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Immer wieder sind unsere Mandanten nach der Anmeldung einer Unionsmarke mit Zahlungsaufforderungen der EPTA European Patent und Trademark Agency und anderer dubioser Unternehmungen konfroniert.

In offiziell wirkenden Schreiben fordert die EPTA aktuell die Zahlung eines Betrages von 2,299,99 EUR auf eine Bank (aktuell in Kasachstan!). Als Gegenleistung wird die Veröffentlichung der Marke in einem Regsiter angeboten. Um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen, findet sich auf der Rechnung in roter Schrift der Hinweis „IMPORTANT NOTICE Status: Payment Pending“.

Es ist dringend anzuraten, die Schreiben zu ignorieren!

Die EPTA steht in keinem Zusammenhang mit dem EUIPO. Dies wird im Kleingedruckten zwar mitgeteilt, ob dies auch gelesen wird, ist zu Bezweifeln.

Die Eintragung in ein Register der EPTA, sofern ein solches überhaupt existiert, ist völlig sinn- und wertfrei. Die EPTA ist, wie andere Markeninhaber täuschende Unternehmen in vom EUIPO auf der Liste „Irreführende Rechnungen“ aufgelistet. Auch das EUIPO weist darauf hin, dass die angebotenen Dienstleistungen in keiner Weise mit offiziellen Marken- oder Geschmacksmustereintragungen durch Ämter innerhalb der Europäischen Union, wie dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), in Zusammenhang stehen.

Weitere irreführende Unternehmen sind u.a.: EUIPA, EPTA, EBPR Nürnberg, WTPR. Sofern Zahlungen geleistet werden, ist es fast nicht möglich, diese zurück zu erlangen.

Sollten Sie Fragen zum Markenrecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir sind seit vielen Jahren effektiv für unsere Mandanten und Mandantinnen im Markenrecht tätig.

Jüdemann Rechtsanwälte