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Jürgen Klinsmann konnte sich mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die „taz“ nicht durchsetzen.

Die taz veröffentlichte in ihrer Osterausgabe eine Fotomontage eines gekreuzigten Klinsmann. Neben der auf Monty Python anspielenden Darstellung befand sich der Text „Always Look on the Bright Side of Life. Hiergegen versuchte sich Herr Klinsmann zur Wehr zu setzen.

Das Landgericht München erkannte in der Darstellung jedoch eine satirische Meinungsäußerung, deren Kernaussage den beruflichen Erfolg (besser Misserfolg) Klinsmanns als Trainer der Bayern behandele, nicht sich aber auf religiösem Gebiet bewege.

Überholt mittlerweile ist die Ansicht des Landgerichts, die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einschätzung über die Beendigung der Tätigkeit Herrn Klinsmanns sei zurzeit einem Beweis nicht zugänglich und deren Richtigkeit werde sich erst in der Zukunft herausstellen.

 

Landgericht München, Beschluss vom 16. April 2009, 9 O 6897/09

 

Quelle: Titelschutzanzeiger

 

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