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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

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Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

BGH vom 31.5.2012: Zappa unterliegt Zappanale mangels Nutzung (I ZR 135/10) PM

Bundesgerichtshof entscheidet Streit über die Rechte aus der Marke „ZAPPA“

Der unter anderem für das Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Marke „ZAPPA“ zu löschen ist und deshalb die Verwendung der Bezeichnung „Zappanale“ für ein Musikfestival die Marke nicht verletzen kann.

Der Kläger, ein in den USA ansässiger Trust, verwaltet den Nachlass des 1993 verstorbenen Musikers Frank Zappa und ist Inhaber der Gemeinschaftsmarke „ZAPPA“. Die Beklagte richtet das seit 1990 jährlich stattfindende Musikfestival „Zappanale“ aus und vertreibt unter der Bezeichnung Tonträger und Bekleidungsstücke.

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BGH vom 27.3.2012: Haftung des Betreibers eines Informationsportals erst nach Kenntnis der Rechtsverletzung (VI ZR 144/11) LS

Die Beklagte verbreitete unter dem Titel „Ex-RAF Terroristin H. radelt in den Freigang“ ein Bildnis, welches die Radelnde zeigte und
heimlich aufgenommen worden war. Das Bildnis war zuvor auf www.bild.de veröffentlicht und durch den RSS Feed der Inhaltsverantwortlichen verbreitet worden. Das Bildnis wurde nach einer einstweiligen Verfügung von www.bild.de entfernt.

Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass zwar eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der Radlerin vorläge, ein Unterlassungsanspruch jedoch nicht bestanden habe, da s die Beklagte die beanstandete Berichterstattung nicht selbst verfasst und sie sich auch nicht zu eigen gemacht habe. Sie hafte nicht als Störerin, da sie nach Kenntnisnahme der Rechtsverletzung das Bild entfernt habe.

Fragen zum Presse und Medienrecht ? Radlerin ? Terroristin ? Rufen Sie uns an !!

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OLG Brandenburg vom 21.5.2012: Filmaufnahmen einer Person als Beiwerk sind ggf. bei Filmaufnahmen eines Grundstücks zu dulden (1 U 26/11)

Das zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehörende Recht am eigenen Bild erstreckt sich über den Anwendungsbereich der §§ 22, 23 KUG hinaus auch auf die bloße Anfertigung von Bildnissen. Zum Recht am eigenen Bild gehört daher auch das Recht, selbst zu bestimmen, ob und wobei man fotografiert oder gefilmt wird. Ob mit Filmaufnahmen jedoch im Einzelfall auch ein rechtswidriger Eingriff in diese grundrechtlich geschützte Rechtsposition einhergeht, hängt von einer Gesamtabwägung der konkreten Umstände und der außerdem betroffenen Grundrechtspositionen ab. In einem aktuellen Fall hatte sich der Besucher eines Grundstücks, auf dem eine Cannabisplantage entdeckt worden war, gegen Aufnahmen seiner Person durch ein Kamerateam zur Wehr gesetzt. Diese hatte das Grundstück gefilmt, während sich die Person dort zu Besuch aufhielt.

Das OLG Brandenburg sah darin nur eine geringfügige Beeinträchtigung seiner Person.

Weiterhin ging das Gericht von der grundsätzlichlichen Rechtstreue eines Pressevertreters und der Wahrung der Maßgaben der §§ 22, 23 KUG bei einer etwaigen Veröffentlichung aus.

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(Zivilprozess) BGH vom 10.5.2012: Unzulässigkeit von Beanstandungen gegen die Streitwertfestsetzung erst im Revisionsverfahren ( I ZR 160/11)

Revisionen sind erst ab einem Streitwert von 20.000,00 EUR zulässig. Setzt die Vorinstanz aufgrund der Angaben einer Partei den Streitwert niedriger fest, muss dies, sofern es unrichtig ist, in der Vorinstanz beanstandet werden, nicht erst im Revisionsverfahren.

Hierzu eine aktuelle Entscheidung in Sachen eines Drehbuchautors, der eine öffentlich rechtliche Fernsehanstalt im Wege der Stufenklage auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung sowie Zahlung einer weiteren angemessenen Beteiligung in Anspruch genommen hat.

Drehbuchautor ? Fernsehanstalt ? Rufen Sie uns an.

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EuGH vom 24.5.2012: Urteil in Sachen F1 (Formula 1) aufgehoben (C-196/11)

Aktuell hob der EuGH die Entscheidung des Gerichts der EU in Sachen

F1-Live (Wortbildmarke)

auf. Die Vorgängerin der Markeninhaberin Global Sports Media Ltd , die Racing-Live SAS, meldete die Marke 2003 an, worauf ein Widerspruch aus der Bildmarke F1 und der Wortmarke F1 erfolgte. Dem Widerspruch wurde durch das HABM stattgegeben. Aufgrund der Beschwerde derRacing-Live SAS wurde die Entscheidung mangels Verwechslungsgefahr aufgehoben. Mit ihrer Klage vor dem EuGH wandte sich die Global Sports Media gegen die Entscheidung und erreichte deren Aufhebung und die Zurückverweisung.

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(Kunstrecht) AG München vom 29.8.2011 zu Frage des Vertragspartners des Ersteigerers auf einer Kunstauktion (191 C 199/10) PM

Eine aktuelle Pressemeldung des AG München weist auf die nur begrenzte Haftung des Auktionators für gefälschte Bilder hin. Auch wenn dieser besonderes Vertrauen in Anspruch nimmt, ende seine Pflicht bei der Überprüfung des Aufklebers eines anderen Auktionshauses. Eine solche Überprüfung wäre auch nicht so einfach möglich und hätte ein Vielfaches an Arbeit und Recherche erfordert. Dies sei von der Sorgfaltspflicht nicht umfasst.

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EuGH vom 24.5.2012: Lindt Schokoladenhase mit rotem Band ohne Unterscheidungskraft im Unionsgebiet (C-98/11)

Der berühmte Schokoladenhase mit dem roten Band, der uns Deutschen so vertraut ist, hat auf internationalem Parkett keine Chance. Bei DPMA ist zwardas rote Band als dreidimensionale Marke eingetragen (30327344), ebenso wie der Hase mit rotem Band (3064248) , die Eintragung beim HABM scheiterte jedoch an der fehlenden Unterscheidungskraft und an dem Umstand, dass Lindt nicht den Nachweis erbracht hatte, dass eine Unterscheidungskraft infolge Benutzung im gesamten Unionsgebiet erworben worden war.

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BVerwG vom 23.5.2012: Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig(6 C 22.11)

BVerwG, Pressemitteilung vom 23.05.2012 zum Urteil 6 C 22.11 vom 23.05.2012

Die Länder dürfen in ihren Landesmediengesetzen vorsehen, dass private Fernsehsender an die Landesmedienanstalt Werbeeinnahmen abführen müssen, die sie für Sendungen vereinnahmt haben, die die Landesmedienanstalt als rechtswidrig beanstandet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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(Presserecht) VG Berlin vom 22.5.2012: Berlin Partner GmbH ist Behörde im Sinne des Presserechts (VG 27 K 6.09) PM

Die Berlin Partner GmbH ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin Behörde im Sinne des Presserechts.

Ein Journalist hatte von der GmbH nach dem Landespressegesetz Auskunft darüber verlangt, welche Unternehmen mit welchen Beträgen das von dieser organisierte Hoffest des Regierenden Bürgermeisters im Jahr 2008 gesponsert hatten. Die Berlin Partner GmbH hatte dieses Begehren zunächst abgelehnt, den Anspruch aber unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung am heutigen Tag durch Auskunftserteilung erfüllt.

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