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Pressemitteilung

Berlin, den 22.11.2011

In der Verwaltungsstreitsache

VG 2 K 91.11

des Herrn Frank R.,
Verfahrensbevollmächtigte: Thöner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

gegen

die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag,

hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf

Donnerstag, den 1. Dezember 2011, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Verwaltungsgerichts in der

Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 1103.

Gegenstand des Verfahrens: Der Kläger begehrt gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht in Unterlagen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Thema UFOs und/ oder Außerirdische. Insbesondere möchte er Einblick in die im November 2009 erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ nehmen.

Der Deutsche Bundestag lehnt dies ab, weil das Gesetz auf den Deutschen Bundestag nur anwendbar sei, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten solle demgegenüber vom Informationszugang ausgenommen bleiben. Dazu gehöre u.a. die der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzuordnende Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums.

Modalitäten für die Berichterstattung:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.