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Beim ersten Lesen einer aktuellen Pressemitteilung las ich, dass sich die Klägerin in eine dapravierte Situation begeben hätte und daher auch nur einen Anspruch auf eine geringere Entschädigung habe, als gefordert. Es hieß natürlich deprivatisiert.

Wer sich also in den Container begibt, gibt einen Teil seiner Persönlichkeitsrechte auf – oder anders, er willigt ein, dass mit ihm anders umgegangen wird, als mit “normale ” Personen, die nicht im Scheinwerfer der Öffentlichkeit stehen wollen. Diese Einwilligung hat jedoch seine Grenzen – niemand ist Freiwild – daher muss Bushido 8.000,00 EUR zahlen. 

 

Hier die Pressemeldung

 


Landgericht Berlin: Rapper muss 8.000,- EUR Entschädigung für herabsetzende Internet-Äußerungen über die Teilnehmerin eines TV-Container-Programms zahlen (PM 58/12)
Das Landgericht Berlin hat einen Rapper zur Zahlung einer Entschädigung von 8.000,- EUR an die Teilnehmerin eines TV-Container-Programms verurteilt. Der Rapper hatte sich auf seinen Facebook-, Twitter- und MySpace-Seiten abfällig über die Frau geäußert. Die Richterin wertete die Äußerungen als Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch bewusst bösartig überspitzte Kritik. Bei der Würdigung der Äußerungen in den Urteilsgründen hob sie hervor, Äußerungen von Rappern wie dem Beklagten würden „mit ihrer teilweise unsachlichen und überzogenen Tendenz vom verständigen Durchschnittsbürger nicht für bare Münze genommen“. Andererseits habe sich die Klägerin durch die Teilnahme am Containerleben im Fernsehprogramm gezielt der Öffentlichkeit ausgeliefert und sich in eine deprivatisierte Situation begeben.

Die Klägerin hatte im Prozess eine Geldentschädigung von mindestens 100.000,- EUR verlangt. Der Versuch der Parteien, den Rechtsstreit durch einen Vergleich zu beenden, war fehlgeschlagen. Wegen einer weiteren Vertragsstrafenforderung in Höhe von 20.000,- EUR wies das Landgericht die Klage ab.

Landgericht Berlin, Urteil vom 13. August 2012
– 33 O 434/11 –

 

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