Jüdemann Rechtsanwälte
Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT
Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht
Wir helfen und beraten!
Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.
Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.
Sharing is Caring
Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wir beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Fachanwalt für Strafrecht
Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.
Aktuelle Beiträge
BGH vom 13.11.2013 zum urheberrechtlichen Schutz von Werken der angewandten Kunst (I ZR 143/12) Geburtstagszug
Bundesgerichtshof zum Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst (Gebrauchsdesign). "Geburtstagszug" Der BGH hat heute eine wichtige Entscheidung für alle Grafiker und Designer gefällt. Danach sind an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst...
Die rechtlichen Beziehungen zwischen Veranstalter und DJ Teil 1: Die erfolglose Veranstaltung
Auseinandersetzungen zwischen DJs und Veranstaltern sind an der Tagesordnung. Meist werden diese nicht vor Gericht ausgetragen und schnell beendet, meist zum Nachteil des DJs. Zum einen, weil DJs auf Veranstalter angewiesen sind, aber auch deshalb, weil die Künstler...
EuGH Urteil vom 3.10.2013: Wettbewerbsregeln gelten auch für gesetzliche Krankenkassen (C-59/12)
Das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern gilt auch für gesetzliche Krankenkassen. Dies hat der EuGH in einer aktuellen Entscheidung betont. Weder ihre im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben noch ihr öffentlich-rechtlicher Status rechtfertigen...
Auch AG Frankfurt am Main hält fliegenden Gerichtsstand beim File-Sharing für nicht anwendbar (31 C 2179/13)
Auch das AG Frankfurt am Main weist in einem Hinweisbeschluss darauf hin, dass es den fliegenden Gerichtsstand beim File-Sharing nicht ohne weiteres für anwendbar hält. "Der Gerichtsstand in Frankfur am Main ist nach der derzeitigen Aktenlage nicht...
OLG Köln vom 14.Mai 2013 zur (fehlenden) strafrechtlichen Relevanz wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (III 1 RVs 67/13)
In großer Anzahl Abmahnungen an Wettbewerber zu versenden, ist strafrechtlich unbedenklich, wenn man es richtig anstellt - auch wenn die Forderungen selber rechtsmißbräuchlich sind. So aktuell vom OLG Köln entschieden. Ein Schuhhändler hatte mit Hilfe seines Anwalts...
EuGH vom 19.9.2013: irreführende Geschäftspraxis muss nicht Erfordernissen beruflicher Sorgfalt widersprechen (C-435/11)
Auch wer unverschuldet Verbraucher irreführt, handelt wettbewerbswidrig. In einem aktuell vom EuGH entschiedenen Fall bestanden zwischen einem Reisebüro (Team4 Travel) und Hotels Exklusivvereinbarungen. Mit der Vereinbarung wurde folgerichtig geworben. Die Hotels...
Marke Knut EuGH vom 16.9.2013: Knut der Eisbär gehört dem Berliner Zoo (T-250/10)
Der EuGH hat zugunsten des Berliner Zoos entschieden, dass die von der englischen Knut IP Management Ltd angemeldete Gemeinschaftsmarke "Knut-Der Eisbär" wegen bestehender Verwechslungsgefahr mit der älteren deutschen Marke "KNUD" nicht eingetragen werden kann. Die...
LG Hamburg vom 31.7.2007 zur Schutzfähigkeit von Pressemitteilungen (308 O 793/06)
Auch Pressemitteilungen genießen als Sprachwerke kleiner Münze Urheberrechtsschutz. Die Veröffentlichung bedarf daher der Genehmigung des Rechteinhabers. Diese wird meist vorab erteilt - ein Blick in die Nutzungsbedingungen lohne sich daher. Voraussetzung fast immer:...
Ministry of Sound vs Spotify vor dem UK High Court wegen Veröffentlichung von Playlists
Wie der Guardian aktuell berichtet, verklagt Ministry of Sound Spotify wegen der Verletzung von Urheberrechten. Hintergrund der Klage sind Playlists von Nutzern, die Compilation Alben von MoS kopieren. MoS verlangt zum einen die Entfernung der Playlists sowie das Blockieren von anderen Playlists, die Alben kopieren.
MoS selber lizensiert keine Titel an Spotify – daher ist verständlich, dass die Zusammenstellung von Titellisten, die den der Compilation Alben entsprechen, MoS ein Dorn im Auge ist. Ob die Klage erfolgreich ist, bleibt abzuwarten. Als Sprachwerk sind die Listen nicht schützbar, denkbar dass die Reihenfolge der Stücke schutzfähig ist. Denkbar wäre der Schutz als ein Datenbankwerk. Für den Schutz einer Sammlung als Datenbankwerk reicht es aus, dass diese in ihrer Struktur, die durch Auswahl oder Anordnung des Inhalts geschaffen worden ist, einen individuellen Charakter hat.
OLG Frankfurt am Main vom 25.4.2013 zu kontextbezogenen Äußerungen auf Facebook (16 W 21/13)
Bei der Auslegung einer Äußerung muss diese als zusammenhängendes Ganzes gewürdigt werden. Dabei sind auch Kontext der Äußerung und Eigentümlichkeiten des gewählten Mediums aus der Perspektive der Empfänger der Äußerung zu berücksichtigen. Etwas was auf den ersten Blick wie eine Meinungsäußerung aussieht, die durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt ist, kann durch das Einflechten zusätzlicher Informationen an anderer Stelle als Tatsachenbehauptung zu werden sein.
In einem aktuellen Fall hatte ein Facebook Nutzer sich auf seinem Profil implizit aber für Teilnehmer des Facebookforums unmissverständlich die Behauptung aufgestellt, ein Amateur Team habe einen erheblichen Teil ihrer 22.000 Facebook-Fans gekauft und nicht durch ihr positives Image erworben.
BPatG vom 3.7.2013: Anordnung der Löschung der Wortbildmarke „SIT“ für Möbel (26 W (pat) 24/12)
Ist eine Marke eingetragen worden, kann sie sie wegen absoluter Schutzhindernisse gelöscht werden. Der Antrag kann von jedem gestellt werden, die Gebühren betragen 300,00 EUR. Der Antrag kann nur innerhalb von 10 Jahren nach Eintrag gestellt werden. In einem aktuellen Fall gelang es einem Anmelder, die Wortbildmarke „Sit“ für Möbel einzutragen. Klar beschreibend. Also Löschung. Tolles Argument des Anmelders:
Gegen ein Eintragungshindernis spreche, dass Sitzmöbel ihrer Natur nach zum Sitzen bestimmt seien, so dass ein Hinweis hierauf als obsolet erscheine. Ein Verweis auf die Sitzmöglichkeit sei bei Sitzmöbeln deshalb, wie eine Internetrecherche ergeben habe, auch unüblich. Auch zur Warenanpreisung würden einladendere Formulierungen als das Wort „sit“ verwendet, das eher im Bereich der Tierdressur beheimatet sei.
„Die Ware „Möbel“, für die die angegriffene Marke eingetragen sei, umfasse auch Möbel, die nicht zum Sitzen geeignet seien.“
Weitere lustige Argumente in der Begründung.
Ich liebe meinen Beruf.
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BGH vom 15.8.2013: verschärfte Haftung von File-Hostern für Urheberrechtsverletzungen – umfangreiche Kontrollpflichten für Links (I ZR 80/12) File Hosting Dienst
Der Bundesgerichtshof hat Rapidshare und anderen File-Hostern umfassende Kontrollpflichten auferlegt. Diese betreffen nicht nur die Files auf deren Servern (Alone in the Dark Entscheidung) sondern auch Linksammlungen, die auf den Dienst verweisen Wie es aussieht, entstehen diese Pflichten nicht automatisch, sondern nach Hinweis auf die rechtsverletzende Nutzung. Ab dann hat eine regelmäßige Kontrolle von Linksammlungen zu efolgen, ob sie Links auf entsprechende Werke enthalten. Hierbei muss der Hoster mittels Suchmaschinen Links selbständig ermitteln.
