Jüdemann Rechtsanwälte
Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT
Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht
Wir helfen und beraten!
Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.
Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.
Sharing is Caring
Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wir beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Fachanwalt für Strafrecht
Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.
Aktuelle Beiträge
(Kartellrecht) OLG Düsseldorf vom 30.11.2011: Deutsche Post muss nicht für Konkurrenten Postident-Dienstleistungen anbieten (VI-U (Kart) 14/11) PM
Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts hat heute entschieden, dass die Deutsche Post AG nicht für Konkurrenten das Postident-Identifizierungsverfahren anbieten muss.
(Wettbewerbsrecht) LG Hamburg vom 24.11.2011: Bei ebay-Verkäufen muss der Grundpreis bereits in der Angebotsübersicht mitgeteilt werden (327 O 196/11) PM
Wer beim Verkauf seiner Waren verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, muss diesen, sofern er seine Produkte über das Internethandelsportal ebay vertreibt, bereits in der Angebotsübersicht und nicht erst in der Artikelbeschreibung mitteilen. Dies hat das Landgericht Hamburg in einem am 24. November verkündeten Urteil entschieden (327 O 196/11).
Nach Ansicht des Generalanwaltskönnen die Funktionalitäten eines Computerprogramms und die Programmiersprache nicht durch das Urheberrecht geschützt werden (C-406/10) PM)
Nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH Herrn Bot können die Funktionalitäten eines Computerprogramms und die Programmiersprache nicht durch das Urheberrecht geschützt werden
Der Quellcode eines Programms kann unter bestimmten Voraussetzungen vervielfältigt werden, um die Interoperabilität dieses Programms mit einem anderen Programm zu gewährleisten
Oberlandesgericht Frankfurt am Main bejaht Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatzklagen gegen Ratingagentur (PM)
28.11.2011 – Pressemitteilung
Der Kläger hatte im März 2008 Zertifikate der inzwischen insolventen Lehman Brothers Inc. erworben. Er nimmt die beklagte Ratingagentur mit Sitz in New York auf Schadensersatz in Anspruch, weil er seine Kaufentscheidung wesentlich auf deren Einschätzung der Kreditwürdigkeit der Lehman Brothers Inc. gestützt haben will.
BGH vom 2.11.2011 zur Fristenkontrolle (hier: Beschwerdebegründungsfrist § 117 FamFG ) (XII XB 317/11)
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 2. November 2011 XII ZB 317/11 ... in der Familiensache .... FamFG § 117 Abs. 5; ZPO § 233 Fb Wird dem Rechtsanwalt die Handakte zur Wahrung der Beschwerdefrist vorgelegt, hat er stets auch die korrekte Notierung der Begründungsfrist zu...
BGH vom 9.11.2011: Bundesgerichtshof entscheidet im Urheberrechtsstreit um „Stuttgart 21“ (I ZR 216/10)
Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Rechtsstreit zwischen einem Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Deutschen Bahn AG die Nichtzulassungsbeschwerde des klagenden Erben zurückgewiesen. Mit seiner Beschwerde wollte der Kläger erreichen, dass der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Oktober 2010 zulässt und über den Fall verhandelt.
EuGH vom 24.11.2011: Generelle Verpflichtung eines Providers zur Einrichtung eines Filtersystems zur Verhinderung illegaler Downloads verstößt gegen EU-Recht (C-70/10) PM
Urteil in der Rechtssache C-70/10
Scarlet Extended SA / Société belge des auteurs, compositeurs et éditeurs
SCRL (SABAM)
Das Unionsrecht steht einer von einem nationalen Gericht erlassenen Anordnung
entgegen, einem Anbieter von Internetzugangsdiensten die Einrichtung eines
Systems der Filterung aufzugeben, um einem unzulässigen Herunterladen von
Dateien vorzubeugen
BGH vom 24.11.2011: BGH legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur rechtserhaltenden Benutzung von Marken vor (I ZR 206/10 u.a.) (PM)
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union in zwei Verfahren Fragen zur rechtserhaltenden Benutzung von Marken zur Vorabentscheidung vorgelegt.
LG München: I Want Money, Honey – Kein Geld für Elvis! (21 O 25511/10)
Eine hübsche Pressemitteilung des Landgerichts München zu den Leistungsschutzrechten an Aufnahmen von Elvis:
I want Money, Honey!
Während sich viele Menschen nicht einmal zu Lebzeiten „die Butter auf’s Brot verdienen“, verdient ein Michael Jackson selbst nach seinem Tod noch Millionen. „Wie ungerecht ist das denn?“ könnte man jetzt empört fragen. Man kann aber auch einfach fragen: Und Elvis?
Abmahnung Rasch für Universal Music: „James Morrison – The Awakening“
Zurzeit mahnt die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Anschlussinhaber im Auftrag der Universal Music GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das am 30. September dieses Jahres erschienene Musikalbum
„The Awakening“ des britischen Musikers James Morrison.
BGH vom 19.10.2011: Unzulässigkeit einer Sprungrevision mangels Zustimmung der Gegenseite im Original (1 ZR 69/11)
In einem aktuellen Fall hatten sich die Parteien eines Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt am Main darauf verständigt, Sprungrevisionen einzulegen. Lediglich die Beklagte legte eine Originalerklärung der Gegenseite vor, die Klägerin nur eine Kopie.
Die Ablehnung des Antrages führt nunmehr zur (Teil-)Rechtskraft des Urteils (§ 566 Abs.6 ZPO) und zur Haftung des Prozessbevollmächtigten.
(UFOs) Auskunftsansprüche nach dem IFG in Unterlagen über Außerirdische (PM)
Gegenstand des Verfahrens: Der Kläger begehrt gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht in Unterlagen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Thema UFOs und/ oder Außerirdische. Insbesondere möchte er Einblick in die im November 2009 erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ nehmen.
