternehmen, die mit gebrauchten Computern handeln, Recovery-CDs mit der Software „Windows 2000“ sowie Echtheitszertifikate, die von den Computern abgelöst worden waren. Die Beklagte brachte diese Echtheitszertifikate an den Recovery-CDs an und verkaufte diese weiter. Dabei wurden Datenträger veräußert, die mit Echtheitszertifikaten versehen waren, die ursprünglich nicht aus demselben Paket (Computer mit Sicherungs-CD) stammten. Die Klägerin sieht darin eine Verletzung ihrer Markenrechte.

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(Wettbewerbsrecht) BGH vom 7.10.2011: Bundesgerichtshof zum Gebrauchtwagenangebot in einer falschen Suchrubrik einer Internethandelsplattform (I ZR 42/10)PM

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Anbieten eines gebrauchten Pkw in einer unzutreffenden Rubrik zum Kilometerstand auf einer Internethandelsplattform nicht wegen Irreführung der am Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs interessierten Verbraucher wettbewerbswidrig ist.

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EuGH vom 4.10.2011: Beschränkung der Weiterverbreitung von Fußballspielen in der EU verstösst gegen Unionsrecht (

Der EuGH hat entschieden , dass ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne Mitgliedstaaten einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen
Mitgliedstaaten mittels einer Decoderkarte anzusehen, gegen das Unionsrecht verstößt. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Fußballspiele selber keinen Urheberrechtsschutz genießen. Lediglich die Auftaktvideosequenz, die Hymne der Premier League, die zuvor aufgezeichneten Filme über die Höhepunkte aktueller Begegnungen der Premier League und einige Grafiken können als ,,Werke“ angesehen werden und sind damit urheberrechtlich geschützt sind.

Daraus folgt, dass der Verkauf „legaler“ ausländischer Decoderkarten auch in Deutschland zulässig ist. Im Falle der Aufführung in Gaststätten sollte darauf geachtet werden, dass lediglich die Spiele und nicht die Auftaktsequenzen etc gezeigt bzw. abgespielt werden.

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(Wettbewerbsrecht) BGH vom 28.9.2011: Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet wirksam (I ZR 93/10) PM

Das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags vom 1. Januar 2008 (GlüStV) ist wirksam. Es verstößt insbesondere nicht gegen das Recht der Europäischen Union. Das hat der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs heute entschieden.

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(Wettbewerbsrecht) BGH vom 28.9.2011 zum Übernahme von Bildmotiven für Druckerpatronen: Epson ./. Pelikan (I ZR 48/10 – Teddybär) PM

Der BGH hat in der Benutzung von Bildmotiven von Epson durch Pelikan keine Rufausbeutung gesehen, da sich die Besitzer von EPSON-Druckern vor allem an den Bildmotiven orientieren so dass es PELIKAN auch im Interesse der Verbraucher erlaubt sei, zur Kennzeichnung der verschiedenen Drucker nicht nur auf die Bestellnummern, sondern – in abgewandelter Form – auch auf die Bildmotive zu verweisen.

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