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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

BGH vom 6.3.2012: kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 628 Abs.2 BGB bei Einschränkung des Aufgabenbereichs des GF ohne Verletzung des Anstellungsvertrages (II ZR 76/11)

Die Abberufung des Geschäftsführers stellt unabhängig von dem Inhalt des Anstellungsver-
trages kein vertragswidriges Verhalten im Sinne des § 628 Abs. 2 BGB dar. Die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs der Geschäftsführerbestellung. so der BGH, gewährleisteteder Gesellschaft im Bereich der Geschäftsführung eine weitgehende Organisationsfreiheit. Dieses Recht schränkt den dienstvertraglichen Nach § 38 Abs. 1 GmbHG könne die Bestellung der Geschäftsführer „unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus be-
stehenden Verträgen jederzeit widerrufen werden. Diese Regelung schließe ein dienstvertraglich begründetes Recht des Geschäftsführers auf Verbleib im Amt aus. Die Vergütungsansprüche bleiben, mit Einschränkungen, bestehen.

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(Kartellrecht) Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt über Pro7Sat1-RTL-Internet-Video-Plattform

Am Mittwoch, 18.04.2012, verhandelt der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Kartellverfahren der Unternehmen ProSiebenSat.1 Media AG und RTL interactive GmbH gegen das Bundeskartellamt. Das Bundeskartellamt hatte am 17.03.2011 den beiden Unternehmen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens untersagt, mit dem diese eine gemeinsame werbefinanzierte Video-On-Demand-Internet-Plattform anbieten wollen.

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BVerfG vom 30.3.2012 zur Zulassung von Fernsehaufnahmen in einem Gerichtssaal (1 BvR 711/12)

Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen Beschlüsse einer Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg, durch die der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zulassung von Fernsehaufnahmen anlässlich eines Strafverfahrens an den Verhandlungstagen außerhalb der Sitzungen, im Sitzungssaal und im Eingangsbereich, um die Prozessbeteiligten abzulichten, abgelehnt wurde. Die Kammer begründete die Entscheidung damit, dass das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.

Nach Ansicht des BVerfG wögen nach der Begründung der angegriffenen Entscheidung die zu erwartenden Nachteile für den geordneten Ablauf der Sitzung sowie für das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten vorliegend dennoch nicht so schwer, als dass sie eine absolute Beschränkung der Bildberichterstattung rechtfertigten Zum einen könne das Argument der Unschuldsvermutung an Gewicht verlieren, wenn der Angeklagte – wie hier – seine Tat gestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2012 – 1 BvR 3048/11 -, juris). Zum anderen bestünden hier, soweit aus der Begründung der angegriffenen Entscheidung ersichtlich, keine Anhaltspunkte dafür, dass Bildaufnahmen von dem Angeklagten spezifische Auswirkungen auf seinen psychischen Zustand haben.

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Das Auskunftsrecht des Journalisten gegenüber staatlichen Stellen

„Der gläserne Staat“ oder „Das Auskunftsrecht eines Journalisten gegenüber staatlichen Stellen“

Jedermann weiß, dass es die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit gibt.

Die Presse hat in der Tat eine starke demokratiestaatliche Funktion: Der Bürger soll umfassend über staatliche Belange informiert werden, die publikative Gewalt der Presse soll zugleich auf die Staatsgewalt einwirken und diese kontrollieren.

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BGH vom 22.3.2012: erhebliche Branchennähe zwischen Fachhandel und Cash & Carry Märkten (I ZR 55/10 – METRO/ROLLERS)

In einem aktuellen Fall hatte die Klägerin, ein Mitglied der Metro-Firmengruppe, den Hersteller von Rohrreinigungsgeräten, die u.a. als ROLLERS Metro 22 angeboten wurden, auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz in Anspruch genommen. Das OLG Hamburg hatte in der Benutzung der Bezeichnung weder eine Markenverletzung noch ein Rufausbeutung gesehen. Zwischen den Parteien bestehe eine nicht ausgeprägte Branchenähnlichkeit. Weiterhin verfüge das Kennzeichen METRO über ein nur leicht gesteigerte Kennzeichnungskraft. Es fehle jedoch an einer Zeichenähnlichkeit.

Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass eine beträchtliche Branchennähe und eine erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft des Klagezeichens bestehe und verwies das Verfahren an das Berufungsgericht zurück

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(Medizinrecht) KG vom 16.2.2012: 650.000,00 EUR Schmerzensgeld für ärztlichen Behandlungsfehler im Krankenhaus bei viereinhalbjährigem Kind (20 U 157/10) PM

Der für Arzthaftungssachen zuständige 20. Zivilsenat des Kammergerichts hat einem Kind, das infolge ärztlicher Behandlungsfehler in einem Krankenhaus schwerste gesundheitliche Schäden erlitten hat, ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen. Es seien Zahlungen in einer Gesamthöhe von 650.000,00 EUR angemessen, urteilte der Senat in Abänderung einer Entscheidung des Landgerichts, das zu einem geringeren Betrag gelangt war. Als schmerzensgelderhöhend sah es das Gericht an, dass eine Erinnerung des Kindes an den Zustand vor der schicksalhaften Operation nicht ausgeschlossen werden könne. Es sei möglich, dass dem Kind die Beschränktheit und Ausweglosigkeit seiner jetzigen Situation in gewisser Weise bewußt sei. Dies unterscheide den Fall von den sogenannten „Geburtsschadenfällen“.

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Abmahnung durch die Kanzlei Rasch iAv. Universal Music: „Ivy Quainoo – Ivy“

Zurzeit mahnt die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Anschlussinhaber im Auftrag der Universal Music GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das seit 02. März 2012 im deutschen Handel erhältliche Musikalbum
„Ivy“ der „The Voice of Germany“-Siegerin Ivy Quainoo.

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BGH vom 8.3.2012 zum Streitgegenstand bei Markenverletzungen und Inlandsbezug (commercial effect)(I ZR 75/10-Oscar)

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 8. März 2012 entschieden, dass Ansprüche wegen Verwechlungsschutz und identischer Verletzung den gleichen Streitgegenstand betreffen, ebenso wie Ansprüche wegen Bekannheitsschutz und Verwechslungsschutz.

Für den Inlandbezug läßt der BGH einen „commercial effect“ ausreichen, wobei dieser zielgerichtet sein muss. Dies entspricht der bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit von Inhalten.

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